Entscheidungsgründe: I. 1.a) Dem Parteienvorbringen und den vorgelegten Akten zufolge ist beim Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz für die landwirtschaftlichen Grundstücke von Lechaschau (Tirol) ein Grundzusammenlegungsverfahren nach dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG 1996), LGBl. 74, anhängig (Verordnung dieser Agrarbehörde vom 3. Mai 1995, Zl. IIIb2-ZH-325/20). In dieses Verfahren wurde das Grundstück Nr. 981/1 mit einem Flächenausmaß vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Dem Parteienvorbringen und den vorgelegten Akten zufolge ist die Antragstellerin dieses Verfahrens auf Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes (im folgenden: Einschreiterin) alleinige Eigentümerin der Grundstücke Nr. 2266, 2267, 2268 und 2269, jeweils in Einlagezahl (EZ) 490 des Grundbuches 86035 Steeg (Tirol). Auf dieser Fläche befindet sich die Almhütte und Jausenstation "Bockbachalm". Zu ihr führt ein Weg, der unter anderem über die Grundstücke Nr. 228... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Flurverfassung
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaTir FlVLG 1996 §2VfGG §52
Leitsatz: Zuständigkeit der Agrarbehörde zur Vornahme einer nicht
verbücherungsfähigen Benützungsregelung mit bloß obligatorischer
Wirkung; Einbeziehung der im Sinne der Flurverfassung in Anspruch
genommenen Grundstücke in das Zusammenlegungsverfahren
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit eines Antrage... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Flurverfassung
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaTir FlVLG 1996 §37ABGB §835
Leitsatz: Zuständigkeit der Agrarbehörde zur Vornahme einer Benützungsregelung
betreffend eine Wegbenützung zur Bewirtschaftung einer Almhütte samt
Jausenstation; keine Zuständigkeit der Gerichte zur Entscheidung über
die Vereinbarkeit einer solchen Nutzungsregelung mit den
agrarrechtlichen Vorschriften auch zur Vermeidung eine... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit selbstverfaßter Eingabe vom 2. Oktober 1998 (respektive vom 25. September 1998) erhebt der Einschreiter "Einspruch" gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofes (98/01/0256-2), des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien (43 R 595/98) und des Verfassungsgerichtshofes (B1077/98-3). Nach dem Vorbringen des Einschreiters betreffen diese Beschlüsse die Zurückweisung einer "Anzeige ... gegen das Amt für Jugend und Familie im 23. Bezirk Wien sowie die Schwange... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art138 Abs1 litbB-VG Art144 Abs1 / Allg
Leitsatz: Zurückweisung einer Eingabe gegen Gerichtsakte im Zusammenhang mit
der "Schwangerschaftsabtreibung" an der Tochter des Einschreiters
wegen fehlender Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Abgesehen vom Fall des Art138 Abs1 litb B-VG (der hier offenkun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Antragsteller erhob seinem Vorbringen zufolge am 14. März 1996 eine auf die §§51 ff Fremdengesetz 1992 gestützte Schubhaftbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im folgenden: UVS) mit dem Begehren, die Anhaltung in Schubhaft vom 26. Jänner 1996 bis zu seiner Entlassung am 9. Februar 1996 für rechtswidrig zu erklären, da die Schubhaft insgesamt länger als sechs Monate gedauert hätte. Da der UVS keinen Schubhaftbescheid erließ, richtete... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art132B-VG Art138 Abs1 litbFremdenG §51VfGG §52
Leitsatz: Zulässigkeit eines Eventualantrages auf Entscheidung eines negativen
Kompetenzkonfliktes zwischen Verfassungsgerichtshof und
Verwaltungsgerichtshof im Fall der Zurückweisung der Beschwerde durch
den Verfassungsgerichtshof; Zuständigkeit des
Verwaltungsgerichtshofes zur Entscheid... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter brachte durch seinen Rechtsvertreter einen Antrag auf Verfahrenshilfe zur "Einbringung eines Antrages auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen dem Verfassungsgerichtshof (...) und dem Verwaltungsgerichtshof (...)" ein. Der Verfassungsgerichtshof hatte mit Beschluß vom 10. Juni 1997, B3172/96-3, die Behandlung einer Beschwerde abgelehnt, die der Einschreiter gegen den Bescheid des UVS Wien vom 14. August 1996, Z UVS-01/ /49000... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art138 Abs1 litbZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitVwGG §33a
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Antrags
auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen
Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof nach Ablehnung der
Behandlung einer Beschwerde durch VfGH und VwGH; keine
Unzuständigkeitsentscheidung des VwG... mehr lesen...
