Mit Bescheid vom ** ** ****, Zl. *-****-**, wies die Bezirkshauptmannschaft X den Antrag des Beschuldigten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, vom ** ** **** im wesentlichen mit der Begründung: ab, dass ihn bezüglich der Fristerfassung ein sorgloses Verhalten traf. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht eingebrachten Berufung beantragte der Berufungswerber durch seinen ausgewiesenen Vertreter diesen Bescheid aufzuheben, dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bedient sich der Auskunftspflichtige eines Bevollmächtigten oder Boten, dann muss er sich bei der anfragenden Behörde vergewissern, ob die Auskunft erteilt wurde oder nicht. Unterlässt er dies, handelt er auffallend sorglos. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Erteilt der Zulassungsbesitzer die Lenkerauskunft "A, B, geboren am 13.3.1961 in Tashkent, UZ, wohnhaft UZ 700031 Tashkent 13, Mirakilova str, App 12, so ist diese Auskunft dann nicht genüglich, wenn sich herausstellt, dass die namhaft gemachte Person an der genannten Adresse "unbekannt" ist. Dies besonders dann, wenn die Behörde dem Beschuldigten im Rahmen des Parteiengehörs Gelegenheit gegeben hat, entsprechend seiner erhöhten Mitwirkungspflicht den Entlastungsbeweis in ander... mehr lesen...
Rechtssatz: Die vom Beschuldigten erstattete Lenkerauskunft, dass "irgendein Familienmitglied" unter Bekanntgabe mehrerer Namen das Fahrzeug gelenkt hat, entspricht nicht den Anforderungen der gesetzlichen Bestimmung. Der Zulassungsbesitzer ist nämlich verpflichtet, den Namen und die Anschrift der Person, welche das Fahrzeug gelenkt hat, der Behörde bekannt zu geben; falls das Fahrzeug von mehreren Familienangehörigen benützt wird, wäre der Beschuldigte als Zulassungsbesitzer verpflichtet,... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten, dass er keine Auskunftsverweigerung zu verantworten habe, weil er aufgrund der konkreten Gegebenheiten nicht in der Lage gewesen ist, die verlangte Auskunft zu erteilen, schlägt nicht durch, weil der Zulassungsbesitzer verpflichtet ist, wenn er eine Lenkerauskunft ohne entsprechende Aufzeichnungen nicht geben kann, entsprechende Aufzeichnungen zu führen. Schlagworte Lenker, Lenkerauskunft, Auskunft, Auskunftsverweigerung, Aufzeichnungen, ausl... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Einwand der Beschuldigten, dass ihr nicht vorgeworfen werden könne, dass der Ehegatte ihr eine unrichtige Auskunft erteilt habe, ist nicht durchschlagend, da die Beschuldigte in der Stellungnahme ausführte, dass ihr Ehegatte auf Befragung mitgeteilt hat, er glaube sich erinnern zu können, gefahren zu sein. Die Beschuldigte wäre auf Grund dieser Auskunft verpflichtet gewesen, ihren Ehegatten nochmals zu befragen, ob seine Lenkerauskunft zutreffend ist. Die Beschuldigte hat e... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus der Tatsache, dass ein Schreiben an die Lenkerin von der Post zurückgestellt wurde, darf nicht mit der für ein Verwaltungsstrafverfahren notwendigen Sicherheit geschlossen werden, dass sich der Empfänger nicht doch zu einem früheren Zeitpunkt an der angegebenen Anschrift aufgehalten hat. Die Behörde hat im Falle, dass die Beschuldigte als Entlastungszeugin eine Person bezeichnet, die sich ständig oder überwiegend im Ausland aufhält, den Versuch zu unternehmen, an diese Pers... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (4.6.1991, Slg Nr. 13451 A) ergibt sich, dass die Behörde auf Grund der Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung, wenn es zur Klärung des Sachverhaltes notwendig ist, zumindest versuchen muss, mit dem der Anschrift nach bekannten Zeugen in Verbindung zu treten. Dieses "Inverbindungtreten" werde regelmäßig dadurch zu geschehen haben, dass die Behörde an die namhaft gemachte, im Ausland lebende Person ein Schreiben mit dem Ersuche... mehr lesen...
