Rechtssatz: Wird für einen Arbeitnehmer eine Beschäftigungsbewilligung für einen bestimmten Betrieb an einem bestimmten Betriebsort, also für einen bestimmten örtlichen Geltungsbereich (vorliegend ein Restaurant am Ort X) und für eine bestimmte Frist ausgestellt und wird der Ausländer in einem örtlich zirka 30 km entfernten anderen Betrieb des Dienstgebers beschäftigt, so ist für diese Beschäftigung in einem anderen örtlichen Geltungsbereich nur dann um eine eigene Beschäftigungsbewilligun... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Begriff der Beschäftigung ist im § 2 Abs 2 Ausländerbeschäftigungsgesetz in der Weise bestimmt, daß die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis oder in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis erfolgen muß. Maßgebend ist daher, daß die Tätigkeit in persönlicher bzw wirtschaftlicher Abhängigkeit des Arbeitenden ausgeübt wird. Dies ist dann nicht der Fall, wenn ausländische Vereinsmitglieder eines inländischen Sportvereines als Mitglieder anderen Mitgliedern, ohne an Weisungen ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Leistet ein Ausländer als Abgeltung für den Mietzins diverse Arbeiten im Betrieb des Vermieters und wird ihm auch Verpflegung gewährt, so befindet er sich in wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Dienstgeber und handelt es sich dabei auch um eine entgeltliche Beschäftigung, da die Wohnraumüberlassung und Beistellung der Verpflegung als Naturallohn zu qualifizieren ist, und ist daher eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine Einrichtung als "Hotelmanagement und Business School" bezeichnet, diese Einrichtung nicht als Schule im Sinne des Privatschulgesetzes anerkannt, und werden im Rahmen dieser Einrichtung die diese Einrichtung besuchenden Ausländer immer mehr zu "betriebspraktischen Übungen", also Arbeitsleistungen, herangezogen, - im vorliegenden Fall waren sie in den Hotelbetrieb völlig eingegliedert, so daß sie deshalb auch dem theoretischen Unterricht immer wieder ferngeblieben sind ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 04.12.1992, Zl 3-*****-92, wurde Herr E**** B******** gemäß §28 Abs1 Z1 lita iVm §3 Abs1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes unter Anwendung der außerordentlichen Strafmilderung des §20 VStG mit einer Geldstrafe von S 2.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 2 Tage) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angenommen, daß er als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als verwaltungsstrafrechtlich Verantwor... mehr lesen...
Rechtssatz: Einem Unternehmer, der eine Arbeitnehmerin als Küchengehilfin aufzunehmen beabsichtigt, steht es zu, diese länger als 10 Minuten probeweise arbeiten zu lassen. Allein der Umstand, daß die Probandin nahezu zwei Stunden Abwascharbeiten verrichtete, erweist noch nicht, daß sie hiefür auch entlohnt wurde. Abweisung der Berufung der Legalpartei. mehr lesen...
Rechtssatz: Schon auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung ist bekannt, daß die Beschäftigung eines Ausländers grundsätzlich einer verwaltungsbehördlichen Bewilligung bedarf. Wird einem Unternehmer als Dienstgeber von einem ausländischen Arbeitnehmer eine Beschäftigungsbewilligung vorgelegt, so trifft diesen, also den Beschuldigten, jenes zumutbare Maß an Sorgfalt und Aufmerksamkeit die vorgelegte Urkunde inhaltlich so weit zu prüfen, auf welches Unternehmen diese Beschäftigungsbewilligun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 25.6.1991, Zl 3-*****-91, wurde Herr Ing K P P wegen Übertretung des §28 Abs1 lita Ausländerbeschäftigungsgesetz mit einer Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte den jugoslawischen Staatsangehörigen M S am 15. April 1991 in der Ing K P GesmbH in M beschäftigt hat, obwohl für diesen weder eine Bes... mehr lesen...
