RS UVS Kärnten 1997/05/27 KUVS-481-487/16/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1997
beobachten
merken
Rechtssatz

Ist der Beschuldigte Geschäftsführer einer inländischen Gesellschaft mbH, welche als Zweigniederlassung und inländische Repräsentantin einer ausländischen Firma (vorliegend einer tschechischen Firma) eine Baustelle betreibt, auf welcher entsandte Arbeiter der ausländischen Firma mit Bauarbeiten beschäftigt sind, so ist der Beschuldigte als inländischer Geschäftsführer für die Einhaltung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten