RS UVS Niederösterreich 2001/06/19 Senat-WU-01-0004

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Veröffentlicht am 19.06.2001
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Rechtssatz

Hat ein Fahrzeuglenker den Eintritt eines Schadens wegen Alkoholisierung nicht bemerkt, dann liegt Einlassungsfahrlässigkeit vor.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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