Rechtssatz: Maßgebend für die Einordnung in den Beschäftigungsbegriff nach § 2 Abs 2 AuslBG ist, daß die festgestellte Tätigkeit in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit des Arbeitenden ausgeübt wird. Eine bloß probeweise Beschäftigung für einige Stunden unterliegt nicht den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, wenn es sich lediglich um eine unentgeltliche Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für die
Begründung: eines Beschäftigungsverhältnisses gehan... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 19.2.1992, Zl 3- -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in **** E, *******gasse 5, zu verantworten hat, daß vom 2.1.1991 b... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20.2.1992, Zl 3- -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in E, Kgasse 5, zu verantworten hat, daß vom 11.12.1990 bis mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20.2.1992, Zl 3- -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in **** E, *******gasse 5, zu verantworten hat, daß vom 1.2.1991 b... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein illegal beschäftigter Ausländer bei der Sozialversicherung angemeldet, dann weicht dies von der typischen Erscheinungsform der Schwarzarbeit ab. Dieser Umstand ist insbesondere im Hinblick auf die Datenübermittlungspflicht gemäß §27 Ausländerbeschäftigungsgesetz als mildernd zu bewerten (Milderungsgrund im Sinne des §34 Z16 zweiter Tatbestand StGB). mehr lesen...
Beachte Ebenso: Senat-WB-92-039 Rechtssatz: Die Anmeldung eines illegal beschäftigten Ausländers bei der Sozialversicherung in Verbindung mit dem Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung an das Arbeitsamt stellt einen Milderungsgrund im Sinne des §34 Z16 zweiter Tatbestand StGB dar. mehr lesen...
Rechtssatz: Bedeutende Verletzung öffentlicher Interessen, wenn das illegale Beschäftigungsverhältnis mehr als zweieinhalb Monate gedauert hat. Herabsetzung der Strafe wegen ungünstiger Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten. Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe hat unabhängig von der Geldstrafe nach den Regeln der Strafbemessung zu erfolgen, damit dieses Strafübel bei unterschiedlichen Einkommensempfängern als gleich empfunden wird. Teilweise Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs. 2 VStG, wenn in der Niederschrift kein Hinweis darauf, zu welchem sachverhaltsbezogenen Tatvorwurf die Einvernahme des Berufungswerbers erfolgte, enthalten ist bzw. diese Vernehmung nicht von der ersuchten Behörde selbst, sondern lediglich von deren Hilfsorgan durchgeführt wurde. Keine Spruchkorrektur durch den UVS, wenn zwischenzeitlich Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Läßt sich die Identität der widerrechtlich beschäftigten Auslän... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Beschäftigung im Sinne von § 2 Abs 2 Ausländerbeschäftigungsgesetz liegt auch dann vor, wenn "arbeitnehmerähnliche Personen", die vom Beschuldigten abhängig waren, Arbeitsleistungen in wirtschaftlicher Unterordnung für den Beschuldigten erbrachten und dafür teilweise in Naturalien, teilweise in Geld entlohnt wurden. Dabei ist im Bereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sowohl von einem erweiterten Beschäftigungsbegriff als auch einem erweiterten Arbeitgeberbegriff auszu... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat ein handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft m.b.H. persönlich eine Beschäftigungsbewilligung für einen Ausländer für eine bestimmte Zeit und wurde der Ausländer ausschließlich im Bereich der Gesellschaft m.b.H. beschäftigt und eingesetzt, so fällt der Zeitraum dieser Bewilligung vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gegenüber dem Geschäftsführer der Gesellschaft m.b.H. heraus. (Berufung teilweise Folge gegeben) mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein ausländischer Staatsangehöriger (hier aus dem ehemaligen Jugoslawien) durch Kontrollorgane des Arbeitsamtes in Arbeitskleidung beim Transport eines Korbes mit Schmutzwäsche in den Keller angetroffen, so ist dieser Ausländer als beschäftigt anzusehen und trifft den Dienstgeber der verwaltungsstrafrechtliche Vorwurf nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a Ausländerbeschäftigungsgesetz, wenn keine Beschäftigungsbewilligung, gültige Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein vorliegt. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte zur Tatzeit lediglich Angestellter der Firma, in erster Linie für Ein- und Verkauf von Schrott zuständig, an der Firma finanziell nicht beteiligt, und war für die Personalangelegenheiten (Einstellungen, Kündigungen, die Erledigung der damit zusammenhängenden buchhalterischen und versicherungsrechtlichen Belange, Behördenwege usw) die Firmeninhaberin verantwortlich und handelte der Beschuldigte in der Erledigung solcher Angelegenheiten ohne Eigenverantwortun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 30.9.1991, Zl 3- , wurde über Herrn F S wegen Übertretung des §28 Abs1 Z1 lita Ausländerbeschäftigungsgesetz eine Geldstrafe in Höhe von zweimal S 5.000,--, insgesamt S 10.000,--, verhängt. Dabei wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 16. März 1991 von 11,30 bis 14,20 Uhr in xx Nr die CSFR-Staatsbürger A S und N S entgegen den Bestimmungen des §3 Abs1 Ausländerbeschäftigungsgesetz beschäft... mehr lesen...
