Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Einspruch der Berufungswerberin "gegen die Strafhöhe in der Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 13.108.1996, Zl. w.o.," entschieden. Gemäß § 49 Abs 2 VStG ist das ordentliche Verfahren dann einzuleiten, wenn der Einspruch rechtzeitig eingebracht wird. Der Einspruch gilt als Rechtfertigung im Sinne des § 40. Wenn im Einspruch ausdrücklich nur das Ausmaß der verhängten Strafe oder die Entscheidung über die Kosten angefochten wi... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde im Straferkenntnis ausschließlich über die Höhe der Strafe abgesprochen, obwohl der Einspruch gegen die Schuld gerichtet war, hat die Behörde erster Instanz eine ihr nicht zukommende Zuständigkeit wahrgenommen. Das Straferkenntnis ist in diesem Fall mangels Zuständigkeit der Behörde erster Instanz zu beheben. Ein nicht nur gegen die Strafhöhe gerichteter Einspruch (Geschwindigkeitsüberschreitung) liegt vor, wenn ein Notstand nach § 6 VStG vorgebracht wird, da die Beschuld... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigt ein Eiskockey-Verein, dessen Obmann der Beschuldigte ist, drei Ausländer als Berufseishockeyspieler ohne entsprechende Beschäftigungsbewilligung, Arbeitserlaubnis sowie ohne Befreiungsschein, so ist der Obmann des Vereines verwaltungsstrafrechtlich dafür verantwortlich. Der Hinweis des Beschuldigten, daß die Lebensmöglichkeit des Vereines selbst unmittelbar bedroht wäre und daher die Beschäftigung der ausländischen Spieler auch ohne Beschäftigungsbewilligung unumgän... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 31.7.1996 wurde die Berufungswerberin (BW) schuldig erkannt, am 14.2.1996 von 7.55 Uhr bis 8.13 Uhr in Wien, "Sperlgasse", als Lenkerin des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen B 10 folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: Abstellen des Fahrzeuges außerhalb eines Parkplatzes nicht parallel, sondern schräg zum Fahrbahnrand. Wegen Verletzung des § 23 Abs 2 StVO 1960 wurde über sie gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO 1960 ein... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein erzwungener wichtiger Umstand und somit "Anhalten" im Sinne des § 2 Abs 1 Z 26 StVO 1960 liegt nicht vor, wenn ein Fahrzeuglenker erkennt, daß eine Straße am Fahrbahnrand nur mangelhaft von Schnee geräumt ist, und dennoch das Fahrzeug dorthin lenkt, sodaß es dort - entgegen § 23 Abs 2 StVO 1960 schräg zum Fahrbahnrand stehend - steckenbleibt, ist doch diese Zwangslage vorhersehbar und schon dadurch zu vermeiden, daß das Fahrzeug nicht dorthin gelenkt wird. mehr lesen...
Rechtssatz: Laut ständiger Judikatur des VwGH kann unter Notstand iSd § 6 VStG nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, indem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht (vgl VwGH vom 27.5.1987, 87/03/0112 ua). Allerdings wird der Begriff des Notstandes im verwaltungsstrafrechtlichen Sinne einer äußerst restriktiven Betrachtungsweise zu unterziehen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom ****199*, Zl Cst****/9*, erkannte die Bundespolizeidirektion S den Beschuldigten der Übertretung des § 24 Abs 1 lit a StVO für schuldig, und verhängte über ihn gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 16 Stunden), weil er am ****199*, um *** Uhr, in S********, auf dem H****platz ** , das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W-**** zum Halten abgestellt hat, obwohl an dieser Stelle ein durch das Vorschriftszeichen Halt... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Lenker eines Kraftfahrzeuges oder die mit einem Kraftfahrzeug beförderte Person ist, wenn ein Sitzplatz eines Kraftfahrzeuges nach kraftfahrrechtlicher Anordnung mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet ist, je für sich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Sicherheitsgurts verpflichtet. Wer die angeführte Verpflichtung nicht erfüllt, begeht, wenn dies bei einer Anhaltung gemäß § 97 Abs.5 StVO 1960 festgestellt wird, eine Verwaltungsübertretung, welche mit einer Organstrafverfüg... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn einem Lenker eines Kraftfahrzeuges eine Kontaktlinse im Auge verrutscht, erfüllt er sicherlich nicht die Voraussetzungen gemäß §58 StVO und ist somit gezwungen diese sofort wieder herzustellen. Hält er sein Fahrzeug in einem Halte- und Parkverbot, um diesen Mangel zu beheben, dann ist die objektive strafbare Handlung durch Notstand entschuldigt. mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber eine Übertretung des § 24 Abs 1 lit. a StVO zur Last gelegt und gemäß § 99 Abs 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von S 700,-- (24 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gemäß § 64 VStG wurde ein Gesamtbetrag von S 81,-- vorgeschrieben. In seiner rechtzeitigen Berufung brachte der Berufungswerber im wesentlichen vor, daß er, wie bereits in seinem Einspruch ausgeführt, damals sein deffektes Fahrzeug aus dem Kurzpark... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Übertretung nach § 24 Abs 1 lit a StVO ist nicht durch Notstand entschuldigt, wenn ein defektes Fahrzeug aus einer (gebührenpflichtigen) Kurzparkzone in den Halteverbotsbereich geschoben wird. Damit wurde nämlich die Zwangslage offensichtlich selbst verschuldet und war auch nicht ersichtlich, daß es dem Berufungswerber unmöglich oder unzumutbar gewesen wäre, sein defektes Fahrzeug an eine andere Straßenstelle, die nicht durch ein Halte- oder Parkverbot beschränkt ist, zu br... mehr lesen...
Rechtssatz: Die von der Beschuldigten übertretene Strafnorm soll verhindern, daß sich Fremde ohne Aufenthaltsbewilligung im Bundesgebiet aufhalten. Dem Schutzzweck dieser Bestimmung hat die Beschuldigte nicht unerheblich zuwidergehandelt. Erschwerend waren drei einschlägige Vorstrafen zu berücksichtigen. Als mildernd (vgl. §34 Z11 StGB) wird jedoch gewertet, daß die Beschuldigte nach den Bestimmungen des ABGB für ihre Tochter sorge- und unterhaltspflichtig ist und sich auch nach der Aktenl... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs.1 O.ö. PolStG begeht eine Verwaltungsübertretung, wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt. Gemäß Abs.2 leg.cit. sind unter störendem Lärm alle wegen ihrer Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz für das menschliche Empfinden unangenehm in Erscheinung tretende Geräusche zu verstehen. Gemäß Abs.3 leg.cit ist störender Lärm dann als ungebührlicherweise erregt anzusehen, wenn das Tun oder Unterlassen, das zur Erregung des Lärms führt, gegen ein Verhalten verstößt,... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter Notstand im Sinn des § 6 VStG kann nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht. Als Merkmal des Notstandes hat eine unmittelbar drohende Gefahr für das Leben, die Freiheit oder das Vermögen zu gelten. Die Notwendigkeit, möglichst schnell wegen einer Bauchgrippe eine Toilette aufsuche... mehr lesen...
Rechtssatz: In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen, daß die Rechtsmittelwerberin grundsätzlich weder die Lenkereigenschaft noch die Erfüllung des Tatbestandes der ihr vorgeworfenen Verwaltungsübertretung bestritten hat. Sie hat jedoch das Vorliegen einer Notstandssituation behauptet, die im Einklang mit den Bestimmungen des § 6 VStG im Hinblick auf rechtliche Relevanz zu überprüfen war. Gemäß § 6 VStG ist eine Tat nicht strafbar, wenn sie durch Notstand entschuldigt oder, obgleich sie dem... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach Ansicht des Verwaltungssenates lag ein Notstand im gegenständlichen Fall nicht vor. Das Erbrechen eines Kindes (2 Jahre) in einem Fahrzeug fällt nämlich nach Ansicht des Verwaltungssenates, insbesondere wenn noch andere Personen im Fahrzeug mitfahren, die erforderlichenfalls notwendige Maßnahmen treffen könnten, nicht unter den vorhin zitierten und von der Judikatur des VwGH näher ausgeführten Notstandsbegriff. Im gegenständlichen Fall kommt noch dazu, daß die Beschuldigte... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des §46 Abs4 litd iVm §99 Abs3 lita StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 42 Stunden) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 8. September 1994 um 20.39 Uhr im Gemeindegebiet von L*************, A **, von Straßenkilometer 15.000 bis 15.200, Richtungsfahrbahn S********, mit dem Motorrad ** ** *A auf der Autobahn den Pan... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn einem Motorradlenker seine Neigung zu Übelkeit wegen sich unter dem Helm sammelnder Auspuffgase bekannt ist und er dennoch eine Autobahn zu einer Zeit befährt, zu der mit der Möglichkeit der Entwicklung eines Verkehrsstaues gerechnet werden muß, dann liegt bei Eintritt dieser Situation eine selbsverschuldete Zwangslage vor. Das Befahren des Pannenstreifens, um die Autobahn auf kürzestem Wege zu verlassen, ist daher nicht durch Notstand entschuldigt. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx bestrafte den Berufungswerber J***** D****** mit Erkenntnis vom 24.7.1995, Zl 3-****-94, wegen Verwaltungsübertretung nach den §§ 64 iVm 134 KFG mit Geldstrafe in der Höhe von S 30.000,-- sowie einer Primärfreiheitsstrafe von 1 Woche (Kostenbeitrag S 3.140,--), weil er, so der Spruch: des angefochtenen Erkenntnisses, am 20.6.1994 in der Zeit von 16,30 Uhr bis 17,40 Uhr in W*** *, E******straße **, über die Südosttangente über die Donauuferautobahn in Richtung F... mehr lesen...
