Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß Folgendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 01.02.2012, 11.37 Uhr Tatort: Gemeinde Hall in Tirol, Raiffeisenplatz 1 Fahrzeug: PKW XY Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens ?HALTEN UND PARKEN VERBOTEN? mit der Zusatztafel ?ausgenommen Hotel Goldener Engel? und ?Längsparken? gehalten.? Aus diesem Grund habe er eine Übertretung nach § 24 Abs 1 lit a StVO zu verantworten und wurde über ihn eine Geldstrafe in der H... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn sich die
Begründung: im Straferkenntnis auf eine Lenkerauskunft stützt, die aufgrund einer unrichtigen Lenkeranfrage erteilt wurde und in weiterer Folge die Richtigkeit dieser Lenkerauskunft vom Beschuldigten bestritten wird und darüber hinaus der Beantworter der Lenkeranfrage deren Zustandekommen nicht mehr objektivieren kann, so reichen diese Angaben in der Lenkerauskunft nicht aus, um einen ausreichenden Beweis für die Lenkereigenschaft des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 30.09.2010, Zl: 2/S-38.581/09 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 08.08.2009 um 10.25 Uhr und 10.43 Uhr in Graz, Grazbachgasse 5, als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen entgegen dem Verbotszeichen Hupverbot Schallzeichen abgegeben, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert habe. Dadurch habe der Berufungswerber eine Verwaltungsübertretung gemäß § 52 lit a Z 14 StVO begangen und verhängte die Erstbe... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurden von einem Hupverbot nach § 52 lit a Z 14 StVO keine Ausnahmen für Hochzeiten oder vergleichbare Anlässe erteilt, kann sich ein Fahrzeuglenker auf den "Brauch", Brautpaare etwa zum oder vom Standesamt wiederholt hupend zu chauffieren, nicht berufen. Ob der Berufungswerber dabei im Stadtgebiet wie behauptet einen Konvoi aus vier (hupenden) Fahrzeugen anführte oder gemäß der Aussage des Polizeibeamten ein einzelnes Fahrzeug lenkte, konnte dahingestellt bleiben, da der Beruf... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat das Tatbild einer Übertretung nach § 99 Abs 2c Z 9 StVO verwirklicht. Bei dieser
Norm: handelt es sich um die im Vergleich zu § 52 lit a Z 10a StVO speziellere Bestimmung. Zuletzt aktualisiert am 28.01.2009 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber unter Punkt 1.) zur Last gelegt, er habe am 30.09.2007, um 02:22 Uhr das Kleinkraftrad mit dem Kennzeichen in der Gemeinde Schl, Hmweg, in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten habe einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,56 mg/l ergeben. Unter Punkt 2.) wurde dem Berufungswerber vorgehalten, er habe bei der in Rede stehenden Fahrt an der genannten Örtlichkeit das deutlich sichtbar... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Kundmachung eines Fahrverbotes für Motorfahrräder entspricht nicht (mehr) den gesetzlichen Vorgaben des § 52 lit a Z 8b StVO, wenn dem Vorschriftszeichen der rote Rand - ein unverzichtbares Merkmal eines Straßenverkehrszeichens, das ein Fahrverbot für Motorfahrräder kundmachen soll - fehlt. Nicht umsonst sieht die auf Grund des § 34 Abs 1 StVO erlassene, und daher den Erfordernissen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienende, Straßenverkehrszeichenvorordnung 1998 in ihren ... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist davon auszugehen, dass die Zeichen ?Zonenbeschränkung? iS des § 52 lit a Z 11a StVO zur Kundmachung von Beschränkungen für Zonen dienen, die innerhalb eines Ortsgebietes liegen, also innerhalb eines Gebietes, das mit den Zeichen ?Ortstafel? und ?Ortsende? begrenzt wird. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der hier maßgeblichen StVO-Bestimmungen, ist aber aus den Materialien zur 15. StVO-Novelle abzuleiten und wurde in diesem Sinne auch in einem Erlas... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 09.05.2008, Zl GZ S-40.679/07, wird dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 13.10.2007 um 17.05 Uhr als Lenker des PKW XY auf der Brennerautobahn A 13, Km 5.76, Z. im Gemeindegebiet von Innsbruck, in Richtung Norden fahrend, die durch angebrachte Vorschriftszeichen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 30 km/h überschritten?. Der Beschuldigte habe dadur... