Es liegt kein Notstand vor, wenn der Aufforderung eines Organes der Straßenaufsicht, zwecks Messung der Atemluft auf Alkoholgehalt auf das nächste Wachzimmer zu folgen, wegen der Furcht vor einem rechtswidrigen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit durch amtshandelnde Beamte, nicht Folge geleistet wird.