Rechtssatz: Laut Bestellungsurkunde nach § 9 Abs 2 VStG wurde der Berufungswerber für die Bereiche "Verpackung, Brüh-, Koch- und Dauerwurst/Schinken- und Salamiproduktion" zum verantwortlichen Beauftragten, "insbesondere für das Gebiet des Lebensmittelrechtes, bestellt". Daraus geht jedoch nicht klar hervor, ob sich diese Verantwortlichkeit auch auf das Inverkehrbringen durch Liefern von verpackter falsch bezeichneter Extrawurst an eine andere Verkaufsfirma erstreckte. So sind unter Inverk... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist ein verantwortlicher Beauftragter für die Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes nicht rechtswirksam bestellt, so ist der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ für die Einhaltung der verletzten Rechtsvorschriften verantwortlich und zwar unabhängig davon, ob zur Tatzeit noch ein weiterer handelsrechtlicher Geschäftsführer bestellt war. Auch der Umstand, dass der zweite handelsre... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis warf die belangte Behörde (Bürgermeister der Stadt Graz als erste Instanz) dem nunmehrigen Berufungswerber folgenden Sachverhalt vor: Er habe es als Arbeitgeber zu verantworten, dass, wie anlässlich einer am 25.08.1997 um ca. 09.00 Uhr auf der Baustelle Halle 4, auf dem Gelände der SDP, nach einem schweren Unfall mit Personenschaden durchgeführten Kontrolle festgestellt worden sei: 1.) Der Bauaufzug (Schrägaufzughersteller Firma P, Nr. 32035, Baujahr 1997, Typ 220) nach... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Judikatur zum Nachweis der Zustimmung eines verantwortlichen Beauftragten zu seiner Bestellung nach § 9 Abs 2 und Abs 4 VStG kann auf den Nachweis der Unterweisung eines Arbeitnehmers und Zustimmung zu seiner Bestellung nach § 4 Abs 4 Z 3 und 4 BauV übertragen werden. Daher ist auch hinsichtlich der Unterweisung und Zustimmung nach § 4 Abs 4 Z 3 und 4 BauV ein Beweisergebnis erforderlich, das schon vor der Begehung der Tat vorhanden war (etwa in Form einer Urkunde, aber auc... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: näher bezeichneten Straferkenntnis wurde Herrn Ing. R unter Zugrundelegung nachstehend angeführten Sachverhalts eine Übertretung des § 118 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 19 Z 1 Steiermärkisches Baugesetz 1995 (im Folgenden Stmk. BauG) in Verbindung mit § 9 und § 16 Abs 1 VStG angelastet: Sie haben es als bevollmächtigter Vertreter für die Firma P-W-G, G, zu verantworten, daß diese auf dem Grundstück Nr. 127/5, EZ 664, KG L, G, in der Woche von 9.2.1998 bis 15.2.1998 eine b... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn eine Person die Aufsicht über Arbeiter einer GmbH beim Errichten von Plakatwänden ohne Baubewilligung innehat, ist diese Person nicht als "bevollmächtigter Vertreter der GmbH" für die bewilligungslose Errichtung verantwortlich, wenn sie hiebei selbst als Dienstnehmer im Namen und Auftrag der Firma tätig ist und das Unternehmen nicht im Sinne des § 9 Abs 1 oder Abs 2 VStG vertritt. So war der Auftrag, wegen Reparaturbedürftigkeit der vorhandenen Plakatwände die "erford... mehr lesen...
