Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis war über Herrn A S als handelsrechtlichem Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Ant Sch Gesellschaft mbH mit Sitz in P, An S-St, wegen Übertretung von Bestimmungen der Kosmetikkennze... mehr lesen...
Rechtssatz: Umfasst der sachliche Verantwortungsbereich einer Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 2 VStG auch die Warengruppe "Babypflege und -Nahrung", fällt ein der Bestimmung des § 33 Abs 1 UWG zuwiderhandelndes Anbieten von "babysmile Sonnen Milch LSF 50+" unter den Verantwortungsbereich dieser Bestellungsurkunde. Die Bestrafung des handelsrechtlichen Geschäftsführers war somit nicht rechtmäßig. Schlagworte Verantwortlicher Beauftragter; Bestellungsurkunde; ... mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis war über Herrn A S als handelsrechtlichem Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Ant Sch Gesellschaft mbH mit Sitz in P, An S-St, wegen Übertretung des Artikel 15 Abs 1c der Verordnun... mehr lesen...
Rechtssatz: Umfasst der sachliche Verantwortungsbereich einer Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 2 VStG auch die Warengruppe "Küchenhilfen (Flaschenöffner, Gemüseschäler, Kochutensilien u.a.)", fällt ein der Bestimmung des § 33 Abs 1 UWG zuwiderhandelndes Feilhalten einer "Aluminium Folie" (fehlende Kennzeichnungselemente auf der Verpackung Faltkartonschachtel) unter den Verantwortungsbereich dieser Bestellungsurkunde. Alufolie ist nach den Erfahrungen des täglichen ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis warf die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung Herrn Jo R, dem nunmehrigen Berufungswerber, vor, als Vorstand der S Dienstleistungs AG mit Sitz in Fk bei G dafür verantwortlich zu sein, dass Arbeitsmittel benutzt wurden, bei denen die Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsunfähig gewesen seien. Betreffend die auswärtige Arbeitsstelle, G, U seien am 27.10.2011 beim Abfallsammelfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen die beiden Aufnahmehaken des Pressmüllfahrzeugauf... mehr lesen...
Rechtssatz: Sind in einer Urkunde nach § 9 Abs 2 VStG, mit der ein Standortleiter eines Abfallsammel-Unternehmens zum verantwortlichen Beauftragten bestellt wird, der sachliche Zuständigkeitsbereich mit "Einhaltung sämtlicher Verwaltungsvorschriften/Einhaltung aller Arbeitnehmerschutzvorschriften" und der örtliche Zuständigkeitsbereich mit (unter anderem) "Standort P.Straße" bezeichnet, ist insbesondere zu fragen, woran die "Einhaltung sämtlicher Verwaltungsvorschriften/Arbeitnehmerschutzv... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Geschäftsleitungsvertrag wurde Frau X die Leitung der Hotel- und Tourismusbetriebe XY GmbH übertragen und in Punkt 2. dieses Vertrages deren Aufgabengebiet allgemein umrissen, wobei ein Hinweis, wonach Frau X auch die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Normen und die diesbezügliche verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit übernimmt, aus diesem Vertrag nicht hervorgeht. Auch wenn aus der gegenständlichen Urkunde (Geschäftsleitungsvertrag) unzweifelhaft ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13.07.2010 stellte die belangte Behörde ein gegen N K in seiner Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsführer der P Gs GmbH mit Sitz in Gz, H, eingeleitetes Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verdachtes der unerlaubten Beschäftigung des serbischen Staatsangehörigen Ni Kb, in der Zeit vom 24.10.2008 bis 17.04.2010 entgegen § 3 Abs 1 AuslBG ein. Begründet wurde dies damit, dass ein Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2007 vorläge, dem zufolge der weitere h... mehr lesen...
