RS UVS Niederösterreich 2002/05/16 Senat-NK-00-485

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Veröffentlicht am 16.05.2002
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Rechtssatz

Zu einem funktionierenden Kontrollsystem gehört es unter anderem, Arbeitsbedingungen und Entlohnungsmethoden so zu gestalten, dass sie keinen Anreiz zur Verletzung der Arbeitszeitvorschriften darstellen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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