Rechtssatz: § 15 Abs2 Preisauszeichnungsgesetz ist lex specialis zu § 9 VStG: Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten ist nicht zulässig. Trotz Darlegung des Kontrollsystems sind auch konkrete Maßnahmen (im Kontrollnetz) zur Verhinderung der Übertretung zu behaupten und nachzuweisen. Schlagworte verantwortlicher Beauftragter; keine Delegation; Spezialität; Preisauszeichnung; nicht leicht zuordenbar; konkrete Maßnahme bei Kontrolle mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als Projektbauleiter des Bauvorhabens "Ausbau der Schoberpaßstrecke" und somit Verantwortlicher der ÖBB gemäß § 9 VStG den Verantwortlichen im Sinne des § 9 VStG 1991 der ARGE ÖBB-W (Fa. P, H u. G) Herrn Ing. S vorsätzlich zur Begehung einer Verwaltungsübertretung veranlaßt, indem er die oben angeführte ARGE beauftragt habe, die im Zuge des Bahnbaues erforderliche Verlegung des Bachbettes des Schoberba... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 2 VStG erfolgt nicht schon dadurch, daß der Betreffende im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens befugterweise als - Projektleiter des Ausbaues der Schoberpaßstrecke im Abschnitt F. - im Namen der Österreichischen Bundesbahnen aufgetreten ist. Dadurch hat er nämlich noch nicht die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit von den Vorstandsmitgliedern der ÖBB übernommen (im Zuge des Bahnausbaues ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe laut Strafantrag des Arbeitsinspektorates Leoben vom 28.06.1996 als gemäß § 9 Abs 2 VStG verantwortlicher Beauftragter des Arbeitgebers der Bauunternehmung G Ges.m.b.H. mit dem Sitz in G, F-gasse Nr. 14, vier Verstöße gegen die Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) zu verantworten, die anläßlich einer Kontrolle der Baustelle 8784 Trieben Postkabelverlegung Abschnitt St. Lorenzen am 20.06.... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist eine Bauunternehmung GesmbH in mehrere Filialen gegliedert, geht aus der Formulierung des örtlichen Zuständigkeitsbereiches einer Bestellungsurkunde nach § 9 Abs 2 VStG: "Bauarbeiten im Bereich der Arbeitsstätte Graz" keineswegs klar hervor, daß der Bestellte damit die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit für sämtliche Kabelverlegungsarbeiten in der ganzen Steiermark ohne Rücksicht auf die Örtlichkeit der Baustelle übernommen hat (lediglich der Unternehmenssitz bef... mehr lesen...
Am 5.12.1996 begehrte die Bundespolizeidirektion Graz - Strafamt von Herrn Dr. Rudolf B als Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen G-99 XZC Auskunft darüber, wer dieses Kraftfahrzeug zuletzt vor dem 27.11.1996, um 19.55 Uhr, in Graz, Schlossergasse 2, abgestellt hat. Die Lenkeranfrage, die mit 5.12.1996 datiert ist, wurde von einem Postbevollmächtigten für RSb-Briefe übernommen. Die Lenkerauskunft wurde nicht erteilt und mit 29.1.1997 erließ die Bundespolizeidirektion G... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 VStG nur bei juristischen Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit (nach § 9 Abs 1 VStG) bzw. Einzelunternehmen (nach § 9 Abs 3 VStG) möglich ist, kann eine Privatperson, die Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges ist, keinen verantwortlichen Beauftragten nach dieser Bestimmung bestellen. Daher hätte dieser Bestellte nur dann die Lenkeranfrage im Sinne des § 103 Abs 2 KFG beantworten müssen,... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein Prokurist wirksam zum verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Verwaltungsvorschriften für das gesamte Unternehmen bestellt, so trifft diesen auch dann die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit, wenn der verantwortlich Beauftragte nicht ins Firmenbuch eingetragen ist. Für eine wirksame Bestellung eines verantwortlich Beauftragten bedarf es u.a. zwar der schriftlichen Bestellung, Zustimmung des Bet... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 3.9.1996, GZ.: 15.1 1996/7156, wurde die Berufungswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin der Autotransporte B Transporte und Schönheitsstudio GmbH wegen dreier arbeitszeitrechtlicher Übertretungen zu Geldstrafen von ingesamt S 11.000,-- verurteilt. Mit Straferkenntnis vom 18.9.1996, GZ.: 15.1 1996/6243, warf die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung der Berufungswerberin als handelsrechtlicher Geschäftsführerin der B... mehr lesen...
