RS UVS Wien 1995/10/02 07/36/539/95

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Veröffentlicht am 02.10.1995
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Rechtssatz

Die bloße Nichtausübung einer Funktion nimmt dem ordnungsgemäß Bestellten nicht die Eigenschaft als (handelsrechtlicher) Geschäftsführer

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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