Rechtssatz: Vorliegend hat die Berufungswerberin ihren Ehemann, einen ukrainischen Staatsangehörigen, in ihrem Betrieb ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt und beruft sich auf dessen eheliche Mitwirkungsverpflichtung nach § 90 ABGB, welchen die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes entgegenstehen würden. Dazu ist auszuführen, dass der, entsprechend seiner Verpflichtung nach § 90 ABGB, im Erwerb mitwirkende Ehegatte nach § 98 ABGB auch Anspruch auf angemessene Abgeltung sei... mehr lesen...
Rechtssatz: Der
Spruch: hat nicht nur die Sachverhaltselemente, von denen die Zuordnung eines Tatverhaltens zu den Merkmalen des Straftatbestandes abhängt, zu bezeichnen, sondern grundsätzlich auch die Anführung des Zeitpunktes der Begehung der Tat und, falls es sich um einen Zeitraum handelt, dessen Anfang und Ende in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art zu umfassen. Der Vorwurf eines Tatzeitraumes ?2005/2006? ? wie gegenständlich erfolgt - entspricht nicht den Erfordernissen ei... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 18.08.2008, Zahl 30406- 369/34875-2008, wird dem Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: "Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: festgestellt am 26.5.2008 gegen 9:45 Uhr Ort der Begehung: H & M Verputz G.m.b.H., A. 27, K. Baust.: Fam. C., E. 405, L. 1. Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9(1) VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma H & M Verputz G.m.b.H. die Arbeit... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 18.08.2008, Zahl 30406- 369/34875-2008, wird dem Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: "Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: festgestellt am 26.5.2008 gegen 9:45 Uhr Ort der Begehung: H & M Verputz G.m.b.H., A. 27, K. Baust.: Fam. C., E. 405, L. 1. Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9(1) VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma H & M Verputz G.m.b.H. die Arbeit... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine drei Tage dauernde Tätigkeit ist keinesfalls mehr als notwendige Vorführung der Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes anzusehen. Schlagworte Probearbeit, unberechtigte Beschäftigung, ohne Beschäftigungsbewilligung, Beschäftigung eines Ausländers Zuletzt aktualisiert am 10.06.2009 mehr lesen...
Der Berufungswerber (in der Folge kurz: Bw) ist unbestrittenermaßen (neben Werner Ki. und Dr. Gabriela Ki.) handelsrechtlicher Geschäftsführer der Ki-GmbH (in der Folge kurz: GmbH) mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als nach außen zur Vertretung berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften (hier: des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) verantwortlich. Aufgrund einer Anzeige des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 6.9.2007 und nach erstinstanzlichen Ermittlungen wurde der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das vorliegende Verfahren hat ergeben, dass trotz der Bezeichnung der nachträglich angefertigten Vereinbarung zwischen der GmbH und der Ausländerin als ?freier Dienstvertrag? die für eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit derselben für die GmbH sprechenden Elemente überwiegen. Für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung der bei ihrer Tätigkeit in den Betrieb der GmbH eingebundenen, zu Putztätigkeiten verpflichteten Ausländerin sprechen der Bezug eines fixen Lohnes, das weitge... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist unbestritten geblieben, dass die Auslängerin im gegenständlichen Fitness-Studio mit Material und Arbeitsmittel der GmbH gearbeitet hat. Auch dies zeigt nur wiederum, dass von ihr ausschließlich ihre Arbeitskraft zur Verfügung gestellt worden ist, dass sie also weder über Bezugsquellen von Reinigungsmitteln, noch über eigene Arbeitsmittel zur Verrichtung der Putztätigkeiten (z.B. Staubsauger etc.) im gegenständlichen Studio verfügt hat. Sie hat ja auch ? nach den vorgeleg... mehr lesen...
Rechtssatz: Die regelmäßige, täglich erfolgende Leistung von Reinigungsarbeiten gegen einen monatlichen Lohn von 1.471,-- Euro, die im vorliegenden Fall mehr als ein Jahr gedauert hat (die Ausländerin war nach Angabe des Bw in der mündlichen Verhandlung auch zu dieser Zeit noch für die GmbH tätig), war angesichts der wirtschaftlichen und organisatorischen Abhängigkeit der Ausländerin von der GmbH als eine Beschäftigung iSd § 3 Abs 1 AuslBG zu qualifizieren, wobei entgegen der Auffassung de... mehr lesen...
Rechtssatz: Gerade bei Hilfstätigkeiten (wie hier dem Putzen) kommt der Frage der persönlichen Arbeitspflicht nicht mehr die entscheidende Bedeutung zu, weil es offenbar dem Auftraggeber (Beschäftiger) allein darauf ankommt, eine Arbeitskraft (bei entsprechenden Vorgaben zu den Arbeitsabläufen unter Zurverfügungstellung des gesamten Materials und der Arbeitsbehelfe etc.) zur Verfügung zu haben und es für ihn nicht von besonderer Bedeutung ist, ob z.B. die Ausländerin den Boden aufwischt od... mehr lesen...