Rechtssatz: § 9 VStG und § 23 ArbIG verpflichten ein Unternehmen nicht, jede - auch noch so geringfügige - Änderung des Firmennamens dem Arbeitsinspektorat zu melden und eine neue Bestellungsurkunde mit dem geänderten Firmennamen dem Arbeitsinspektorat zu übermitteln. Damit war für die Wirksamkeit der Bestellungsurkunde zum verantwortlichen Beauftragten ohne Bedeutung, daß der Firmenname - bei ansonsten unverändertem Unternehmen - von Autotransporte Bagary-Transporte und Schönheitsstudio ... mehr lesen...
Begründung: Mit den angefochtenen Straferkenntnissen wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe gem § 9 Abs 2 VStG 1991 als verantwortlicher Beauftragter der A-AG mit Hauptbetrieb in Wien, S-gasse, zu verantworten, daß diese Gesellschaft bei Ausübung des Gewerbes: "Fleischer gem § 94 Z 16 GewO 1973" in der weiteren Betriebsstätte in Wien, M-gasse (ident mit W-straße) im Selbstbedienungskühlregal der Fleischabteilung (im Verkaufsraum) ad 1) 3 Packungen "Pustalaibchen gewürzt" und a... mehr lesen...
Die belangte Behörde bestrafte den nunmehrigen Berufungswerber als verantwortlichen Beauftragten der Firma T Walter Ges.m.b.H. & CO KG (mit Sitz in) K, F 38, wegen Verletzung des § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz und verhängte eine Geldstrafe. Der Beschuldigte berief durch seinen Vertreter und machte Mangelhaftigkeit des Verfahrens, unrichtige Tatsachenfeststellung und unrichtige Beweiswürdigung sowie unrichtige rechtliche Beurteilung geltend. Das Arbeitsinspektorat für den 11. A... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 9 Abs 2 VStG können andere Personen - das sind nicht die im Sinne des Abs 1 zur Vertretung nach außen berufenen Personen - zu verantwortlichen Beauftragten (nur) für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens bestellt werden. Da die Bestellung einer Person "als Verantwortlicher für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften im gesamten Unternehmen" weder die Abgrenzung eines räumlichen, noch eines sachlichen Bereiches d... mehr lesen...
Die belangte Behörde (Bürgermeister der Stadt Graz als erste Instanz) erließ zu Punkt 1.) im angeführten Straferkenntnis sachverhaltsmäßig folgenden Spruch: Sie haben es ............... als verantwortlicher Beauftragter des Arbeitgebers, der Str Österreich AG mit dem Sitz in L, zu verantworten, daß, wie anläßlich einer am 24.7.1996 vom Arbeitsinspektionsorgan auf der Baustelle Kanal Vasoldsberg vor dem Haus Kerscheckstraße 41 festgestellt worden ist, 1.) wenn die Aufsichtsperson auf der Ba... mehr lesen...
Rechtssatz: § 4 Abs 4 BauV verlangt als kumulative Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Bestellung eines auf der Baustelle beschäftigten geeigneten Arbeitnehmers (argum: darf nur ein Arbeitnehmer bestellt werden, der .............) die Gewähr für eine gewissenhafte Durchführung der Aufgaben, die erforderlichen praktischen Kenntnisse, die nachweisliche besondere Unterweisung des Bestellten durch die Aufsichtsperson und die nachweisliche Zustimmung des Bestellten. Zu § 9 Abs 1 und 4 VStG... mehr lesen...
