Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, am 27.9.1991, um 14.30 Uhr in Wien, N-gasse, Richtung stadtauswärts als Lenker des Kfz mit dem Kennzeichen W-34 die auf der Fahrbahn deutlich sichtbar angebrachte Bodenmarkierung "BUS", sowie das deutlich sichtbar aufgestellte Verkehrszeichen "Fahrstreifen für Omnibusse" (mit dem Zusatz: "ausgenommen Taxi") nicht beachtet zu haben, indem er den für Busse vorgesehenen Fahrstreifen benutzte. Hiedurc... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in mehreren Erkenntnissen (vgl. die Wiedergabe der Judikatur zu § 6 VStG in Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 4. Auflage, 1990), ausgesprochen hat, kann unter Notstand im Sinne des § 6 VStG nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlun... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatbestand des §53 Z25 StVO stellt kein Erfolgsdelikt dar; es kommt daher nicht auf eine konkrete Behinderung des Verkehrs bzw bestimmter Fahrzeuge an. "Dringende Geschäftstermine" und "großer Zeitdruck" iVm sehr hohem Verkehrsaufkommen stellen keine Notstandssituation dar. Da jeder Kraftfahrer damit rechnen muß, in bestimmten Gebieten zu bestimmten Tageszeiten einen regen Verkehrsfluß vorzufinden, wäre es für den Berufungswerber leicht möglich gewesen, sich auf diese Situa... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte den Rechtsmittel- werber mit Straferkenntnis vom 19.Juni 1991, zu 3 , für schuldig, am 19. Februar 1991, um 16,05 Uhr, im Gemeindegebiet xx, R straße, von der K straße kommend Richtung O straße, 1. den PKW mit dem amtl Kennzeichen gelenkt zu haben, obwohl dies auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens "Fahrverbot in beiden Richtungen" mit einer Zusatztafel (Ausgenommen Anrainer) verboten war und die in der Zusatzt... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Arzttermin begründet für sich allein noch keine Notstandssituation. mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt der Beschuldigte einen Antrag die festgelegten Betriebszeiten des Bewilligungsbescheides zu erweitern, so berechtigt dieser Antrag vor Erledigung nicht die Betriebszeiten entgegen dem Bewilligungsbescheid zu erweitern. Dies auch nicht mit dem Hinweis, daß Verladearbeiten bei verderblichen Gütern unbedingt und sofort durchgeführt und die Waren geliefert werden müßten. Eine Notstandsituation im Sinne von § 6 VStG bei wirtschaftlichen Nachteilen ist nur dann anzunehmen, wen... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter Notstand im Sinne des § 6 VStG ist nur ein Fall der Kollission von Pflichten und Rechten zu verstehen, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht. Ebenso kann vom Vorliegen eines Notstandes nur dann gesprochen werden, wenn eine Verwaltungsübertretung zur Abwehr einer dem Übertreter unmittelbar drohenden Gefahr erfolgte, die so groß ist, daß er sich im u... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der BH B wurde der Berufungswerber einer Übertretung gemäß den §§ 5 Abs. 2 und 99 Abs. 1 lit.b StVO schuldig erkannt. Gegen dieses Straferkenntnis hat der Bestrafte Berufung erhoben und vorgebracht, daß sein Verhalten nicht dahingehend gedeutet werden könne, er sei mit dem gegenständlichen Fahrzeug gefahren. Er sei deshalb auch nicht verpflichtet gewesen, sich einem Alkotest zu unterziehen. Der UVS gab der Berufung keine Folge und bestätigte das angefochtene Straferk... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Notstand im Sinne des §6 VStG, der jemanden zum Lenken eines Fahrzeuges trotz Alkoholisierung gezwungen hat, könnte nicht eine Verweigerung der Durchführung einer Alkoholuntersuchung im Sinne des §5 Abs2 StVO entschuldigen, sondern nur das - nach Durchführung der Alkoholuntersuchung allenfalls feststehende - Lenken des Fahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand. Schlagworte Verweigerung des Alkotests, Notstand mehr lesen...
Rechtssatz: Notstand hinsichtlich des Lenkens eines Pkws durch eine alkoholisierte Person, um diesen Pkw von der Unfallstelle im Kreuzungsbereich wegzubringen, liegt im gegenständlichen Fall nicht vor, da es dem Lenker zumutbar gewesen wäre, die Unfallstelle entweder entsprechend abzusichern oder durch Herbeiholen von Hilfe - der Unfall ereignete sich in der Stadtmitte von Bregenz, unmittelbar neben einem zur Tatzeit geöffneten Lokal - zu entschärfen. Schlagworte Lenken in alkoholbeei... mehr lesen...