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem dritten Satz des § 51 Abs 3 StVO ist innerhalb einer längeren Straßenstrecke das Vorschriftszeichen zu wiederholen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Ein solches Erfordernis der Verkehrssicherheit liegt vor zB, wenn für eine Straßenstrecke vor dem Hinweiszeichen ?Ortsgebiet? eine 50-km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, im Ortsgebiet mehrere Seitenstraßen in die vorgenannte Straße einmünden und nach dem Hinweiszeichen ?Ortsende? die vorgenannte Geschwindigkei... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Strafbescheid wurde der H R zur Last gelegt, sie habe, wie am 31.01.2007 festgestellt worden sei, auf dem Grundstück Nr. 98 der KG N,OG B G, eine Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs - Verbotszeichen gemäß § 52 lit a Z 1 StVO mit der Aufschrift Privatgrund - somit ein Verkehrszeichen links von der Gemeindestraße auf dem Grundstück Nr. 1026, KG N, unbefugt angebracht, um den auf den öffentlichem Gut regulär fahrenden Verkehrsteilnehmern rechtswidrig den Ein... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 31 Abs 1 StVO dürfen Straßenverkehrszeichen unter anderem nicht unbefugt angebracht werden. Allerdings ist dem Straßenverkehrszeichen "Fahrverbot" nach § 52 lit a Z 1 StVO ein Schriftzug wie "Privatweg" im weißen Feld fremd. Daher stellt ein Zeichen mit rotem Rand, das auf dem weißen Feld der Tafel den Schriftzug "Privatweg" aufweist und auf einer von einem Zaun eingefriedeten Liegenschaft außerhalb einer Straße mit öffentlichem Verkehr angebracht wurde, kein Verbotszei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, am 17.4.07, um 16.35 Uhr, das Motorrad mit dem amtlichen Kennzeichen XY auf der B 182, Brennerbundesstraße, im Gemeindegebiet von Schönberg bei StrKm 7.550, in Fahrtrichtung Innsbruck gelenkt zu haben und die in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 54 km/h überschritten zu haben. Dadurch habe der Berufungswerber die Rechtsvorschriften § 52 lit a Z 10 a und § 99 Abs 2c Z 9 StVO... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 25.03.2008, Zl KS-2461-2008, wurde Herrn A. N., D-B., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 07.02.2008 21.01 Uhr Tatort: A 12 Inntalautobahn, km 24,3, Gde Kundl, FR Westen Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug XY, Anhänger XY 1. Sie haben als Lenker des angeführten Fahrzeuges, bei dem die höchste zulässige Gesamtmasse des Sattelkraftfahrzeuges mehr als 7,5 t beträgt, gelenkt, und dadurch die Bestimmu... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 28.10.2007 gegen 10.44 Uhr Tatort: Kufstein, A12 Inntalautobahn, bei km 1,733 in Richtung Deutschland Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY (D) Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu ihren Gunsten abgezo... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 24 Abs 1 lit a StVO ist das Halten und Parken im Bereich des Vorschriftszeichens ?Halten und Parken verboten? nach Maßgabe der Bestimmungen des § 52 lit a Z 13b verboten. Gemäß § 52 lit a Z 13b StVO zeigt das Zeichen ?Halten und Parken verboten? mit der Zusatztafel ?Anfang? den Beginn, mit der Zusatztafel ?Ende? das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Halten und Parken verboten ist; das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befin... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 09.08.2007 um 10.50 Uhr Tatort: Musau, B 179, km 46.700 Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY, Anhänger, XY Sie haben als Lenker eines Lastkraftfahrzeuges mit über 7,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht entgegen den Bestimmungen des § 52 lit a Z 7a StVO iVm § 1 der Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 07.11.1989, LGBl Nr 72/... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten folgendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 25.12.2006, um 14.23 Uhr Tatort: Kirchberg in Tirol, Ortsteil Bockern, auf der B 170, Strkm 21.700 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.? Der Beschuldigte habe dadurch folgende... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn Hausberger zur Last gelegt, er habe am 12.12.2006 um 14.40 Uhr in der Gemeinde Nesselwängle auf der B 199 bei km 6,600 als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges mit den Kennzeichen XY (Sattelzugfahrzeug) und SZ-394BJ (Sattelanhänger),somit eines Lastkraftfahrzeuges mit über 7,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht entgegen den Bestimmungen des § 52 lit a Z 7a StVO iVm § 1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 24.1.2005, Zah... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 07.10.2006, 16.36 Uhr Tatort: Grins, auf der Arlbergschnellstraße S 16, bei km 5,909, in Fahrtrichtung Imst Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Der Beschuldigte, B. M., geb. xx, wohnhaft in N., hat die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 29 km/h überschritte. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 17.08.2006 um 16.21 Uhr Tatort: Sistrans, sowohl auf dem Starkenweg, wie auch auf dem Bogenweg Fahrzeug: Zugmaschine, XY Sie haben den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens ?Fahrverbot? (in beiden Richtungen), ausgenommen landw Bringung mit Fzg deren GG 10 t nicht überschreiten, befahren, obwohl Sie nicht unter die Ausnahme fielen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 28.05.2007 um 09.58 Uhr Tatort: Innsbruck, auf der Brennerautobahn A13 bei km 4,735 in Fahrtrichtung Innsbruck Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu ihren Gunsten abgezogen. Der ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 04. Juni 2007 um 16.40 Uhr in der Gemeinde N in S, auf der B /Ortsgebiet, StrKm, das Sattelkraftfahrzeug und den Anhänger gelenkt und als Lenker des angeführten Lastkraftfahrzeuges, welches ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von über 7.5 t aufwiest, das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von über 7.5 Tonnen, ausgenommen Zie... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Sattelkraftfahrzeug fällt unter die Ausnahme "Ziel- und Quellverkehr" von Fahrverboten für Lastkraftfahrzeuge nach § 52 lit a Z 7 a StVO, wenn dessen Lenker den Sattelanhänger zu einem im Fahrverbotsbereich befindlichen Unternehmen zu bringen hat, weil er mit dem Unternehmen Verhandlungen über den Kauf eines neuen Sattelaufliegers führen möchte und hiebei den gebrauchten Anhänger für einen allfälligen Eintausch besichtigen lassen muss. Dieser Sachverhalt wurde ausreichend g... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen er habe 1.) am 06. Februar 2006 gegen 14.16 Uhr in der Gemeinde L bei F, auf der L Freiland, StrKm 4.170, in Richtung F, den PKW gelenkt und habe als Lenker des angeführten Fahrzeuges, dieses nicht so weit rechts gelenkt, wie Ihnen dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen mög... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine gehörige Kundmachung einer Geschwindigkeitsbeschränkung nach § 52 lit a Z 10 a StVO auf 30 km/h liegt bereits dann nicht mehr vor, wenn die betreffenden Straßenverkehrszeichen mit einer Zusatztafel "Kurzone" versehen sind, die weder in der Straßenverkehrsordnung, noch im Verordnungstext vorgesehen ist. Eine analoge Anwendung des § 52 lit a Z 11 a StVO "Zonenbeschränkung" war nach dem eindeutigen Willen des Verordnungsgebers, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der tatö... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 18.01.2005 um 14.40 Uhr Tatort: Biberwier/B 179, km 10.580 Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY 1. Sie haben als Lenker des angeführten KFZ, welches zur Güterbeförderung im internationalen Straßenverkehr eingesetzt ist und dessen höchst zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, folgende Übertretungen begangen. Es wurde fe... mehr lesen...
Rechtssatz: Laut § 1 der Verordnung der Landesregierung vom 07.11.1989, mit der ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge auf der B314 (nunmehr B179) Fernpassstraße erlassen wurde, sind von diesem Verbot gemäß lit b Fahrten mit Lastkraftfahrzeugen, die in den Bezirken Imst, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Landeck oder Reutte, in den Landkreisen Biberach, Garmisch-Partenkirchen, Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu, Ravensburg, Unterallgäu oder Weilheim-Schongau, in den Städten Kaufbeuren, Kempten ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: Tatzeit: 24.07.2005 um 14.24 Uhr Tatort: Langkampfen, A12 Inntalautobahn, km 9,285 in Richtung Kufstein Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu ihren Gunsten abgezogen. Dadurch h... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 04.01.2007, Zl KS-11690-2006, wurde Herrn H. ?J. K., D-G., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 23.09.2006 11.18 Uhr Tatort: A 12 Inntalautobahn, km 0028.656, Gemeinde Radfeld Fahrzeug: Lastkraftwagen, XY (D), Anhänger XY (D) Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen nicht ... mehr lesen...