Die belangte Behörde (Bürgermeister der Stadt Graz - Magistrat Graz, Gewerbeamt, als Behörde der ersten Instanz) bestrafte laut angeführtem Straferkenntnis den nunmehrigen Berufungswerber als verantwortlichen Beauftragten der "H BaugesmbH" mit Sitz in L wegen dreier, am 02.08.1995 begangener Verstöße gegen das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz auf der Baustelle "Mehlplatz 2, Schubertkino Graz" mit Geldstrafen (Ersatzarreststrafen). Der Beschuldigte berief und machte unter II. 2.) b) folgendes ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine GesmbH kann einen verantwortlichen Beauftragten mit dem Bestellungsakt keine Anordnungsbefugnis über Arbeitnehmer des Partners einer erst später begründeten ARGE einräumen, da sie im Zeitpunkt der Bestellung nicht Dienstgeber dieser Arbeitnehmer ist und somit über diese Arbeitnehmer selbst keine Anordnungsbefugnis besitzt. Auch sind nach dem konkreten ARGE-Vertrag zum Bauleiter und Bauleiter-Stellvertreter andere Personen als der verantwortliche Beauftragte bestellt. Daher... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Person wurde zum verantwortlichen Beauftragten der A reg. GenmbH bestellt. Zwar wurde in der Folge die B reg. GenmbH als übernehmende Genossenschaft zur C reg. GenmbH verschmolzen; dieser Umstand hatte jedoch auf die genannte Bestellung keinen Einfluß. mehr lesen...
Rechtssatz: Der dem angefochtenen Straferkenntnis zu beiden Fakten als maßgebend zugrundegelegte Sachverhalt als solcher ist in Übereinstimmung mit der Aktenlage vorgeworfen und unstrittig; er wird als erwiesen festgestellt. Der Berufungswerber bekämpft auch nicht die Annahme einer zweimaligen Übertretung der Gebotsnorm des § 4 Abs.3 erster Satz ArbIG und schließt sich der unabhängige Verwaltungssenat der rechtlichen Beurteilung durch die belangte Behörde an. Danach steht die Tatbestandsmä... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte Geschäftsführer einer inländischen Gesellschaft mbH, welche als Zweigniederlassung und inländische Repräsentantin einer ausländischen Firma (vorliegend einer tschechischen Firma) eine Baustelle betreibt, auf welcher entsandte Arbeiter der ausländischen Firma mit Bauarbeiten beschäftigt sind, so ist der Beschuldigte als inländischer Geschäftsführer für die Einhaltung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk, vom 19.7.1996, Zl MBA 9 - S 2976/96, hat folgenden
Spruch: "Sie sind als für die Einhaltung der Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes in der Filiale Wien, W-Gasse, gemäß § 9 Abs 2 des Verwaltungsstrafgesetzes, BGBl Nr 51/1991, verantwortlich Beauftragter der M-Aktiengesellschaft dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft als Unternehmer es wissentlich geduldet hat, daß der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Bestimmungen des § 15 Abs 2 PrAG und § 370 Abs 2 GewO 1994 sind für den Bereich des PrAG Strafen primär gegen den gewerberechtlichen Geschäftsführer zu verhängen. Nur dann, wenn ein solcher im Einzelfall nicht bestellt ist, ist das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer juristischen Person nach § 9 VStG für die Einhaltung dieser Vorschriften verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich (vgl VwGH 17.5.1988, 87/04/0131). mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 2.1.1996, GZ.: 15.1-1994/6318, wurde Herrn Josef K (im folgenden Berufungswerber) vorgeworfen, er habe, wie anläßlich einer am 3.10.1994 um 8.45 Uhr durchgeführten Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat festgestellt worden sei, als Geschäftsleiter der Raiffeisenbank R-B reg.Gen.m.b.H. in der Filiale in B 22 nicht dafür gesorgt, daß 1.) Herrn S, 2.) Herrn T, 3.) Frau M und 4.) Frau Sch Kästen zur Aufbewahrung und zur Sicherung gege... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer registrierten Genossenschaft mbH sind grundsätzlich alle Vorstandsmitglieder zur Vertretung nach außen berufen und somit im Sinne des § 9 Abs 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Hingegen regelt das BWG und das KWG (auf dieses nahm der Dienstvertrag für die Geschäftsleiter Bezug) ausschließlich die Abwicklung von Geschäften, die im Zusammenhang mit der Führung eines Bankinstitutes anfallen. Eine gesetzliche Bestellung der Geschäftsleiter zu verantwortliche... mehr lesen...