Rechtssatz: Versucht ein Dienstgeber nach mehrmaligem Vorstelligwerden über ein Jahr über das Arbeitsamt einen Kunstschmiedehelfer erfolglos zu finden und meldet sich ein solcher gesuchter Arbeiter beim Dienstgeber und wird er umgehend bei der Gebietskrankenkasse angemeldet und wird auch eine Beschäftigungsbewilligung beantragt, verbunden mit der begründeten Erwartung eine solche auch zu bekommen, so ist subjektiv das Verschulden der Beschuldigten so gering, daß mit einer Ermahnung das Aus... mehr lesen...
Rechtssatz: Die freiwillige Hilfeleistung bei der Abmontage eines Traktorreifens ist keine Beschäftigung im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes mehr lesen...
Mit dem mündlich verkündeten Straferkenntnis vom 7.11.1991, Zl , wurde über Herrn A K eine Geldstrafe in Höhe von viermal S 10.000,--, zusammen S 40.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: viermal 7 Tage, zusammen 28 Tage) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte in der Zeit von 1.10.1991 bis 4.10.1991 die vier polnischen Staatsbürger B Z , F T , P A und F S in S , , entgeg... mehr lesen...
Beachte vgl. VwGH Erk. vom 26.9.1991, Zl 91/09/0068 Rechtssatz: Nach Auffassung des Verwaltungssenates kann in der vorliegenden Rechtssache dem Berufungswerber insbesondere auch nicht die Bestimmung des § 20 VStG über die außerordentliche Milderung der Strafe zugutekommen. Zwar ist der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit gegeben, jedoch ist nach Auffassung des Verwaltungssenates dieser Milderungsgrund nicht so schwerwiegend, daß er die außerordentliche Mi... mehr lesen...
Rechtssatz: Der
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses war dahingehend zu ändern, daß durch die rechtswidrige Beschäftigung der vier näher angeführten ausländischen Staatsangehörigen nicht eine Übertretung, sondern vier Verwaltungsübertretungen begangen wurden. Schlagworte unzulässige Beschäftigung mehrerer Ausländer, mehrere Übertretungen mehr lesen...
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in mehreren Erkenntnissen (vgl. die Wiedergabe der Judikatur zu § 6 VStG in Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 4. Auflage, 1990), ausgesprochen hat, kann unter Notstand im Sinne des § 6 VStG nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlun... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx vom 22.1.1992, Zl xx, wurde über Herrn W G in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der W G GesmbH wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine Geldstrafe in Höhe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) verhängt. Im Bescheidspruch wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es zu verantworten hat, daß in der Zeit vom 2.9.1991 bis 24.10.1991 der Ausländer H C entgegen den Bestimmungen des §3 Abs1 Au... mehr lesen...
Rechtssatz: Erstreckt sich die rechtswidrige Beschäftigung eines Ausländers über mehr als 1 Monat, dann sind die Folgen der Übertretung nicht unbedeutend, daher keine außerordentliche Milderung. mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis umfaßt das auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhende Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die wesentlichen Merkmale eines Arbeitsverhältnisses sind die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber sowie die Einordnung in den Betrieb. Dies liegt dann nicht vor, wenn lediglich Gelegenheitsarbeiten (hier Holzschichten) verrichtet werden und kein Lohn gezahlt wird. Ein arbeitnehmerähnl... mehr lesen...