Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe es als nach § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter der Firma P A VertriebsgesmbH, **** K*************, A*****straße **-**, zu verantworten, daß am **.*.199* in der Filiale dieser Firma in S********, T******straße Nr. * (Tatort), 42 Packungen asbesthältiger Bremsbeläge für Fahrzeuge zum Verkauf bereit gehalten und somit in Verkehr gesetzt wurden, obwohl es technisch möglich und verkehrsrechtlich zulä... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten im Sinne des §9 Abs2, 2. Satz VStG vermag den BW bei der Übertretung gewerberechtlicher Vorschriften nicht zu entlasten, da die GewO im §9 Abs1 und §370 Abs2 und 4 selbständige Regelungen hinsichtlich der Delegierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der nach außen zur Vertretung berufenen Organe juristischer Personen trifft. Es ist daher für den Bereich des Gewerberechtes nach dem diesbezüglichen klaren Wortlaut des §9 A... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte vom Rechtsanwalt der GesmbH als verantwortlicher Beauftragter bekanntgegeben und ist dieser Anwalt gleichzeitig Beschuldigtenvertreter, so besteht kein Grund zur Annahme, daß der einschreitende Anwalt unrichtige Angaben gemacht hat. mehr lesen...
Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: **.**.199* - **.** Uhr Ort: O************** Fahrzeug: Lkw und Anhänger **-**** und **-***** Tatbeschreibung: Anläßlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat am **.**.199* um **.** Uhr wurde festgestellt, daß H B den Lkw und Anhänger *-**** und **-***** gelenkt hat und kein persönliches Fahrtenbuch mit sich führte bzw. dieses den zur Kontrolle berechtigten Arbei... mehr lesen...
Rechtssatz: Zur Erbringung des Zustimmungsnachweises zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten genügt es nicht, wenn sich der Beschuldigte auf eine erst im Verwaltungsstrafverfahren abzulegende Zeugenaussage des verantwortlichen Beauftragten beruft, mit der dessen Zustimmung zur Bestellung unter Beweis gestellt werden soll. mehr lesen...
Mit dem in Anfechtung gezogenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft M über Herrn F L gestützt auf § 74 Abs 5 LMG 1975 eine Geldstrafe in Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 48 Stunden) verhängt und überdies die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 200,-- ausgesprochen. Angelastet wurde der Umstand, daß er als verantwortlicher Beauftragter der Firma B**** Warenhandel AG (Unternehmensitz W*. N******) die Verantwortung dafür trage, daß am ** N******* ... mehr lesen...
Rechtssatz: Agiert der verantwortliche Beauftragte nicht vom Unternehmenssitz, sondern von einer Filiale aus, dann ist diese als Tatort anzusehen. mehr lesen...
Mit dem in Anfechtung gezogenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft S über Herrn Mag. W G. M gestützt auf § 74 Abs 1 LMG 1975 eine Geldstrafe in Höhe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt und überdies die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 500,-- (§ 64 Abs 2 VStG) und der Untersuchungskosten in Höhe von S 1.219,-- (§ 45 Abs 2 LMG 1975) ausgesprochen. Angelastet wurde der Umstand, daß es Herr Mag W G. M als verantwortlicher Beauftra... mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit nicht bei einem Vorstandmitglied, sondern bei einem verantwortlichen Beauftragten gemäß §9 Abs2 VStG, dann ist der Unternehmenssitz Tatort, wenn der Beauftragte laut Bestellungsurkunde die Verantw ortung für alle Produktionsstätten trägt. mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt im Beweisverfahren nicht hervor, daß der Beschuldigte ein zur Vertretung nach außen befugtes Organ einer Aktiengesellschaft (Mitglied des Vorstandes) ist und war der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt nicht rechtswirksam zum verantwortlichen Beauftragten bestellt, so ist dieser Umstand von Amts wegen wahrzunehmen und hat zur Folge, daß der Beschuldigte für die ihm zur Last gelegte Übertretung nicht zur Verantwortung gezogen werden kann (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des abgeführten Ermittlungsverfahrens erging gegen den Beschuldigten das Straferkenntnis vom 20.9.1993 mit folgender Tatumschreibung: "Der Beschuldigte, Herr Werner S, hat es als gem §9 Abs2 und 4 VStG bestellter verantwortlicher Beauftragter der K reg GenmbH mit dem Sitz in Wien, für die Filiale S, E-Straße, zu vertreten, daß in dieser Filiale am 23.10.1991, wie anläßlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat aufgrund von Messungen der Raumtemperatur und der ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 7. Mai 1993, 3-***-93, wurde über die Beschuldigte S B wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 Einleitungssatz GewO 1973 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 48 Stunden) verhängt und ihr die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 200,-- auferlegt. In diesem Strafbescheid wird ihr angelastet, "als handels- un... mehr lesen...
