Rechtssatz: Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 2 VStG für eine GesmbH geht auch bei der Gesamtrechtsnachfolge nach den Bestimmungen des UmwandlungsG (Art XIV EU-GesRÄG) nicht auf jene GesmbH & CoKG über, die nach dem Erlöschen der GesmbH deren Aktiva und Passiva übernimmt. So wurde mit VwGH 20.12.1999, 96/10/0104, entschieden, dass die nach § 9 Abs 2 VStG ausnahmsweise ermöglichte Übernahme der Verantwortlichkeit für verwaltungsstrafrechtlich verpöntes Verh... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als nach außen vertretungsbefugtes Organ der Firma N., welche als Zulassungsbesitzer des Lkw, Kennzeichen KB-, aufscheint, unterlassen dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug bzw dessen Beladung den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das genannte Fahrzeug wurde am 11.05.2000 um 19.00 Uhr in St. Anton ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Bestellungsurkunde nach § 9 Abs 4 VStG 1991, die nur von der Verantwortlichkeit des Beauftragten spricht, aber keine Ausführungen über die Verhängung von Verwaltungsstrafen gegen den Beauftragten sowie über desen Anordnungsbefugnisse enthält, kann den Geschäftsführer nicht entlasten. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S. und sohin als gemäß § 9 Abs1 Verwaltungsstrafgesetz zur Vertretung nach außen berufenes Organ betreffend die M., zu verantworten, dass von der M. gefährliche Abfälle (Schlüsselnummer 51530 gemäß ÖNORM 2100, Position AA 130 Anhang III EG-Verbringungsverordnung) in einer Gesamtmenge von 48.820 kg und zwar am 11.07.2000 eine Teilmenge der Gesamtlieferung von 2.440... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Voraussetzungen des § 9 Abs 2 VStG 1991 liegen dann nicht zur Gänze vor, wenn der für den Sachbereich verantwortliche Geschäftsführer über keinen Wohnsitz im Bundesgebiet verfügt. Insoweit führt auch die Geschäftsverteilung nicht zu einer Entlastung. Schlagworte Geschäftsverteilung, Entlastung mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber Übertretungen des § 101 Abs 1 lit a KFG iVm § 103 Abs 1 Z 1 KFG zur Last gelegt und hiefür eine Gesamtgeldstrafe in der Höhe von S 5.100,-- (4 Tage und 32 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gemäß § 64 VStG wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens erster Instanz ein Betrag von S 510,-- vorgeschrieben. In der rechtzeitigen Berufung brachte der Berufungswerber vor, dass er nicht der zuständige Bev... mehr lesen...
Rechtssatz: Der verantwortlich Beauftragte nach § 9 Abs 2 VStG, der nicht zum Kreis der vertretungsbefugten Personen nach § 9 Abs 1 VStG gehört, kann selbst keinen verantwortlich Beauftragten bestellen, und zwar auch nicht zu seinem Vertreter im Urlaub. Zu solchen Bestellungen sind ausschließlich die zur Vertretung nach außen Berufenen nach § 9 Abs 1 VStG berechtigt. Daher blieb der verantwortlich Beauftragte, der eine gleichfalls nicht nach § 9 Abs 1 VStG vertretungsbefugte Person "als ve... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Straferkenntnissen wurden der Berufungswerberin 3 Geldstrafen, im Uneinbringlichkeitsfall Ersatzfreiheitsstrafen, auferlegt, weil sie als handelsrechtliche Geschäftsführerin der Komplementärfirma (V.) der V. nicht dafür gesorgt hat, dass im Zuge des Herstellens, Lagerns und Feilhaltens von Speiseeis die Bestimmungen der Speiseeisverordnung eingehalten wurden, weil das Speiseeis (3 verschiedene Eissorten) über das zulässige Ausmaß hinaus durch Enterokokken verunreinigt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 12.03.2001 zur ZI 2.2- 748/01 wurde dem Beschuldigten nachfolgender Sachverhalt spruchgemäß zum Vorwurf gemacht: ?Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als nach außen vertretungsbefugtes Organ der Firma A., zu verantworten, dass am 21.02.2000 von Ihrem Betrieb A. Lebensmittel, falsch bezeichnet und durch Bereithalten im Verkaufsraum des genannten Betriebes in Verkehr gebracht wurden, da d... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die Bestellung des Beschuldigten nach § 9 Abs 2 VStG zum verantwortlichen Beauftragten für den Bereich Einkauf-Warengruppe ?Babynahrung? der GmbH nicht vom handelsrechtlichen Geschäftsführer, sondern vom Prokuristen vorgenommen wurde, liegt keine rechtswirksame Bestellung nach §9 Abs 2 VStG vor. Schlagworte Bestellung, Prokuristen mehr lesen...