Rechtssatz: Auftrag oder Befehl eines Vorgesetzten stellt für sich allein für den Täter einer strafbaren Handlung, die er als solche zu erkennen vermag, keinen Schuldausschließungsgrund im Sinne der Bestimmung des § 6 VStG dar. mehr lesen...
Begründung: Die Berufungswerberin bestreitet nicht, daß sie das Kraftfahrzeug in der gegenständlichen "Ladezone" abgestellt hat, sie bringt jedoch zu ihrer Rechtfertigung vor, daß sie die Halte- und Parkverbotstafel nicht wahrnehmen habe können, weil diese durch zwei geparkte Lastkraftwagen verstellt gewesen seien. Außerdem habe sie ihr Fahrzeug bei Dunkelheit und starkem Regen an der besagten Örtlichkeit abgestellt. Die erkennende Behörde konnte sich bei ihrer Entscheidung auf das Vorbrin... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschuldigte kann sich nur dann auf eine unverschuldete Unkenntnis des Verbotes berufen, wenn sie nachweisen kann, daß ihr die Wahrnehmung derselben trotz der erforderlichen Aufmerksamkeit unmöglich war. Daß die Verkehrszeichen von Fahrzeugen verdeckt waren, stellt keinen Schuldausschließungsgrund dar. Die Abstellung eines Fahrzeuges bei Dunkelheit und starkem Regen entbindet nicht von der Verpflichtung, sich am Abstellort kundig zu machen und sich über angebrachte Verkehrs... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte Herrn H F mit Straferkenntnis vom 2.7.1991 zu Zl xx, schuldig, als Lenker des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen W xx am 18.10.1990 um 16,00 Uhr im Gemeindegebiet V von der A-x bei Kilometer 5,7 über eine Straßenböschung auf einen Feldweg in Richtung xx abgefahren zu sein, obwohl es sich hiebei um keine gekennzeichnete Autobahnabfahrt handelt und demnach eine Verwaltungsübertretung gemäß §46 Abs2 StVO 1960 begangen zu haben. Gemäß §99 Abs3a StVO... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Verkehrsstau auf der Autobahn, welcher unfallbedingt eingetreten ist und bereits 3 bis 4 km zurückreicht, begründet keine Notstandssituation, zumal ein Stau um 16,00 Uhr auf einer Autobahn in der unmittelbaren Nähe von Wien eine durchaus normale Alltagssituation darstellt und außerdem keine konkreten Gefahrenmomente geltend gemacht werden konnten. mehr lesen...
Rechtssatz: Ein strafbefreiender Notstand ist nur dann gegeben, wenn eine Verwaltungsübertretung zur Abwendung für eine dem Beschuldigten unmittelbaren Gefahr erfolgt, die so groß ist, daß er sich im unwiderstehlichen Zwang befindet, eher die in Betracht kommende Vorschrift zu übertreten, als das unmittelbar drohende Übel über sich ergehen zu lassen. Die begangene Tat mußte das einzige Mittel sein, um der schweren unmittelbaren Gefahr zu begegnen. Die Behauptung einen hohen kirchlichen Wür... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber wendet im wesentlichen ein, es könne keine Rede davon sein, daß er sich geweigert habe, den Alkoholtest vorzunehmen; er habe vielmehr die Bereitschaft kundgetan, die Untersuchung an Ort und Stelle abzulegen. Er habe sich jedoch geweigert, diese Untersuchung im Kommissariat abzulegen, da er zumindest einmal schon im Polizeikommissariat Donaustadt schwerst mißhandelt worden sei. Dazu ist folgendes zu sagen: Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Rechtssatz: Es liegt kein Notstand vor, wenn der Aufforderung eines Organes der Straßenaufsicht, zwecks Messung der Atemluft auf Alkoholgehalt auf das nächste Wachzimmer zu folgen, wegen der Furcht vor einem rechtswidrigen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit durch amtshandelnde Beamte, nicht Folge geleistet wird. Schlagworte Atemalkoholmessung; Aufforderung; Verweigerung; Notstand; Furcht vor Mißhandlung mehr lesen...
Rechtssatz: Notstand ist nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten, in dem jeder sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht. Wirtschaftliche Nachteile können nur dann einen Notstand begründen, wenn sie die Lebensmöglichkeiten selbst unmittelbar bedrohen. Des weiteren gehört es zum Wesen des Notstandes, daß die Gefahr zumutbarerweise nicht in anderer Art als durch die Begehu... mehr lesen...
Der Berufungswerber hat laut Radaranzeige als Lenker des KKW mit dem behördlichen Kennzeichen xx die gemäß §52 Z10 lita StVO 1960 erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erheblich überschritten und wurde von der Bezirkshauptmannschaft xx zunächst mit Strafverfügung in Höhe von S 3.000,-- bestraft. Dagegen hat er fristgerecht Einspruch erhoben und vorgebracht, "plötzlich und unvermutbar einen schweren Rückfall von inkonsistentem Durchfall erlitten" zu haben und deshalb versucht zu haben... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde eine Bestrafung wegen unerlaubter Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers ausgesprochen, so können weder der Ausfall einer Arbeitskraft wegen Mutterschutz- und Karenzurlaub noch die schlechte Arbeitsmarktlage Entschuldigungsgründe im Sinne des §6 VStG darstellen. Schlagworte Notstand mehr lesen...
