Erweist sich der verwaltungsstrafrechtliche Vorwurf ... entgegen dem Gebotszeichen ?vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts" weitergefahren zu sein, indem er anstatt rechts vorschriftswidrig nach links eingefahren ist, als mit der erforderlichen Verordnungsgrundlage nicht im Einklang, ist das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. (Einstellung des Verfahrens)