1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden Spruch: ?Sie haben es als Verantwortlicher der Fa G-GmbH, etabliert in A, welche Beförderer des gefährlichen Gutes der Klasse 3 Ziffer 31c ADR (5 Container, 22 Fässer, 24 Kanister, 8229 kg UNNr 3295, Kohlenwasserstoff flüssig nag) und Klasse 3 Ziffer 22b ADR (1 Container 560 kg UNNr 2733, Amine entzündbar, ätzend nag) ADR war zu verantworten, dass dieses gefährliche Gut am 6.7.1998 um 15.10 Uhr in Wien, B-Straße Richtung stadtauswärts - B 3... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der dem Berufungswerber - als ?Verantwortlichen? (handelsrechtlicher Geschäftsführer) und somit zur Vertretung der als Beförderer tätig gewordenen GesmbH nach außen Berufenen - zur Last gelegten, in § 22 Abs 1 iVm § 42 Abs 1 GGSt pönalisierten Durchführung der Beförderung gefährlicher Güter handelt es sich um ein Unterlassungsdelikt, wurde ihm doch vorgeworfen, eine bestimmte vorgeschriebene Maßnahme nicht getroffen zu haben (Übergabe des ordnungsgemäßen Beförderungspapiers... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurden der Berufungswerberin in ihrer Funktion als gemäß § 9 Abs 1 VStG verantwortliche handelsrechtliche Geschäftsführerin der Firma H H GesmbH mit dem Sitz in K, diese wiederum persönlich haftende Gesellschafterin der Firma H H GesmbH & Co KG, Sitz ebendort und Arbeitgeberin eine Übertretung des § 87 Abs 2 Bauarbeiterschutzverordnung (Dacharbeiten ohne Absturzsicherungen) zur Last gelegt und über sie wegen dieser Verwaltungsübertretung eine Gelds... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 9 Abs 2 VStG folgt eindeutig, dass der rechtswirksame Zuständigkeitsbereich eines verantwortlichen Beauftragten, der nicht dem Kreis der zur Vertretung nach außen Berufenen angehört, nicht sowohl räumlich als auch sachlich abgegrenzt sein muss, sondern nur aus einem räumlich oder sachlich abgegrenzten Bereich des Unternehmens zu bestehen hat. Auch der Bestimmung des § 23 Abs 1 ArbIG ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen, da sie ausdrücklich auf § 9 Abs 2 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Inkrafttreten der Arbeitsstättenverordnung (noch vor Erlassung des Bescheides erster Instanz) liegt kein strafbarer Tatbestand mehr vor, sodass zugunsten des Beschuldigten das Verfahren einzustellen war. Schlagworte Änderung der Rechtslage, keine Verwaltungsübertretung; Prokurist ist kein vertretungsbefugtes Organ; keine wirksame Bestellung. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es in seiner Funktion als Vorstandsmitglied der J A AG zu verantworten, dass am 23.12.1999 von der Firma S vier Schweinehälften und ein halber Stier an die B Filiale in Gröbming angeliefert wurden, wobei der Transport entgegen den Bestimmungen des § 16 Abs. 1 der Frischfleisch-Hygieneverordnung erfolgt wäre, und somit eine Verwaltungsübertretung nach § 17 Abs. 2 der Frischfleisch-... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der verantwortliche Beauftragte einer Filiale, in der auch Fleisch verkauft wird, laut Bestellungsurkunde ua "für die Einhaltung der Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und aller damit verbundenen Verordnungen und Rechtsvorschriften" verantwortlich, fallen unter diese Rechtsvorschriften auch die Bestimmungen der Frischfleisch-Hygieneverordnung, auch wenn letztere in der Bestellungsurkunde nicht ausdrücklich genannt wird (und eine Verordnung nach dem Fleischuntersuchungsge... mehr lesen...
Rechtssatz: Jeder zur Vertretung nach außen Berufene ist strafrechtlich nach § 9 Abs 1 VStG verantwortlich. Alleine die Erklärung eines persönlich haftenden Gesellschafters, die Verantwortung für ein bestimmtes Sachgebiet in der OEG zu übernehmen, beinhaltet keinen Bestellungsakt zu einem verantwortlichen Beauftragten im Sinne des §9 Abs2 VStG, der die strafrechtliche Haftung der weiteren persönlich haftenden Gesellschafter ausschließen könnte. mehr lesen...
In dem angefochtenen Straferkenntnis ist Frau Mag. R F in ihrer Eigenschaft als handelsrechtliche Geschäftsführerin und verwaltungsstrafrechtlich Verantwortliche der Firma F F Kraftwagentransport und Speditions-Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Z in zwei Fällen eine Übertretung des KFG zur Last gelegt worden. Im Zuge einer Kontrolle durch die Kräfte des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark, Verkehrsabteilung, konnte der Lenker C N angehalten werden und konnte hiebei festgestellt werden,... mehr lesen...