Rechtssatz: In der bloßen Nichtbereitstellung von Geldmitteln durch den Auftraggeber kann eine besondere Weisung iSd §9 Abs5 VStG an den verantwortlichen Beauftragten nicht erblickt werden. Schlagworte Tätigkeiten mit geringer körperlicher Beanspruchung, verantwortlicher Beauftragter, Inhalt, Umfang mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der bloß "willentlichen Übertragung zwischen dem Geschäftsführer eines Unternehmens und dem von diesem beauftragten Bauleiter" tritt eine Veränderung des Verantwortungsbereiches im Sinne des § 9 Abs 2 VStG nach außen hin nicht ein. Beruft sich ein zur Vertretung nach außen Berufener auf die Bestellung eines verantwortlich Beauftragten, so muß spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens bei der Behörde ein aus der Zeit vor der Begehung der Übertretung stammender Zustim... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Begriff "Arbeitsräume" setzt eine bestimmte Zweckwidmung, die in der Beschäftigung von Arbeitnehmern in einem bestimmten Ausmaß liegt, voraus. Eine Übertretung der §§8 und 13 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung kann somit nicht schon durch die Errichtung oder den Umbau von Räumen, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, begangen werden. Eine Übertretung erfolgt vielmehr erst durch die Zweckwidmung als "Arbeitsräume", d.h. durch die Zuweisung von Arbeitsplätzen. ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg hat den nunmehrigen Berufungswerber im Straferkenntnis vom 24.2.1993 beschuldigt, gemäß § 20 Lebensmittelgesetz 1975 (im folgenden LMG) als derjenige, der Lebensmittel in Verkehr gebracht habe, dafür verantwortlich zu sein, daß am 9.9.1991 im ÖBB-Zug Dachstein im Kühlschrank bei einer Temparatur von 14 Grad Celsius gelagert worden sei und daß von der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Innsbruck, laut Gutachten U-5716/91 festgestellt wo... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Lebensmittelgesetz bietet keine Grundlage dafür, Dienstnehmer juristischer Personen, die in deren Namen und Auftrag handeln, unmittelbar und ohne Heranziehung des § 9 VStG für im Betrieb gesetzte Delikte verwaltungsstrafrechtlich heranzuziehen. Daher kann ein Zugskellner, der in einem von einer Aktiengesellschaft betriebenen Speisewagen beschäftigt ist, für das Inverkehrbringen eines hygienisch nachteilig gelagerten Lebensmittels nur dann bestraft werden, wenn er dem Vorsta... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über den Berufungswerber eine Geldstrafe in Höhe von S 20.000,-- (Ersatzarrest: 20 Tage) verhängt und überdies die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 2.000,-- ausgesprochen, weil er es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ der A******* D********* D****** Kaffeehandels KG (richtig wohl: Kaffeehandelsgesellschaft KG D********* D******) zu ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Übertretung von Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes 1959 ist nicht jenem Bereich zuzuordnen, der in den Verantwortungsbereich eines gewerberechtlich bestellten Geschäftsführers fällt. mehr lesen...
Rechtssatz: Entgegen der Behauptung des Berufungswerbers lag im gegenständlichen Fall eine rechtswirksame Bestellung des Berufungswerbers zum verantwortlichen Beauftragten gemä- §9 Abs2 VStG vor, da es bei eine Bestellung gemä- §9 Abs2 VStG nicht von entscheidender Bedeutung ist ob die Zustimmung des Beauftragten vor der Ausstellung der Bestellungsurkunde oder nach der Ausstellung erfolgt. mehr lesen...