Rechtssatz: In der Vereinbarung vom 03.07.2000 mit der L. Ankündigungs-GmbH wurde der Berufungswerber zu deren verantwortlichen Beauftragten für das Aufstellen von Werbetafeln bestellt. Er hat weder behauptet noch belegt, dass diese Bestellung zu den Tatzeiten nicht mehr in Kraft gewesen wäre. Die Verantwortlichkeit eines verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften kann von diesem nicht im Wege von Werkverträgen an Subunternehmer übertragen werden. Insoweit... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn Ing. M. zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T. G. Wohnungs-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH und somit als gemäß § 9 Abs 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher zu verantworten, dass im Auftrag der T. am 06. und 07.03.2008 ohne wasserrechtliche Bewilligung ein nach § 56 bewilligungspflichtiger, vorübergehender Eingriff in den Wasserhaushalt dadurch vorgenommen wurde, dass auf dem Grundstück 19... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn Dkfm. N. S. zur Last gelegt, er habe es als gemäß § 9 Abs 2 VStG verantwortlicher Beauftragter der Werbe- und Ankündigungsgesellschaft L. GmbH zu verantworten, dass Werbeeinrichtungen (Werbetafeln) 1. am 20.02.2008 vor 15.38 Uhr im Gemeindegebiet von D. (Fraktion G.) außerhalb des Ortsgebietes 5,3 m von der B 107 bei Strkm 32,1 entfernt und 2. am 18.02.2008 vor 14.12 Uhr im Gemeindegebiet von D. außerhalb des Ortsgebietes 9,8 m von der B 10... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 20.02.2007 um 14.49 Uhr Tatort: Musau, B 179, km 46.700 Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY, Sattelanhänger XY 1. Sie haben als Verantwortlicher der Firma T. KG in H., diese ist Mieterin des Sattelkraftfahrzeuges nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw die Ladung des Fahrzeuges den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das Fahrzeug wurde zum a... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin Folgendes angelastet: ?Tatzeit: 29.03.2007, 14.28 Uhr Tatort: A 12 Inntalautobahn, km 28,310, Gde Radfeld, FR Osten Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug XY, Anhänger XY Sie haben als Verantwortliche der Firma T. S. in I-N., Via XY 13, diese ist Zulassungsbesitzerin des angeführten KFZ, nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand des genannten KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das Fahrzeug wurde zum angeführt... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Begriff ?Verkehrswesen? ohne Bezug auf einen bestimmten Verkehrsträger kann mehrere Bedeutungen haben und insofern wird durch dessen Verwendung der Verantwortungsbereich des bestellten verantwortlichen Beauftragten nicht exakt abgegrenzt, weshalb die Bestellung des Fuhrparkleiters unwirksam blieb. Schlagworte Verantwortlicher Beauftragter, abgegrenzter Bereich, Verkehrswesen, Anordnungsbefugnis, Fuhrparkleiter mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs 1 VStG Verantwortlicher der Firma M T und L GmbH in F, sechs am 07.06.2006 vom Arbeitsinspektorat in der Arbeitsstätte in Arnoldstein festgestellte Übertretungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes - ASchG bzw. der Arbeitsstättenverordnung - AStV und der Elektroschutzverordnung zu verantworten zu haben. In allen Fällen wurden Geldstrafen und für den Fall... mehr lesen...
Rechtssatz: Zwar reicht eine Aufgabenverteilung zwischen den handelsrechtlichen Geschäftsführern einer GmbH nicht aus, um einen Geschäftsführer von der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit für die in anderen Zuständigkeitsbereichen des Unternehmens getroffenen Entscheidungen von vornherein zu entlasten. Auch dem geschäftsintern nicht zuständigen Geschäftsführer verbleiben Auswahl-, Kontroll- und Interventionspflichten zur Wahrung der Rechtsordnung auch in jenen Bereichen, die zum... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als Vorstandsmitglied der M C G Infrastruktur- und Stadtteilentwicklungsgenossenschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, M 1, G und somit als das gemäß § 9 Abs 1 VStG satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufene Organ zu verantworten, dass diese zumindest am 07.10.2004 die mit den Bescheiden des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 18.07.2001, GZ: A10/3-C-3... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorstandsmitglied einer Genossenschaft, die eine Benützungsbewilligung besitzt, bleibt nach § 118 Abs 2 Z 11 Stmk BauG auch dann für die Einhaltung der Bewilligungsauflagen verantwortlich, wenn sämtliche von der Bewilligung betroffenen Grundstücke an eine Tochtergesellschaft vermietet wurden und die Führung des gesamten operativen Bereiches an dieselbe übertragen wurde, solange nicht auch die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit für die Einhaltung der baugesetzlich... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt wie folgt: ?Es wird Ihnen zur Last gelegt, dass Sie es als Geschäftsführer und verantwortlicher Betriebsleiter der Fa H.-H. Travel M. GmbH mit Sitz in D-O./T.,XY-Str 1 zu verantworten haben, dass am 26.08.2006 zwischen 17.00 Uhr und 19.30 Uhr im Gemeindegebiet von 6450 Sölden/Orsteil Hochgurgl, im Rahmen des Gesellschaftsunternehmens bzw im Auftrag der Fa XY Film u TV GmbH mit Sitz in M., Xy-Straße 10... mehr lesen...