Begründung: Mit einem ausdrücklich auf Art138 Abs1 lita B-VG und §46 VerfGG gestützten Antrag begehrt der Einschreiter die Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes zwischen den Bezirksgerichten Salzburg und Wiener Neustadt einerseits und der Marktgemeinde Lanzenkirchen andererseits und beantragt, den einem solchen Erkenntnis entgegenstehenden (näher bezeichneten) Beschluß des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt aufzuheben. Gleichzeitig beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe.... mehr lesen...
Begründung: Mit einem ausdrücklich auf Art138 Abs1 lita B-VG und §46 VerfGG gestützten Antrag begehrt der Einschreiter die Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes zwischen dem Bezirksgericht Wiener Neustadt und der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt und beantragt, den einem solchen Erkenntnis entgegenstehenden (näher bezeichneten) Beschluß des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt aufzuheben. Gleichzeitig beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Gemäß Art138 Abs1 lita... mehr lesen...
Begründung: Mit einem ausdrücklich auf Art138 Abs1 lita B-VG und §46 VerfGG gestützten Antrag begehrt der Einschreiter die Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes zwischen insgesamt zehn von ihm aufgezählten Stellen (darunter auch Gerichten und Verwaltungsbehörden); genannt werden ua. die Bezirksgerichte Wiener Neustadt und Salzburg, bei denen seinerzeit der Sachwalterschaftsakt bezüglich des Einschreiters geführt wurde. Gleichzeitig beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilf... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art138 Abs1 lita VfGG §46ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines
Kompetenzkonfliktes zwischen einem Bezirksgericht und einer
Bezirkshauptmannschaft mangels Vorliegen eines Kompetenzkonfliktes;
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos
Rechtssatz: Aus... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gestützt auf Art138 Abs1 lita (gemeint offenkundig: litb) B-VG und §46 Abs1 VerfGG begehrt der anwaltlich vertretene Einschreiter mit Schriftsatz vom 23. April 1998 unter Verzeichnung von Kosten die Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes zwischen dem Verfassungsgerichtshof und dem Arbeits- und Sozialgericht Wien. Außerdem stellt er ohne ein Wort der
Begründung: den Eventualantrag, "die Bestimmung des §132 (2) GSVG bzw. die entsprechenden Bestimmungen des GSVG und ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art138 Abs1 litbVfGG §46 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes
zwischen Verfassungsgerichtshof und Arbeits- und Sozialgericht Wien
mangels Identität der Sache; Einstellung des Verfahrens hinsichtlich
des Eventualantrags infolge Zurückziehung des Antrags
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) Mit Erkenntnis vom 16. April 1997, Zl. 95/21/1068, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 25. August 1995 ab, mit dem im Instanzenzug gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof ein befristetes Aufenthaltsverbot erlassen worden war. In der
Begründung: wurde ausgeführt, daß die in diesem Bescheid getroffene Einschätzung, die Erlassung des Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaVfGG §46 Abs1VfGG §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Entscheidung eines negativen
Kompetenzkonfliktes zwischen dem UVS des Landes Vorarlberg und dem
Verwaltungsgerichtshof; Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen
Aussichtslosigkeit; Ablehnung der Beschwerdebehandlung ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem vorliegenden Antrag begehren die Antragsteller die Entscheidung eines negativen (verneinenden) Kompetenzkonfliktes im Sinn des Art138 Abs1 lita B-VG und des §46 Abs1 VerfGG zwischen dem Verwaltungsgerichtshof und dem Obersten Agrarsenat. 2. Hinsichtlich des dem Antrag zugrundeliegenden Sachverhaltes bringen die Antragsteller folgendes vor: "Die Antragsteller hatten bei der Agrarbezirksbehörde Villach als Eigentümer des dienenden Gutes Grundstück 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Beschluß vom 13. März 1996, B3989/95-3, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 15. November 1995, Zl. 192434/5-IV/10/95, gemäß Art144 Abs2 B-VG ab. Dabei wurde begründend ausgeführt: "Die Beschwerde behauptet die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz durch Anwendung einer verfassungswidrigen R... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Am 13. Juni 1952 beantragte die Gemeinde T, ihr die wasserrechtliche Bewilligung zum Bau, zum Betrieb und zur Erhaltung einer Wasserversorgungsanlage zu erteilen sowie ua., sollten gütliche Vereinbarungen nicht zustandekommen, ihr das Enteignungsrecht und Benützungsbefugnisse gemäß §47 Wasserrechtsgesetz (WRG) 1934 BGBl. 316 (wiederverlautbart als §60 WRG 1959 BGBl. 215) einzuräumen. Für das Projekt wurde ua. eine Liegenschaft in Anspruch genommen, die im Eigentu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaVfGG §46VfGG §52VfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens über einen Antrag auf Entscheidung eines