Rechtssatz: Dringliche berufliche Termine sind keine notstandsähnliche Situation. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine selbstverschuldete Zwangslage stellt keinen Schuldausschließungsgrund dar (VwGH 25.11.1986, 86/04/0116 u. v.a.). Die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 12.1.1996, Zahl: KUVS-1363-1364/8/95, wurde mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.11.1996, Zahl: 96/03/0335-3, abgelehnt. mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis war über Herrn Dkfm. P.W. auf Rechtsgrundlage des § 6 Abs 1 des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes eine Geldstrafe von S 300,--, im Uneinb... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Befreiung der Parkgebühr im Sinne des § 2 Abs 3 lit c der Grazer ParkgebV tritt nicht dadurch ein, daß jemand -Anwohnerim Bereich des von ihm gewählten Parkplatzes ist und zufolge Bauarbeiten daran gehindert gewesen sei, sein Fahrzeug auf dem privaten Zufahrtsweg abzustellen. Schlagworte Parkgebühren Ausnahmeregelung Anrainer Bauarbeiten Schuldausschließungsgrund mehr lesen...
Rechtssatz: Ein strafbefreiender Notstand ist nur dann gegeben, wenn eine Verwaltungsübertretung zur Abwendung einer dem Beschuldigten unmittelbar drohenden Gefahr erfolgt, die so groß ist, daß er sich in unwiderstehlichem Zwang befindet, jede in Betracht kommende Vorschrift zu übertreten, als das unmittelbar drohende Übel über sich ergehen zu lassen. Ein solcher Notstand liegt auch dann bei Verwirklichung der Verwaltungsübertretung nach § 52a Z 10a StVO nicht vor, wenn der Beschuldigte be... mehr lesen...
Rechtssatz: Niemand hat einen Rechtsanspruch darauf, daß eine Verwaltungsübertretung lediglich nach den Bestimmungen des § 50 VStG - nämlich mittels Organstrafverfügung - geahndet wird. Der Hinweis, daß das Fahrzeug im Halteverbot stand, weil zur Urlaubszeit Parkplatznot herrscht, begründet keinen Notstand nach § 6 VStG. mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt der Beschuldigte - ein Finanzbeamter - sein Fahrzeug ohne ordnungsgemäße Entrichtung der Parkgebühr ab, so kann er sich mit dem Hinweis ..."daß er als Einsatzleiter eine kurzfristig vom zuständigen Richter angeordnete Amtshandlung nach dem Finanzstrafgesetz zu leiten hatte und zu diesem Zweck in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes sein Auto auf dem Gehsteig geparkt habe" nicht exkulpieren, da unter Notstand im Sinne des § 6 VStG nur ein Fall der Kollision von Pflichten u... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufung rügt zunächst zutreffend, daß sich der Tatzeitraum im
Spruch: des gegenständlichen Straferkenntnisses mit Tatzeiträumen anderer gleichgelagerter Straferkenntnisse der belangten Behörde überschneidet. Konkret handelt es sich um die Straferkenntnisse vom 9. Mai 1994, Zl. (Tatzeitraum: 23.11.1993 bis 26.02.1994), und vom 12. September 1994, Zl. (Tatzeitraum: 1.07.1993 bis 13.11.1993). Beide Straferkenntnisse wurden jeweils im Spruchpunkt b) hinsichtlich der Verwaltungs... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß den Verordnungen der Bundesregierung BGBl. Nr. 402/93, 368/94 u. 1038/94 hinsichtlich des Aufenthaltsrechtes von kriegsvertriebenen Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina, wird vorübergehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet eingeräumt. Dieses besteht auch für solche Personen, die nach dem 1.7.1993 einreisten, sofern die Einreise über eine Grenzkontrollstelle erfolgte, bei der sich der Fremde der Grenzkontrollstelle stellte und ihm entsprechend internationaler Gep... mehr lesen...
Rechtssatz: Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist unter Notstand im Sinne des § 6 VStG nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten zu verstehen, indem man sich oder einem anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß man eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht (VwGH 24.4.1974, 1999/73, 27.10.1977, 1967/76 u.a.); dies trifft bei der Fahrt auf Grund einer Information eines Ehegatten über die Verletzun... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein im Auto Schlafender kann sich mit dem Hinweis, daß wegen der zur Tatzeit herrschenden Außentemparatur der Motor laufen gelassen werden mußte, nicht wirksam auf "Notstand" gemäß § 6 VStG berufen, wenn die Möglichkeit bestand, über 8 km zu Fuß den Wohnort zu erreichen. mehr lesen...