Rechtssatz: Wenn zwei Personen an unterschiedlichen Arbeitstagen einen Ausländer bei der Durchführung von Arbeiten - hier Reinigung von Zapfsäulen und Windschutzscheiben - antreffen so ist dies ein Indiz dafür, daß der betreffende Ausländer eine Verpflichtung zur Durchführung von Arbeiten übernommen hat und deshalb ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vorliegt. Regelmäßige Arbeitsleistungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit Arbeitsmitteln des Arbeitgebers und die Einschränkung der Ent... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Ausnahmeregelung, wonach die Bestimmungen des AuslBG auf Ausländer hinsichtlich ihrer Tätigkeit als Ferialpraktikanten (§1 Abs2 lit f AuslBG) nicht anwendbar sind, kann nur auf solche Ausländer Anwendung finden, die sich im Rahmen ihres Studiums an einer österreichischen Universität oder Hochschule der in der Studienordnung vorgesehenen praktischen Ausbildung unterziehen. Schlagworte Ferialpraktikanten; Ausnahme von den Bestimmungen des AuslBG mehr lesen...
Rechtssatz: Überwiegen die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich, kann eine Mindeststrafe bis zur Hälfte unterschritten werden. Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 VStG liegen vor, daher Abweisung der Berufung des LAA. Gemäß § 20 VStG kann eine Mindeststrafe bis zur Hälfte unterschritten werden, wenn die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich überwiegen. Bei unberechtigter Beschäftigung von mehr als drei Ausländern beträgt gemäß § 28 Abs.1 Z.1 AuslBG die ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 21 VStG müssen u.a. die Folgen der Tat unbedeutend sein; die Tatsache, daß die inkriminierte Beschäftigung mehrere Tage dauert, schließt es aus, dieses Tatbestandsmerkmal als verwirklicht anzusehen; Abweisung der Berufung des Beschuldigten, mit der die "Anwendung des § 21 VStG" beantragt wurde. Im Sinne des Berufungsantrages war zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ermahnung im Sinne des § 21 VStG vorliegen. Gemäß dieser Bestimmun... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte unbescholten, legt er ein qualifiziertes und reumütiges Geständnis ab, stellt er den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung vor Arbeitsantritt des Ausländers, meldete er ihn mit gleichem Datum - 21.2.1991 - bei der Gebietskrankenkasse an, dauerte die nicht dem Gesetz entsprechende Beschäftigung nicht einmal einen Tag, weil wegen eines Arbeitsunfalles der Ausländer monatelang im Krankenstand war und in der Folge eine Arbeitsbewilligung für die Zeit vom 1.3.199... mehr lesen...
Rechtssatz: Grundlage für die Strafbemessung sind die Kriterien des § 19 VStG. Für die Anwendung des § 21 VStG muß u.a. geringfügiges Verschulden vorliegen; Abweisung der Berufung des Beschuldigten. Die gegenständliche Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wird in objektiver Hinsicht nicht bestritten. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite - dem Verschulden des Berufungswerbers - war zu prüfen, ob dem Beschuldigten die Rechtswohltat des § 21 Abs.1 VStG zuerkannt werden kann. Gem... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. April 1991, Zl xx wurde Frau xx gemäß §28 Abs1 lita des Ausländerbeschäftigungsgesetzes mit einer Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) bestraft. In diesem Straferkenntnis wurde es als erwiesen angesehen, daß die Beschuldigte als verantwortlicher Arbeitgeber der Firma xx die Bestimmungen des §3 Abs1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes dadurch übertreten hat, daß Sie in der Zeit vom 1. Jänner 1991 bis 17. Februar 1... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 11. Juni 1991, Zl xx wurde Herr xx gem §28 Abs1 Z1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes mit einer Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage) bestraft. In diesem Straferkenntnis wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte die §§3 Abs1 und 28 Abs1 Z1 lita des Ausländerbeschäftigungsgesetzes übertreten hat, indem er in seinem Filmcafe in xx, xx, in der Zeit vom 10. Jänner 1991 bis 7. Februar 1991 die drei Auslä... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist eine Ausländerin bei der Sozialversicherung angemeldet worden, erfolgte keine Richtigstellung bzw Abmeldung durch den Beschuldigten und sind die Sozialversicherungsbeiträge letztlich vom Beschuldigten entrichtet worden, so ist nicht anzunehmen, daß diese Ausländerin vom Beschuldigten nicht beschäftigt wurde. Dies widerspräche jeglicher Lebenserfahrung und kaufmännischer Vorgangsweise. mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Beschuldigten mußte es aufgrund der im Antragsformular für Beschäftigungsbewilligungen enthaltenen Informationen zweifelsfrei erkennbar gewesen sein, daß eine Aufnahme der Beschäftigung der drei Ausländerinnen erst mit der Zustellung einer schriftlichen Beschäftigungsbewilligung zulässig ist. Dem Berufungswerber wäre aber auch dann ein fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, wenn er von den ihm gebotenen Informationen auf der Rückseite des Antragformulares keinen Gebraucht gema... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien vom 12.12.1990 gegen Herrn V, Hausverwalter, 1969 geboren, wohnhaft in Wien 10, laut Meldeauskunft dort aufrecht gemeldet wurde Herr V, wohnhaft in Wien 10, zur Rechtfertigung durch das Magistratische Bezirksamt für den 17. Bezirk aufgefordert. Zur Vernehmung am 22.1.1991 erschien Herr V, Vorstandsvorsitzender einer AG, geboren 1949, wohnhaft in Wien 10, und wurde nach Vorhalt der oben angeführen Anzeige als Beschuldigter ... mehr lesen...