Rechtssatz: Gibt der Zulassungsbesitzer als Lenker eine Person mit Adresse in Tokyo/Japan an, ist die Behörde berechtigt den Zulassungsbesitzer aufzufordern, fristgemäß Beweismittel für die Anwesenheit des genannten Lenkers zum fraglichen Zeitpunkt in Österreich (Zeugen Hotelrechnungen udgl.) anzubieten oder aber eine eidesstattliche oder notariell beglaubigte Erklärung der genannten Person vorzulegen, worin diese bestätigt, dass er das Kraftfahrzeug zum bestimmten Zeitraum, am bestimmten ... mehr lesen...
Rechtssatz: Werden an den Beschuldigten zwei Lenkeranfragen mit gleichem Datum aber unterschiedlichen Geschäftszahlen gerichtet und beantwortet er nur eine Anfrage, so bleibt er für die Nichtbeantwortung der zweiten Lenkeranfrage verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Lenker, Lenkeranfrage, Auskunft, Auskunftspflicht, zwei Lenkeranfragen, Nichtbeantwortung der Lenkeranfrage mehr lesen...
Rechtssatz: Auch eine fernmündliche Anfrage gemäß § 103 Abs 2 KFG ist zulässig, sofern sie so gestellt ist, dass der Zulassungsbesitzer unmissverständlich davon Kenntnis erhält, wer die Auskunft verlangt und worin diese bestehen soll. Die unmissverständliche Deutlichkeit des Verlangens nach Auskunft im Sinne des Abs 2 muss gerade bei den fernmündlichen Auskunftseinholungen gegeben sein, weil sich bei Benützung dieses Nachrichtenmittels ein Missverständnis leichter einschleichen kann und au... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Verfahren wurde eingestellt, weil die Tatsache, dass die BH die Lenkerauskunft nicht richtig abgelesen hat, nicht der Beschuldigten zur Last gelegt werden kann. Namen und Adresse können bei der vorliegenden Schreibweise durchaus die richtigen Buchstaben zugeordnet werden. Der falsche Buchstabe beim Nachnamen wäre im Übrigen vermeidbar gewesen, weil das e (ohne Schlinge) der Schreibweise der Beschuldigten entspricht, wie ein Vergleich mit anderen Worten zeigt und ein i-Punkt... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird der Beschuldigten vorgeworfen, sie habe es als Zulassungsbesitzerin des Kraftfahrzeuges mit dem polizeilichen Kennzeichen S-855 CW unterlassen, der Bundespolizeidirektion Salzburg auf die Lenkererhebung vom 7.12.2001 binnen zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 7.8.2001 um 15.38 Uhr in Salzburg, Kreuzung Giselakai ? Staatsbrücke, Fahrtrichtung stadteinwärts, gelenkt, verwendet bzw abgeste... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die von der Zulassungsbesitzerin als Auskunftsperson bekannt gegebene Person die Auskunft gemäß § 103 Abs 2 KFG in der Weise erteilt, dass sie in dem von der Behörde zur Verfügung gestellten Auskunftsformular wiederum eine weitere Person als Auskunftsperson benannt hat, ist zunächst festzuhalten, dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zum § 103 Abs 2 KFG dieser das Zustandekommen einer ?Auskunftspersonenkette? ausschließt. Die Tatsache, dass der benannte Ausku... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Interessen der Verwaltungsrechtspflege ist vor allem auf die zweckentsprechende Verteidigung Bedacht zu nehmen. Als
