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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art138 Abs1 litbLeitsatz
Zurückweisung einer Eingabe gegen Gerichtsakte im Zusammenhang mit der "Schwangerschaftsabtreibung" an der Tochter des Einschreiters wegen fehlender Zuständigkeit des VerfassungsgerichtshofesRechtssatz
Abgesehen vom Fall des Art138 Abs1 litb B-VG (der hier offenkundig nicht vorliegt) besteht auch keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung von Beschlüssen und Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B1868.1998Dokumentnummer
JFR_10018799_98B01868_01