Heimfallsrecht/KaduzitaetsstatutKaeme es nach dem Personalstatut des Erblassers zum Heimfall, so tritt an die Stelle dieses Rechtes das Recht des Lageortes (Bestimmung zu Gunsten des oesterreichischen Fiskus). Rueck- und Weiterverweisung sind zu befolgen. Für die Anwendbarkeit des Recht...
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1 Kommentar zu § 29 IPRG
Kommentar zum § 29 IPRG von Ulrike Christine Walter
Heimfallsrecht/KaduzitaetsstatutKaeme es nach dem Personalstatut des Erblassers zum Heimfall, so tritt an die Stelle dieses Rechtes das Recht des Lageortes (Bestimmung zu Gunsten des oesterreichischen Fiskus). Rueck- und Weiterverweisung sind zu befolgen. Für die Anwendbarkeit des Recht... mehr lesen...