Gründe: für die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers werden insbesondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage, persönliche Umstände des Beschuldigten und die besondere Tragweite des Rechtsfalles für die Partei, wie etwa die Höhe der dem Beschuldigten drohenden Strafe, zu berücksichtigen sein (so auch VwGH vom 26.01.2001, Zahl: 200... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Unterlassen des Ankreuzens alternativer Punkte in einem auf Lenkerbekanntgabe gerichteten Begehren, stellt keine Übertretung nach § 103 Abs.2 KFG dar, wenn ein Name angeführt wird, der im Kontext nur als jener des Lenkers gedeutet sein kann. Schlagworte Verschulden, Lenkerauskunft, unzweifelhaftes Auskunftsbegehren mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom ** ** ****, Zl. 3-*****-00, erkannte die Bezirkshauptmannschaft X den nunmehrigen Berufungswerber schuldig, als Fahrzeuglenker durch eine näher umschriebene Tat eine Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 2 KFG begangen zu haben, und verhängte hiefür gemäß § 134 Abs 1 KFG eine Geldstrafe von S 3.600,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 88 Stunden) unter gleichzeitiger Vorschreibung eines Kostenbeitrages gemäß § 64 Abs 2 VStG von S 360,--. Gegen dieses Straferkenntnis erhob d... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Auskunftspflichtigen steht es offen, sich bei der ihn treffenden Auskunftserteilungspflicht einer anderen Person zu bedienen; er trägt aber das Risiko für das rechtzeitige Tätigwerden des Beauftragten, dabei kommt es auf die Ursache für die Nichterteilung der Auskunft durch den Beauftragten nicht an. Der Auskunftspflichtige hat sich Gewissheit darüber zu verschaffen, dass die Auskunftserteilung durch den Beauftragten vorgenommen wird und er handelt (zumindest) fahrlässig, w... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Auffassung der Beschuldigten, dem Lenkerauskunftsauftrag nicht entsprechen zu müssen, weil sie hinsichtlich dem der Lenkerauskunft zugrunde liegenden Grunddelikt nach der Straßenverkehrsordnung bereits rechtskräftig bestraft wurde und damit eine Bestrafung nach § 103 Abs 2 KFG im Hinblick auf das Doppelbestrafungsverbot unzulässig sei, schlägt nicht durch, da eine Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 2 KFG in keinem Zusammenhang damit steht, ob der Zulassungsbesitzer auch ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer als Beschuldigter ist auch dann lenkerauskunftspflichtig, wenn das Auto verkauft wurde und vorher auch von Mechanikern probegefahren wurde. Die Rechtsprechung fordert, dass wenn ein Fahrzeug nicht ausschließlich von einer einzigen Person benützt wird, der Zulassungsbesitzer, wenn er die verlangte Auskunft sonst nicht erteilen kann, entsprechende Aufzeichnungen zu führen bzw. wenn dies nicht möglich ist, führen zu lassen hat, aus denen unverzüglich entnomm... mehr lesen...
