Rechtssatz: Mit der gegenständlichen Verfolgungshandlung in Form einer ?Aufforderung zur Rechtfertigung? wird dem Berufungswerber für die vorgeworfenen Delikte als Tatzeit lediglich das Datum vorgeworfen, allerdings ohne Angabe einer näheren Uhrzeit. Da am Tattag nicht nur der Berufungswerber, sondern auch noch andere Personen das Grundstück für den Modellflugzeugbetrieb genutzt haben, kann aufgrund der Tatzeitangabe allein mit Datum ohne nähere Uhrzeit nicht ausgeschlossen werden, dass de... mehr lesen...
Rechtssatz: Zweck der Vorschrift des § 9 Abs. 2 StVO ist es, einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Nur insoweit kommt dem Fußgänger ein sogenannter ?Vorrang? zu. Die konkrete Behinderung oder Gefährdung eines Fußgängers durch das Verhalten des Fahrzeuglenkers, somit die Darstellung des als Behinderung oder Gefährdung des Fußgängers gewerteten Sachverhaltes (beisp... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt wie folgt: ?Sie haben es als Gewerbeinhaber des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs 1 Z 2 GewO 1994, Z 2 beschränkt auf die Verabreichung von Imbissen und Konditoreiwaren sowie den Ausschank von Getränken, in der Betriebsart ?XY? im Standort E., (rechtskräftige Gewerbeanmeldung vom 04.01.2007, ZI XY) zu verantworten, dass der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 11.12.2003, ZI 111-4910/5-0 zumind... mehr lesen...
Begründung: : ?Herr Herbert P., geb.xxx hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der R. H. ? 7 GmbH & Co KG mit Sitz in F. für diese als Zivilflugplatzbenützerin im Sinne des § 17 lit e Zivilflugplatz ? Betriebsordnung ? ZFBO zu verantworten, dass am 28.5.2005 im H. des Salzburg Airport W. A. Mozart eine nicht genehmigte Veranstaltung stattfand, bei der ca. 300 Gäste des "Gaisbergren... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 32 Abs 2 VStG liegt auch dann eine Verfolgungshandlung vor, wenn die Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht oder der Beschuldigte davon keine Kenntnis erlangt hat. Wesentlich ist, dass eine gegen eine individuell bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Verfolgungshandlung (z.B. Ladung, Vorführungsbefehl, Aufforderung zur Rechtfertigung etc.), die sich auf die Tat betreffenden Sachverhaltselemente zu beziehen hat, innerhalb der (sechsmonatigen) Verjährungsfrist nach ... mehr lesen...
Im angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin folgendes zur Last gelegt: ?Sie haben am 27.09.2005 in der Zeit von 20.30 Uhr bis 21.00 Uhr in Innsbruck, XY-Gasse einen Mann gegen Entgelt von Euro 50,00 mit der Hand befriedigt.? Dadurch habe die Berufungswerberin eine Verwaltungsübertretung nach § 14 lit b TLPG begangen und wurde eine Geldstrafe in Höhe von Euro 500,00, Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage, sowie ein Beitrag zu den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens verhängt... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin Folgendes zur Last gelegt: ?(Verstoß gegen das Tiroler Landes-Polizeigesetz, § 6a Abs 3: Halten eines Hundes einer in der zuvor bezeichneten Gesetzesstelle angeführten Rasse ohne hiefür erforderliche Bewilligung) Gemäß § 6a Abs 3 (erster Satz) Tiroler Landes-Polizeigesetz, (TLPG), LGBl Nr 60/1976, unterliegt das Halten ua von gefährlichen Mischlingshunden der Bewilligungspflicht. Ihrerseits wurde in Ihrer Eigenschaft als ... mehr lesen...
Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben es als Gewerbeinhaber zu verantworten, dass Sie von 17.1.2005 bis 7.2.2005 Ihrer Verpflichtung, einen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 1955/189 i. d.g.F. ? ASVG von Ihnen in der Krankenversicherung Pflichtversicherten beschäftigten Dienstnehmer unverzüglich bei der zuständigen Krankenversicherung anzumelden, nicht nachgekommen sind, indem Sie die Dienstnehmerin, Fra... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anführung eines Sachverhalts in einer Verfolgungshandlung stellt nur dann eine Verfolgungshandlung hinsichtlich der Übertretung einer bestimmten Verwaltungsnorm dar, wenn aus dieser Verfolgungshandlung eindeutig hervorgeht, dass die Behörde aus diesem Sachverhalt die Verletzung dieser bestimmten Verwaltungsnorm ableitet. Wenn daher durch eine behördliche Verfolgungshandlung niemals der Vorwurf der Verletzung dieser bestimmten Verwaltungsnorm intendiert gewesen ist, vermag d... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Konkretisierung einer Übertretung des § 24 Abs 1 lit n StVO (Halten und Parken auf Straßenstellen, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreicht werden können) erfolgt rechtmäßig mit einer Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG auch ohne Nennung der Verletzungsmöglichkeit. Dies hat auch für den
Spruch: gemäß § 44a VStG zu gelten. Bedarf es bei einer Übertretung, wie der vorgenannten Bestimmung, nicht der Nennung eines oder des Verbotes, unter dessen Verletzun... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Berufungswerber wurde die Übertretung des § 10 Abs 1 KFG angelastet. Nach dieser Bestimmung müssen Windschutzscheiben aus einem unveränderlichen, völlig durchsichtigen Stoff bestehen. Sie dürfen Gegenstände nicht verzerrt erscheinen lassen und müssen auch bei Bruch soweit Sicht lassen, dass das Fahrzeug bis zum Anhalten sicher gelenkt werden kann. Für die Verletzung dieser Bestimmung ist daher der bloße Bruch einer Windschutzscheibe noch nicht ausreichend. Der Bruch muss vi... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erfüllung des Straftatbestands des § 99 Abs 5 KFG erfordert, dass keine der vier Arten möglicher Sichtbehinderung (Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen) vorliegt. Es ist nicht erforderlich, im Tatvorwurf der Verfolgungshandlung das Nichtvorliegen aller vier Arten möglicher Sichtbehinderung einzeln aufzuzählen. Es reicht aus, anzulasten, dass keine Sichtbehinderung vorlag (UVS Burgenland 22 9 1999, 003/01/99082) oder dass Nebelscheinwerfer ?vorschriftswidrig? verwendet w... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte gemäß § 43 Abs 4 lit b KFG den dauernden Standort seines Fahrzeugs am 18.06.2003 in den Wirkungsbereich einer anderen Behörde verlegt und es als Zulassungsbesitzer bis zum 25.08.2003 unterlassen, das Fahrzeug abzumelden, so handelt es sich bei diesem Delikt um ein Unterlassungsdelikt, bei welchem die Verjährungsfrist erst mit der Nachholung der unterlassenen Handlung - somit am 25.08.2003 ? zu laufen beginnt. Wurde die erste taugliche Verfolgungshandlung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird an den Beschuldigten als handelsrechtlichen Geschäftsführer der PR GmbH & CO KG hinsichtlich einer Anzeige wegen Nichtaushändigung einer Fahrerbescheinigung an einen Fahrer aus einem EU-Drittland, welcher grenzüberschreitende Transporte durchführte, eine Aufforderung zur Rechtfertigung zugestellt und stellt sich im weiteren Verfahren heraus, dass die PR GmbH & CO KG am 17.10.2002 gelöscht und in die PR GmbH eingebracht worden ist , wobei auch hier der Beschuldigte... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 10.10.2001, um 19.30 Uhr, Gemeinde G J, Ortsgebiet G J, Richtung U, mit dem Fahrzeug die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz sei bereits zu seinen Gunsten abgezogen worden. Hiedurch habe er eine Übertretung des § 20 Abs 2 StVO begangen und wurde hiefür eine Geldstrafe in der Höhe von ? 50,87 (15 Stunden Ersat... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine taugliche Verfolgungshandlung hat nach § 32 Abs 2 VStG eine bestimmte Person als Beschuldigten zu bezeichnen. Geht es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung nach § 20 Abs 2 StVO, hat die Behörde (vor allem bei Firmenfahrzeugen) zu prüfen, ob die Lenkerauskunft nach § 103 Abs 2 KFG zur Verfolgung eines bestimmten Lenkers ausreichend konkret ist (zB durch Einsichtnahme ins Firmenbuch). Die Auskunft der H. GesmbH, H. Straße 58a, B-G. umfasste mit der Lenkerangabe "Bernd H., H... mehr lesen...
Rechtssatz: Erreicht eine Strafverfügung gemäß §103 Abs 2 KFG den Beschuldigten nach erstmaligem erfolglosen Zustellversuch am 16.08.2001 (Postaufgabe erfolgte spätestens am 15.08.2001) erst am 28.03.2002 (wegen Abwesenheit von der Abgabestelle), so wurde bereits mit Postaufgabe eine taugliche verjährungsunterbrechende Verfolgungshandlung ? innerhalb der sechsmonatigen Verfolgungsverjährungsfrist - gemäß § 32 Abs 2 VStG gesetzt und ist somit Verfolgungsverjährung nicht eingetreten. Maßgeb... mehr lesen...