negativen Kompetenzkonfliktes zwischen einem Gericht und dem
Landeshauptmann als zweite Instanz in einer Sache der mittelbaren
Bundesverwaltung wegen Klaglosstellung; zwischenzeitig erfolgte
inhaltliche Behandlung des gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Beschluß vom 11. Dezember 1995, B2633/94-12, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen den Bescheid des Präsidenten der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (im folgenden: OBDK) vom 14. November 1994 gemäß Art144 Abs2 B-VG ab. Die Beschwerde wurde antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten. Der Ablehnungsbeschluß wurde wie folgt begründet: "... Die Beschwerd... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art133 Z4B-VG Art138 Abs1 litbDSt 1990 §64 Abs5
Leitsatz: Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs zur Entscheidung über eine
Beschwerde gegen einen Beschluß des Präsidenten der Obersten
Berufungs- und Disziplinarkommission; Ablehnung der
Beschwerdebehandlung durch den Verfassungsgerichtshof rechtmäßig;
Entscheidung über das Vorliegen von Ausschließungs- oder
Befangenheitsgründen dur... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erließ gegen den Antragsteller, einen türkischen Staatsangehörigen, mit Bescheid vom 21. September 1994 ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren, wogegen er Berufung ergriff. Diesem Rechtsmittel gab die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg mit Bescheid vom 24. Jänner 1995 keine Folge. Gegen den Berufungsbescheid erhob der Einschreiter Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der sie nach Ablehnung der Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Beim Verfassungsgerichtshof ist zu A13/96 eine auf Art137 B-VG gestützte Klage der "Republik Österreich" (richtig: des Bundes) - vertreten durch die Finanzprokuratur - gegen "Land und Stadt Wien" vom 13. September 1996 anhängig, mit der die klagende Partei die Forderung auf Bezahlung von bisher trotz Mahnungen unberichtigt gebliebener Grunderwerbskosten samt Anhang im Zusammenhang mit der Errichtung der Internationalen Schule Wien erhebt. Die Forderung w... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art15aB-VG Art137 / AllgB-VG Art137 / Klage zw GebietskB-VG Art138 Abs1 litbB-VG Art138aVfGG §43 Abs3
Leitsatz: Feststellung der Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur
Entscheidung über einen Anspruch des Bundes gegen Land und Stadt Wien
im Zusammenhang mit der Errichtung der Internationalen Schule in
Wien; Zulässigkeit eines Glied... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art138 Abs1 litbFremdenG §27 Abs5
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen
Kompetenzkonfliktes zwischen Verfassungsgerichtshof und
Verwaltungsgerichtshof mangels Vorliegen einer negativen
Zuständigkeitsentscheidung des Verwaltungsgerichtshofes betreffend
einen Stempelaufdruck im Reisepaß des Antragstellers zur... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Wien (im folgenden: UVS) vom 4. Juli 1996 wurde die gemäß §51 FremdenG, BGBl. 838/1992, erhobene Beschwerde des Einschreiters als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Einschreiter Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof; dieser lehnte die Behandlung der Beschwerde mit Beschluß vom 24. September 1996, B2281/96, ab und trat sie über nachträglich gestellten Antrag vom 13. Dezember 19... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Zu dem zu KI-3/97 protokollierten Antrag: Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich (im folgenden: UVS) vom 9. Oktober 1995 wurde die gemäß §51 FremdenG, BGBl. 838/1992, erhobene Beschwerde des Einschreiters als unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Einschreiter Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof; dieser lehnte die Behandlung der Beschwerde mit Beschluß vom 27. Februar 1996, B3398/95, ab und trat sie ... mehr lesen...