Rechtssatz: Werden Krane in einer Baufirma ausschließlich von geprüften Kranführern bedient, werden diese Krane von einer eigenen Fachabteilung der Firma, die für den technischen Zustand der Krane verantwortlich ist, gewartet und aufgestellt, ist der Beschuldigte als Verantwortlicher für die Einhaltung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen im ganzen Unternehmen bestellt, jedoch hinsichtlich der technischen Funktion eines Kranes nicht ausgebildet und somit auch nicht in der Lage al... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 10.9.1993 wurde Herrn E K vorgeworfen, er sei als Bezirkssekretär und Rettungskommandant des Ö R K und somit gemäß § 9 Abs 1 VStG verantwortlicher Beauftragter dafür verantwortlich, daß 1.) vom Arbeitnehmer K H an bestimmten Tagen im Zeitraum vom 1.10.1990 bis zum 19.10.1990 die höchstzulässige Einsatzzeit überschritten worden sei, 2.) dem Arbeitnehmer K H am 15.10.1990, am 16.10.1990 und am 24.10.1990 keine 11-stündige Ruheze... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Dienstordnung des Österreichischen Roten Kreuzes 1989 überträgt dem Bezirksrettungskommandanten bei seiner Ernennung nicht die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit für den Arbeitnehmerschutz nach § 9 Abs 2 VStG und enthält keine entsprechende Zustimmungserklärung; ihre betriebsinternen Aufgabenübertragungen sind für § 9 Abs 2 VStG unbeachtlich. Schlagworte Verantwortlichkeit mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle einer Gesellschaft m.b.H. sind die Geschäftsführer zur Vertretung nach außen berufene Organe der Gesellschaft und als solche gemäß § 9 Abs 1 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch die Gesellschaft strafrechtlich verantwortlich. Zwar ist es gesetzlich möglich, daß eine Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten aus dem Kreis der zur Vertretung nach außen Berufenen vorgenommen wird, dies jedoch erst mit Wirkung ab dem Einlangen des Zustimmungsnachw... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis Zl 3-****-91, vom 3. April 1992, wurde über Frau H**** R********* gemäß §134 Abs1 iVm §101 Abs1 lita KFG eine Geldstrafe in der Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden) verhängt. Es wurde in diesem Straferkenntnis als erwiesen angesehen, daß sie als Anordnungsbefugte nicht dafür gesorgt habe, daß am 14.05.1991 um 10.15 Uhr, im Ortsgebiet von M***************, auf der Landeshauptstraße * nächst dem Haus Nr 10, der LKW mit dem Kennzeichen W-... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis Zl 3-****-91, vom 18. Mai 1992, wurde über Frau H**** R********* gemäß §134 Abs1 iVm §101 Abs1 lita KFG eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.100,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. Es wurde in diesem Straferkenntnis als erwiesen angesehen, daß sie als Anordnungsbefugte nicht dafür gesorgt habe, daß am 26.06.1991 um 14,40 Uhr, im Ortsgebiet von D****** ******, auf der Landeshauptstraße * nächst der Kreuzung mit der Bundesstraße *, der LKW mi... mehr lesen...
Rechtssatz: Tatbestand erfüllt, wenn den Gästen nach dem Eintritt der Sperrstunde noch ein weiteres Verweilen im Lokal gestattet wurde. Die Bestimmung des § 9 Abs. 2 VStG ist aufgrund der in ihr enthaltenen Subsidiaritätsklausel für den Bereich des Gewerberechtes nicht anwendbar, weil § 9 Abs1 iVm § 370 Abs. 2 GewO insoweit eine selbständige Regelung trifft, wonach eine weitere Delegation der Verantwortlichkeit über den Geschäftsführer hinaus grundsätzlich nicht vorgesehen ist; lediglich d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, es als Obmann und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der reg R********************************** mbH mit dem Sitz in K, K*****straße 3, zu verantworten, daß - zumindest am 23.1.1992 das als giftig eingestufte und gekennzeichnete Produkt "ANIDRIDE SOLFOROSA - Schwefeldioxid 1 kg" im Wege der Sebstbedienung abgegeben worden sei, obwohl dies im Hinblick auf die Bestimmung des §32 Abs3 Chemikaliengesetz aus... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis Zl 3-****-91, vom 18. Mai 1992, wurde über Frau H**** R********* gemäß §134 Abs1 iVm §101 Abs1 lita KFG eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.200,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. Es wurde in diesem Straferkenntnis als erwiesen angesehen, daß sie als Anordnungsbefugte nicht dafür gesorgt habe, daß am 18.07.1991 um 13.45 Uhr, im Ortsgebiet von L*********** ** ********* auf der LH * in Fahrtrichtung R*******, der LKW mit dem Kennzeichen **-*... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis Zl 3-*****-91, vom 3. April 1992, wurden über Frau H**** R********* gemäß §134 Abs1 iVm §101 Abs1 lita KFG zwei Geldstrafen in der Höhe von je S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen: zweimal 72 Stunden) verhängt. Es wurde in diesem Straferkenntnis als erwiesen angesehen, daß sie als Anordnungsbefugte nicht dafür gesorgt habe, daß am 08.11.1991 um 06,35 Uhr, im Ortsgebiet von L***** auf der LH * nächst dem Haus Wienerstraße 4, das Zugfahrzeug - ein LKW mit ... mehr lesen...