Rechtssatz: Geschwindigkeitsüberschreitung auf Schnellstraße wegen Durchfallerkrankung bildet keinen Notstand, da keine Lebensgefahr bestand. Entgegen dem Vorbringen des Berufungswerbers gab es einen Pannenstreifen. Ca alle drei Kilometer waren Notrufsäulen mit ausreichendem Abstellplatz vorhanden. Er hatte auch bereits eine Abfahrtmöglichkeit einige Kilometer vor der tatsächlichen Abfahrt. Notstand nur bei einer unmittelbar drohenden Gefahr für das Leben, die Freiheit oder das Vermögen.... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter Notstand im Sinne des § 6 VStG kann nur ein Fall der Kollission von Pflichten und Rechten verstanden werden, indem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht. Der auf "bloß mögliche nachteilige Folgen" verweisende Grund für die begangene Übertretung ist mangels Unmittelbarkeit einer drohenden Gefahr nicht geeignet, die Annahme eines Notstandes zu rechtfertigen... mehr lesen...
Der Lenker des KKW mit dem behördlichen Kennzeichen W xx wurde vom Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, xx, Außenstelle xx zur Anzeige gebracht, weil er am 8.1.1991 um 18.30 Uhr auf der xx Höhe km xx Richtung xx fahrend nach links von der Fahrbahn abgekommen ist, einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und es unterlassen hat, sofort anzuhalten, den Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizei- od Gendarmeriedienststelle zu melden und weil er sich in ei... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Überqueren der Fahrbahn der Autobahn, um den Schaden nach dem Unfall an der Leitschiene in Augenschein zu nehmen, ist unzumutbar, weil der Berufungswerber dabei als Unfallbeteiligter sein Leben oder seine Gesundheit zu riskieren hätte. Er kann sich dabei auf §6 VStG stützen. Der Berufungswerber hatte auf der Autobahn die Mittelleitschiene beschädigt und die Unfallstelle ohne Besichtigung der Kontaktstelle nach Feststellung der Fahrtauglichkeit seines Fahrzeuges verlassen.... mehr lesen...
Beachte Hinweise auf VwGH 11.4.1986, 86/18/0051, 0052 und auf VwGH 15.4.1983, 82/04/0169 Rechtssatz: Der Berufungswerber versucht das Lenken ohne Lenkerberechtigung unter Hinweis auf ein Fixgeschäft, dessen Nichteinhaltung einen Schaden von ca. 200.000,-- S und die Gefährdung seines Arbeitsplatzes herbeigeführt hätte, zu entschuldigen. Selbst bei Annahme einer solchen wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeit selbst aber nicht unmittelbar bedroht ist, sind die Vora... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte kann sich nicht zurecht auf Notstand berufen, wenn sein 1 Monate altes Kind während seiner und seiner Gattin Abwesenheit plötzlich schwer erkrankt, diese in der Folge aus einem entfernt liegenden Ort mit dem PKW zum Kind fahren und hiebei die durch Vorschriftszeichen kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Auch der Umstand, daß der Beschuldigte Gynäkologe und seine Gattin praktische Ärztin sind, ändert daran nichts. Schlagworte Notstand mehr lesen...
Der Berufungswerber hat laut Radaranzeige als Lenker des PKW mit dem behördlichen Kennzeichen N xx am 10. August 1990 in xx auf der xx Hauptstraße Höhe ONr 164 stadtwärts fahrend die gem §20 Abs2 StVO erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten. Er wurde zunächst mit Anonymverfügung bestraft. Mit einem an die Bezirkshauptmannschaft xx gerichteten Schreiben hat sich der Berufungswerber auf das Vorliegen von Notstand berufen und diesen mit ärztlicher Hilfeleistung begründet. Die Bezirkshaup... mehr lesen...
Rechtssatz: Gibt ein Arzt, um den von ihm geltend gemachten Notstand (ärztliche Hilfeleistung) unter Beweis zu stellen, Name und Adresse des von ihm besuchten Patienten nicht bekannt, so ist der Schuldausschließungsgrund Notstand als nicht erwiesen anzunehmen und die Strafe (§20 Abs2 StVO) festzusetzen. Die Bekanntgabe des Namens des Patienten führt weder zu einer Übertretung des §26 Abs1 Ärztegesetz (Schweigepflicht) noch zu einem Verstoß gegen §121 StGB. mehr lesen...