Auf Grund der Aktenlage in Verbindung mit den Ergebnissen des Beweisverfahrens, gewonnen aus den Angaben des Zeugen A Z (Zustellorgan) in der mündlichen Verhandlung vom 3. Oktober 2001 sowie ergänzenden Erhebungen des Senates ist von nachstehender Sach- und Rechtslage auszugehen: Am 23.10.2000 brachte das Landesgendarmeriekommando für Steiermark, Verkehrsabteilung den Lenker des PKW, Marke Audi, wegen einer Übertretung der StVO zur Anzeige, die er am 23.10.2000, um 8.45 Uhr, auf der A 9, i... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Adressat eines behördlichen Schriftstückes, das nach § 16 Abs 1 ZustG gegen RSb an einen Ersatzempfänger zugestellt wurde, jedoch vom Ersatzempfänger nicht an ihn weitergegeben worden ist, trifft auch bei regelmäßiger Anwesenheit an der Abgabestelle keine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht gegenüber solchen Zustellvorgängen (es sei denn, er ist berufsmäßiger Parteienvertreter). Der Adressat muss vor allem nicht durch spezielle Anordnungen und Überwachungsmaßnahmen dafür sorgen,... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die Lenkeranfrage nach § 103 Abs 2 KFG offen ließ, ob das betreffende Fahrzeug zum angefragten Zeitpunkt gelenkt wurde oder abgestellt war, war sie zu ungenau und hat nicht dem Gesetz entsprochen. Ist aber die Auskunft nicht dem Gesetz entsprechend verlangt worden, so ist auch eine etwaige unterlassene oder unrichtige Auskunft nicht strafbar. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom ** ** **** wurde Herr W******* S******* für schuldig befunden, dass er vom ** ** **** bis ** ** **** als Masseverwalter und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der sich im Konkurs befindlichen Firma F**** P******** mit Sitz in **** K********, L*********** **, zu verantworten hat, dass diese Firma als Zulassungsbesitzer der Bezirkshauptmannschaft X über deren schriftliche Anfrage vom ** ** **** nicht innerhalb von zwei Wochen na... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom ** ** **** wurde Herr W******* S******* für schuldig befunden, dass er vom ** ** **** bis ** ** **** als Masseverwalter und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der sich im Konkurs befindlichen Firma F**** P******** mit Sitz in **** K********, L*********** **, zu verantworten hat, dass diese Firma als Zulassungsbesitzer der Bezirkshauptmannschaft X über deren schriftliche Anfrage vom ** ** **** nicht innerhalb von zwei Wochen na... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist hinsichtlich des für den Gemeinschuldner zugelassenen Fahrzeuges als gesetzlicher Vertreter des Zulassungsbesitzers, nämlich des Gemeinschuldners anzusehen. Den Masseverwalter treffen demnach im Sinne des § 9 Abs 1 VStG die Pflichten des Gemeinschuldners als Zulassungsbesitzer von Fahrzeugen, die zur Konkursmasse gehören, somit auch die Pflicht zur Auskunfterteilung nach § 103 Abs 2 KFG 1967. Der Masseverwalter ist erst ab seiner Einführung für die Erteil... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist hinsichtlich des für den Gemeinschuldner zugelassenen Fahrzeuges als gesetzlicher Vertreter des Zulassungsbesitzers, nämlich des Gemeinschuldners anzusehen. Den Masseverwalter treffen demnach im Sinne des § 9 Abs 1 VStG die Pflichten des Gemeinschuldners als Zulassungsbesitzer von Fahrzeugen, die zur Konkursmasse gehören, somit auch die Pflicht zur Auskunfterteilung nach § 103 Abs 2 KFG 1967. Der Masseverwalter ist erst ab seiner Einführung für die Erteil... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Auskunftspflicht nach § 103 Abs 2 KFG ist dahin gerichtet, wer ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gelenkt hat bzw. das Fahrzeug zuletzt vor einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt hat. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist auch eine mündliche Anfrage zulässig, wenn sichergestellt ist, dass der Zulassungsbesitzer unmissverständlich davon Kenntnis hat, wer die Auskunft verlangt und worin diese bestehen soll. Stellt sich im Beweisverfahren h... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft XX hat gegen Frau L************ das Straferkenntnis vom 3.12.2001, Zl. 3-****-01, erlassen und dieser angelastet: ?Sie haben als die vom Zulassungsbesitzer Fa L**** H********* GmbH namhaft gemachte auskunftsfähige Person nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung der Lenkeranfrage am 16.7.2001 darüber Auskunft erteilt, wer was KFZ mit dem Kennzeichen **-*** ** am 26.4.2001 um 14,24 Uhr im Gemeindegebiet H***, Autobahn * nächst km ******* Richtung L*** gelenkt... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem
Spruch: des Straferkenntnisses muss zu entnehmen sein, welche Lenkeranfrage, bestimmt nach Datum und Aktenzahl, nicht beantwortet wurde. mehr lesen...