Rechtssatz: Persönliche bzw wirtschaftliche Abhängigkeit ist bei Aufnahme eines Ausländers während seines Urlaubes gegen Kost und Logis aus Gefälligkeit und von ihm gefälligkeitshalber (einmalig) verrichteter Hilfstätigkeit ohne persönliche Arbeitspflicht und zeitlichem Verpflichtungsverhältnis, wobei dem "Arbeitgeber" auch der wirtschaftliche Erfolg nicht zugute kommt, nicht gegeben. Schlagworte Ausländerbeschäftigung, Arbeitserlaubnis, Nachbarschaftshilfe, Befreiungsschein mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 9. Juli 1991, Zl xx, wurde Herr xx gemäß §28 Abs1 lita des Ausländerbeschäftigungsgesetzes mit einer Geldstrafe von 5.000,-- S (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) bestraft. In diesem Straferkenntnis wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte den §3 Abs1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes übertreten hat, indem er in seiner Firma in xx, xx den rumänischen Staatsbürger xx in der Zeit vom 26. November 1990 bis 1. Februar 1991 ohn... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte eine falsche Information durch den ohne Befreiungsschein, Beschäftigungsbewilligung oder Arbeitserlaubnis beschäftigten Ausländer bzw Verständigungsschwierigkeiten mit dem Flüchtlingsbetreuter zu seiner Rechtfertigung anführt und meint, daß dies geeignet sei, ein mangelndes Verschulden seinerseits darzutun, so unterliegt er einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung. Es ist die Pflicht jedes Firmeninhabers und Arbeitgebers, sich über die für seinen Betrie... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Arbeitgeber hat - ohne daß es zu einer entsprechenden Belehrung oder Aufforderung durch das zuständige Arbeitsamt bedarf - sich vor Aufnahme der Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers und Anmeldung desselben bei der Sozialversicherung darüber Gewißheit zu verschaffen, ob die Voraussetzungen nach §3 Abs1 AuslBG vorliegen und erforderlichenfalls rechtzeitig eine Beschäftigungsbewilligung für den Ausländer beim zuständigen Arbeitsamt zu erwirken. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Sozialversicherungsträger ist nicht gesetzlich verpflichtet, den Arbeitgeber anläßlich der Anmeldung eines Ausländers auf die Vorschriften des Ausländerbeschäftigungsgesetzes hinzuweisen. Die ordnungsgemäße Anmeldung bei der Sozialversicherung hat keine Auswirkungen auf die Strafbarkeit nach dem AuslBG. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Wiederholungstat i.S.d. § 28 Abs.1 Z.1 lit.a AuslBG vorliegt, ist keine solche der Strafbemessung, sondern ein Problem der Tatbestandsmäßigkeit. Volle Berufung selbst dann, wenn in dieser nur eine Herabsetzung der Strafhöhe beantragt wird, sich aber aus dem Gesamtvorbringen ergibt, daß diese auch gegen die Strafbarkeit als solche gerichtet ist. Verbot der "reformatio in peius". Daß im vorliegenden Fall (nur) eine Ausländerin widerrechtlich vom Beschwerdefü... mehr lesen...
Begründung: Die Berufungswerberin begründete ihre unrichtigerweise als "Einspruch" bezeichnete, fristgerecht eingebrachte Berufung damit, daß der polnische Staatsbürger W unter dem Vorwand einer Hilfeleistung ohne Entgeld und später unter Drohung und Erpressung Geld zu fordern in Österreich seine Opfer gesucht hätte. Der Unabhängige Verwaltungssenat hat erwogen: Gemäß § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz BGBl Nr 218/1975 idF BGBl Nr 231/1988 darf ein Arbeitgeber, soweit in diesem Bundes... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses mit einem Ausländer ist anzunehmen wenn sich dieser zur Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet hat. Schlagworte Beschäftigungsbewilligung, Ausländer, Schwarzarbeit mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn zu Lasten des Berufungswerbers keine Berufung erhoben wurde, ist der Grundsatz des Verbotes der reformatio in peius zu beachten. mehr lesen...
Rechtssatz: Verfolgungshandlungen innerhalb der Verfolgungsverjährungszeit lediglich in Richtigung § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht aber auch in Richtung der Möglichkeit, daß der Ausländer allenfalls im Besitze eines Befreiungsscheines (§ 15 leg cit) war, bewirken keine Unterbrechung dieser Verjährungszeit, weil letzteres nur dann der Fall ist, wenn sich die Verfolgungshandlungen auf alle der Bestrafung zugrunde liegenden Sachverhalte bzw Tatbestandselemente bezogen haben. Die... mehr lesen...
Rechtssatz: Da das Ausländerbeschäftigungsgesetz für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine eigene Strafandrohung aufstellt sind bei vier Ausländern vier Verwaltungsübertretungen zur Last zu legen. Schlagworte Ausländer, Ausländerbeschäftigung, Arbeitserlaubnis, Befreiungsschein, Beschäftigungsbewilligung mehr lesen...
Rechtssatz: Es kommt bei der Verwaltungsübertretung gemäß §28 Abs1 Z1 lita iVm §3 Abs1 Ausländerbeschäftigungsgesetz ausschließlich auf die Tatsache der Beschäftigung des Ausländers und nicht auf die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse an. Schlagworte Beschäftigung mehr lesen...
Rechtssatz: Hat sich der Arbeitgeber auf die Zusicherung des Arbeitnehmers verlassen, er habe einen Antrag auf Ausstellung eines Befreiungsscheines gestellt, ohne dies in geeigneter Weise - etwa durch Nachfrage beim zuständigen Arbeitsamt zu überprüfen, so liegt kein geringfügiges Verschulden iS des §21 VStG vor. Schlagworte Verschulden mehr lesen...