Laut Spruch: I des angefochtenen Straferkenntnisses hat der Beschuldigte folgende Tat zu verantworten: Tatort: Firma B Edelstahl AG, Geschäftsanschrift: B 22, M 1. Übertretung Sie sind als Vorstandsmitglied der Firma B Edelstahl AG, B 22, M verwaltungsstrafrechtlich dafür verantwortlich, dass für den Betrieb der Firma B Edelstahl AG, Stahlwerk, B 22, M von zumindest 26.11.2001 bis zumindest 18.5.2005 die Präventionszeiten der Sicherheitsfachkraft, Herr Ing. C H und des Arbeitsmediziners, He... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird jemandem bei seiner Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 2 VStG die Leitung einer Filiale übertragen und ist damit die "Beachtung der gesetzlichen Vorschriften" verbunden, gilt damit der Nachweis der entsprechenden Anordnungsbefugnis als erbracht (VwGH 22.10.1990, 90/19/0323). Zudem muss die Abgrenzung des räumlichen und sachlichen Bereiches, für den ein verantwortlicher Beauftragter bestellt wird, so klar sein, dass die Verwaltungsstrafbehörde nicht n... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XY Warenvertriebs GmbH mit Sitz in V., XY-Straße, zu verantworten, dass - wie anlässlich einer vom Arbeitsinspektionsorgan A. S. vom Arbeitsinspektorat I. in I., XY-Straße in der XY Filiale in W., XY am 16.03.2005 durchgeführten Kontrolle der vorliegenden Arbeitsaufzeichnung festgestellt wurde - die jugendliche Arbei... mehr lesen...
Der Berufungswerber ist als handelsrechtlicher Geschäftsführer der auskunftspflichtigen C-GesmbH wegen unrichtiger Lenkerauskünfte bestraft worden. Die Sprüche der Straferkenntnisse lauten wie folgt: UVS-03/P/34/1637/2005 ?Sie wurden von der Firma A-GesmbH für das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen BN-4 als Auskunftspflichtiger genannt und haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der Firma C-GesmbH nach außen Berufener, unterlassen, der Behörde auf ihr sc... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 VStG bezieht sich auf das von der jeweiligen juristischen Person, Personengesellschaft des Handelsrechtes oder eingetragenen Erwerbsgesellschaft betriebene Unternehmen, welche(s) daher nicht weiter reichen kann als die Verantwortlichkeit der Vertreter der juristischen Person etc. gemäß § 9 Abs 1 VStG. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine vom Zulassungsbesitzer des Sattelanhängers namhaft gemachte auskunftspflichtige Person ist nicht berechtigt, als Lenker des Zugfahrzeuges eine juristische Person bekannt zu geben. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine Bestellungsurkunde gemäß § 9 Abs 2 und 4 VStG im Innenverhältnis (zwischen den beteiligten Personen) klar ist, bedeutet nicht, dass sie es auch im Außenverhältnis (gegenüber der Behörde) ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist nicht unzulässig, den der Geschwindigkeitsüberschreitung verdächtigen Lenker eines Sattelkraftfahrzeuges durch eine an den Zulassungsbesitzer des Sattelanhängers gerichtete Anfrage im Sinne des § 103 Abs 2 KFG 1967 auszuforschen. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Bestellungsurkunde nach § 9 Abs 2 und 4 VStG ohne einen eindeutigen Hinweis auf die juristische Person, für deren Unternehmen bzw. räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche hievon eine natürliche Person zum verantwortlichen Beauftragten bestellt werden soll, ist unwirksam, wenn sich die Bestellung zugleich auf von anderen ? physischen oder juristischen - Personen betriebene Unternehmen bzw. Teile einer Unternehmensgruppe beziehen kann. mehr lesen...
Rechtssatz: Der allgemein gehaltene Rat eines juristisch geschulten Beamten, zum Zweck der Außenwirksamkeit einer internen Zuständigkeitsverteilung eine wirksame Bestellungsurkunde gemäß § 9 Abs 2 und 4 VStG zu errichten, ändert nichts am erheblichen Verschulden an einer vom betreffenden Juristen nicht gebilligten, unwirksam bleibenden Urkunde. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein Sattelanhänger auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gezogen, steht es der Behörde frei, den Lenker des Zugfahrzeuges etwa auch im Wege einer an den Zulassungsbesitzer des Anhängers gerichteten Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG 1967 ausfindig zu machen, soweit ein ausreichender Zusammenhang zwischen dem Zulassungsbesitz am Sattelanhänger und dem der Anfrage zu Grunde liegenden Vorgang (Delikt) besteht. mehr lesen...