RS UVS Kärnten 2005/02/10 KUVS-2476/4/2004

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Veröffentlicht am 10.02.2005
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Rechtssatz

Ist die für einen Ausländer ausgestellte Beschäftigungsbewilligung für Klagenfurt gültig und wird der Ausländer bei Reinigungsarbeiten in Längenfeld (Tirol) angetroffen, so wurde der territoriale Bereich der Beschäftigungsbewilligung überschritten und ist der Beschuldigte als Geschäftsführer eines Dienstleistungsunternehmens strafbar. Wurde jedoch seitens der zuständigen Behörde die Auskunft erteilt,  der Beschuldigte könne den Ausländer ohne weitere Bewilligung beschäftigen, so bildet die Auskunft einer solchen einen Schuldausschließungsgrund, da der Beschuldigte sich einschlägig informierte und diese Information zu einem objektiv rechtswidrigen Handeln führte.

Schlagworte
Überschreitung des territorialen Bereiches, Schuldausschließungsgrund, Auskunft, Auskunft der zuständigen Behörde, Beschäftigungsbewilligung, territoriale Reichweite der Beschäftigungsbewilligung, Behördenauskunft
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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