Rechtssatz: Bleibt eine GesmbH ohne Änderung der Firmenstruktur existent, bleibt ihre Bestellung eines verantwortlich Beauftragten nach § 9 Abs 2 VStG auch dann unverändert wirksam, wenn nach Unterfertigung der Bestellungsurkunde eine AG als Gesellschafter in die GesmbH eintritt und vier neue handelsrechtliche Geschäftsführer bestellt werden. Daher hätte der verantwortliche Beauftragte wegen der Übertretungen nach § 103 Abs 1 Z 1 bzw § 43 Abs 4 lit b KFG zur Verantwortung gezogen werden mü... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der verantwortlich Beauftragte nach § 9 Abs 2 VStG nur als Gesamtleiter "der Produktion" für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften bestellt, fällt darunter nicht die Verantwortlichkeit für die Kennzeichnung solcher Waren, die im Ausland erzeugt und von dort in das österreichische Werk lediglich importiert wurden. Schlagworte verantwortlich Beauftragter Bestellungsurkunde Leiter Produktion Kennzeichnung mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber bestreitet, dass er das zur Vertretung nach außen berufene Organ der E KEG sei. Dies sei vielmehr K E, den er auch als Geschäftsführer der E KEG angibt. Wenn hier jemand eine Übertretung begangen habe, dann - so der Berufungswerber sinngemäß - könne hiefür nur K E als Geschäftsführer der E KEG herangezogen werden. Schon dieses Vorbringen verhilft der Berufung zum Erfolg. Dem Strafakt liegt ein Auszug aus dem zentralen Gewerberegister ein (Stand: 21.12.1999).... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, als Leiter bzw. verantwortlich Beauftragter des F. A. und Zulassungsbesitzer des Lkw nicht dafür gesorgt zu haben, dass bei der Verwendung des Fahrzeuges am 18.3.1998 um ca. 13.15 Uhr auf der B 20, bei Strkm. 119,4, Fahrtrichtung Bruck/Mur, durch die Beladung das höchstzulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht überschritten wird (Überladung 8.100 Kilogramm). Er habe dadurch eine Verwal... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine wirksame Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 2 VStG für Überladungen eines LKW liegt nicht vor, wenn die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten Wien (als öffentlichrechtliche Körperschaft und Zulassungsbesitzerin) dem Leiter eines ihr gehörenden Forstgutes eine allgemeine Prozessvollmacht und sachlich klar abgegrenzter Verantwortungsbereich, für den ein verantwortlicher Beauftragter mit dessen Zustimmung bestellt wird. Es gab keine Hinweise, wo... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Leoben als erste Instanz (die belangte Behörde) warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis Folgendes vor: Er habe es als Vorstand der R. AG, T., zu verantworten, dass in der Betriebsstätte U., der Arbeitnehmer C. S. am 13.10.1998 mit dem Führen eines Staplers beschäftigt worden sei, ohne die für die sichere Durchführung dieser Arbeiten notwendigen Fachkenntnisse nachweisen zu können, obwohl Arbeitgeber und deren Beauftragte dafür zu sorgen hätten, d... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat ein verantwortlicher Beauftragter nach § 9 Abs 2 VStG die Zustimmung zu seiner Bestellung gegenüber einer GmbH & Co KG erteilt, die in weiterer Folge gelöscht wurde, kann sich der Vorstand einer daraufhin gegründeten Aktiengesellschaft im Verwaltungsstrafverfahren nicht schon deshalb auf diese Zustimmungserklärung berufen, weil diese AG Gesamtrechtsnachfolgerin geworden sei. Vielmehr ist entscheidend, dass nur die zur Vertretung nach außen Berufenen im Sinn des § 9 Abs ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als strafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 Abs 2 VStG der M. W. AG für die Filiale L., zu verantworten, dass Eier, die nicht den vorgeschriebenen Güte- oder Gewichtsklassen entsprachen, vorrätig gehalten und in Verkehr gebracht wurden. So habe eine am 21.8.1998 in der Zeit von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr in der genannten Filiale durch ein Kontrollorgan des Bundesministeri... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als strafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 Abs 2 VStG der M. W. AG für die Filiale L., zu verantworten, dass Eier, die nicht den vorgeschriebenen Güte- oder Gewichtsklassen entsprachen, vorrätig gehalten und in Verkehr gebracht wurden. So habe eine am 21.8.1998 in der Zeit von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr in der genannten Filiale durch ein Kontrollorgan des Bundesministeri... mehr lesen...
Rechtssatz: Als verletzte Verwaltungsvorschrift nach § 44a Z 2 VStG war hinsichtlich des Vorhaltes, dass in Verkehr gebrachte Eier wegen 16% Luftkammer über 6 mm und 2,5 % Schwarzfäule nicht der Güteklasse A (frische Eier) entsprachen, auch die Durchführungsvorschrift für Art 2 Abs 1 und 6 Abs 1 der Verordnung (EWG) Nr 1907/90 über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier anzuführen. So regelt erst diese Durchführungsvorschrift konkret die für die Güteklasse A maximal zulässige Höhe der Luftk... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld als erste Instanz warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis Folgendes vor: Er habe es am 25.02.1997 als verantwortlicher Beauftragter für die Bereiche "Verpackung, Brüh-, Koch- und Dauerwurst/Schinken- und Salamiproduktion" der Firma S. GmbH & Co KG, G., I., zu verantworten, dass das von dieser Firma erzeugte und verpackte Lebensmittel "Extrawurst" in der Filiale der Firma Z. in I., G., Bezirk F., zum Verkauf bereitgehalten und somi... mehr lesen...