I.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 16.04.2008, Zl. 300-2095-2008, wurde der Berufungswerberin Folgendes zur Last gelegt: ?Sie haben als unbeschränkt haftender Gesellschafter der *** und *** KEG zu verantworten, dass die *** und *** KEG als Arbeitgeber zwischen 08.02.2008 und 19.02.2008 (Tatzeit), in *** (Tatort), 1. den ungarischen Staatsbürger C**, geb. *** (Bedienen der Mischmaschine) 2. den ungarischen Staatsbürger G**, geb. *** (Hilfsarbeiten beim M... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 5. Juni 2007, Zl. **S2-S-06******, wurde die Berufungswerberin wegen Übertretungen gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz mit fünf Geldstrafen im Ausmaß von je ? 2.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: jeweils 4 Tage) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, dass die Berufungswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin der S. K. & E. G... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Arbeitskräfteüberlassung liegt dann nicht (mehr) vor, wenn der Überlasser die Pflichten eines Arbeitgebers nicht trägt. Als solche sind all jene arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten gemeint, die sonst ein Arbeitgeber zu erfüllen hat, so zB die Pflicht zur Entrichtung eines Entgelts nach Arbeitsleistung. Zuletzt aktualisiert am 18.08.2009 mehr lesen...
Rechtssatz: Ist zwischen dem Künstler und Künstleragentur lediglich die Vermittlung eines Auftrittsortes verpflichtend vorgesehen, dem gegenüber nicht die Erbringung von Arbeitsleistungen im Betrieb des Veranstalters, liegt Arbeitskräfteüberlassung nicht vor. Zuletzt aktualisiert am 18.08.2009 mehr lesen...
1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden Spruch: ?Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der P-Gesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in Wien, V-Au, auf der Baustelle in Wien, N-Straße 1) den serbischen Staatsangehörigen Herrn Rade Pe., geb. am 17.09.1953, von 13.03.2007 bis 14.03.2007 mit Stemmarbeiten beschäftigt hat; 2) den rumänischen Staatsangehörigen Herrn Ioan S.,... mehr lesen...
Beachte Beschwerde beim VwGH anhängig Rechtssatz: Der Beschuldigte ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Berufungswerberin und als solcher im Sinne des § 9 Abs 1 und 2 VStG zu deren Vertreten nach außen berufen. Gemäß § 9 Abs 7 VStG haftet die Berufungswerberin als juristische Person für die über den Beschuldigten verhängten Geldstrafen und die Verfahrenskosten zur ungeteilten Hand. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 21.11.2000, Zl. 99/09/... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 19.12.2007, Zl. 300-17658-2006 wurde der Berufungswerberin (BW) Folgendes zur Last gelegt: Sie haben die nachfolgend genannten slowakischen Staatsangehörigen: 1. B**, geb. ***, 2. H**, geb. ***, 3. H**, geb. ***, 4. H**, geb. ***, 5. K**, geb. ***, 6. L**, geb. ***, 7. M**, geb. ***, 8. O**, geb. *** mit diversen Hilfsarbeitertätigkeiten beschäftigt, obwohl für diese Personen weder eine Beschäftigungsbewilligung, eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufungswerberin und ihr Ehegatte sind je zur Hälfte Miteigentümer eines Baugrundstückes, auf dem sie unter Beiziehung acht slowakischer Staatsangehöriger ein Einfamilienhaus errichteten. Für das Vorliegen einer Arbeitgebereigenschaft nach dem AuslBG reicht nicht aus, Miteigentümer dieser gemeinsamen Liegenschaft zu sein. Schlagworte Arbeitgebereigenschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bindende Organisationsabsprachen, Miteigentum Zuletzt aktualisiert am 11.... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, vom 18.10.2007 wurde der Berufungswerber (Bw) schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber am 12.5.2007 um 23.30 Uhr im Gastgewerbebetrieb in der Betriebsart Diskothek in Wien, D-gasse, den Ausländer A. Mehmet, geb. 18.7.1987, Staatsangehörigkeit: Türkei (in der Folge kurz: A.), als Kellner zur Durchführung von Kellnertätigkeiten (umgebundene Kellnerbrieftasche) beschäftigt, obwohl für diesen Au... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Bw war schon seit Erhalt der Aufforderung zur Rechtfertigung vom 18.6.2007 bekannt, dass ihm angelastet werde, er hätte als Arbeitgeber zur Tatzeit in der gegenständlichen Diskothek Herrn A. ohne arbeitsmarktbehördliche Bewilligung beschäftigt. Es ist nun nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund es ihm (selbst ohne Kenntnis des gesamten Akteninhaltes) nicht möglich gewesen sein solle, zu diesem Vorwurf eine konkrete Gegendarstellung abzugeben. Es wird in der Berufung mit ke... mehr lesen...
Rechtssatz: Auszugehen ist davon, dass am fraglichen Tag eine (unbestrittenermaßen in Betrieb befindliche) Diskothek einer Kontrolle unterzogen worden ist. Dabei hat Herr A. angetroffen werden können, wobei er selbst auf dem Personenblatt angegeben hat, als Kellner in der gegenständlichen Diskothek zu arbeiten, wobei der Bw sein Chef sei. Auch ist im gesamten Verfahren unbestritten geblieben, dass Herr A. mit weißem Hemd, schwarzer Hose, schwarzen Schuhen bekleidet und eine Kellnerbrieftas... mehr lesen...
Frau Hyung Mi K. (die Erstberufungswerberin; in der Folge kurz: Bw) ist unbestrittenermaßen (alleinige) handelsrechtliche Geschäftsführerin der E. HandelsgmbH (die Zweitberufungswerberin; in der Folge kurz: GmbH) mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften (hier: des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) verantwortlich. Aufgrund einer Anzeige des Zollamtes Wien vom 21.7.2006 und nach erstinstanzlichen... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn in der Küche eines Lokales eine Person beim Geschirrabwaschen angetroffen wird (und die Kontrollorgane daher von einer unbewilligten Beschäftigung ausgehen), dann ist wohl naheliegend, dass auch das sonstige in der Küche anwesende Personal (oder der Kellner) näher dazu befragt wird, wer denn die angetroffene Ausländerin sei, was diese in der Küche mache, ob diese eine Arbeitskollegin oder (wie hier) die Ehegattin des Bruders der Chefin sei. Dass solche Befragungen offenbar... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 14.02.2007, Zl. 300-3660-2005, wurde der Berufungswerber, welcher das (Einzel-)Unternehmen *** mit Sitz in ***, betreibt, schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber die ungarischen Staatsangehörigen T** H**, A** G** und Z** D** im Zeitraum vom 23.05.2005 bis 20.10.2005 mit Estrichverlegearbeiten beschäftigt, für welche Arbeiter weder eine Beschäftigungsbewilligung, eine Zulassung als Schlüsselkraft oder Entsendebewilligung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs.1 AuslBG darf ein Arbeitgeber, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen eine Beschäftigungsbewilligung, eine Zulassung als Schlüsselkraft oder eine Entsendebewilligung erteilt oder eine Anzeigebestätigung ausgestellt wurde oder wenn der Ausländer eine für diese Beschäftigung gültige Arbeitserlaubnis oder einen Befreiungsschein oder einen Niederlassungsnachweis besitzt. Nach § 2 Abs.2 AuslBG gil... mehr lesen...
Begründung: : Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: ?Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: 07.12.2004 und 07.04.2005 Ort der Begehung: 8605 Kapfenberg 1. Sie haben als Arbeitgeber den ausländischen StA S. Juraj, geb.15.11.1978 i.o. angegebenen Betrieb mindestens seit 28.06.2004 beschäftigt, obwohl hiefür weder eine Beschäftigungsnoch eine Entsendebewilligung erteilt waren und auch keine Anzeigebestätigung ausgestellt wurde und die Ausländ... mehr lesen...
Rechtssatz: Einzelne Umstände, die für und wider ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis sprechen, dürfen nicht isoliert voneinander, sondern müssen in einer Gesamtbetrachtung nach Zahl und Stärke (Gewicht) bewertet werden. Die Bewertung erfolgt somit nach den Regeln eines ?beweglichen Systems?, in dem das unterschiedliche Gewicht der einzelnen Tatbestandsmerkmale zueinander in eine Beziehung zu setzen sind, und berücksichtigt, dass eine Art von wechselseitiger Kompensation der einzelnen Gewi... mehr lesen...
Begründung: : Mit Straferkenntnis vom 14.7.2005, Zahl 30406/369-20768-2004 wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: "Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: festgestellt am 21.9.2004 Ort der Begehung: H., Laderding 14 1. Sie haben als Arbeitgeber den ausländischen StA K. Csaba Laszlo, geb. 24.4.1982, i.o. angegebenen Betrieb mindestens 2 Wochen bis zum 21.9.2004 (Tag der Kontrolle) beschäftigt, obwohl hiefür weder eine Beschäftigungs- noch eine Entsendebewilligung e... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Angabe des Beschuldigten bei den Kontrollen, die Mitarbeiter hätten (samt Familie) für ca. eine Woche im Objekt (Appartements) Ferien machen können, kommt durchaus das Gewicht bei, dass dies nicht bloß ein freundschaftliches Angebot war, sondern eine in Aussicht gestellte synallagmatische Gegenleistung. Schlagworte Synallagmatische Gegenleistung, freundschaftliches Angebot mehr lesen...
Rechtssatz: Auch einfache Arbeiten, wie zB das Stemmen, das Verräumen von Schutt, das Ausführen von Reinigungsdiensten, das Zusammenbauen und Aufstellen von vorgefertigter Einbauküchen odgl können in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis erbracht werden. Für diese Beurteilung ist auch unerheblich, ob die Arbeiter (wie behauptet) während der Tätigkeit in H. unbezahlten Urlaub hatten oder ob der Lohn weiterlief. Schlagworte Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung, einfache Arbeiten mehr lesen...