Rechtssatz: In einer Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs. 2 VStG ist zu beschreiben, welche bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung vom Fahrzeuglenker nicht angezeigt wurde und ob bzw. worin die Voraussetzungen für eine solche Anzeigepflicht bestanden haben. Eine konkrete Tatanlastung, dass die Beschuldigte die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung nicht so rechtzeitig angezeigt hat, damit sich andere Straßenbenützer darauf einstellen konnten, wurde im vorliegenden Fall innerhalb der Verj... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe laut Feststellung eines beeideten Aufsichtsorganes am 18.9.2001 das mehrspurige Kraftfahrzeug in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in G vor dem Haus D geparkt und die von ihm laut Parkschein bezahlte Parkzeit, die um 17.30 Uhr geendet habe, bis 17.43 Uhr überschritten, wodurch die vorgeschriebene Parkgebühr verkürzt worden sei. Wegen Verletzung des § 2 des Steiermärkischen Park... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Strafverfügung stellt keine taugliche Verfolgungshandlung nach § 32 Abs 2 VStG gegen eine Person mit Namen und Anschrift "Dr. Helfried F., "Klöpferweg 2, U." dar, wenn die Strafverfügung mit RSa- Brief irrtümlich an "Dr. Alfred F, Klapferweg 2, U." gerichtet wurde, das Geburtsdatums fehlt und die Sendung vom Postamt mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt, richtiger Name und richtige Anschrift:..." an die Behörde rückgemittelt wird. So ist aus einer solchen Strafverfügung kei... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 31 Abs 1 VStG ist die Verfolgung einer Person unzulässig, wenn gegen sie binnen der Verjährungsfrist von der Behörde keine Verfolgungshandlung (§ 32 Abs 2 und 3) vorgenommen worden ist. Nach § 32 Abs 2 VStG ist Verfolgungshandlung jede von einer Behörde gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung (Ladung, Vorführungsbefehl, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung, Auftrag zu Ausforschung, Strafverfügung udgl.) und zwar auch dann, wenn die Behörde z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben es als verantwortlicher Beauftragter der Arbeitgeberin N. Transport L. GmbH, 6393 St. Ulrich a.P., zu verantworten, dass - wie anlässlich einer durch BI B. auf der B 100 bei Km 142,6 im Gemeindegebiet von Sillian/ Arnbach Fahrtrichtung Italien am 20.08.2001 um 03.40 Uhr durchgeführten Kontrolle festgestellt - der Arbeitnehmer der oben bezeichneten Gesellschaft... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt, Bezirks- und Gemeindeverwaltung, vom 15.11.2001, Zahl II-1916/2001, wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt spruchgemäß zur Last gelegt: ?Auf Grund der Gesetzeslage des § 9 Abs 1 Containersicherheitsgesetz (CSG), BGBl Nr 385/1996, dürfen - von einer hier nicht zutreffenden Ausnahme abgesehen - Container, welche Mängel aufweisen, die offensichtlich eine Gefahr für Personen, Sachen oder die Umwelt darstellen könn... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 32 Abs 2 VStG ist Verfolgungshandlung jede von einer Behörde gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung, und zwar auch dann, wenn die Behörde zu dieser Amtshandlung nicht zuständig war, die Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht oder der Beschuldigte davon keine Kenntnis erlangt hat. Allerdings muss sich eine solche Verfolgungshandlung, die den Eintritt der Verfolgungsverjährung hintanhält, auf alle Tatbestandselemente der dem Beschuldigten zu... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 10.1.1998, um 15.15 Uhr, im Gemeindegebiet Pinggau, auf der A 2, Strkm. 96,0, in Fahrtrichtung Wien - Villach den Kraftwagenzug, Kennzeichen und Anhänger gelenkt, ohne sich, obwohl es ihm zumutbar gewesen wäre, vor Antritt der Fahrt davon zu überzeugen, dass das von ihm verwendete Fahrzeug (mit diesem gezogener Anhänger) den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Es sei festgestellt worden, das... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Übertretung gemäß § 36 lit e KFG kommt es auf die Fahrtrichtung nicht an. Somit war die Strafverfügung trotz falscher Fahrtrichtungsangabe eine taugliche Verfolgungshandlung, da ihr Tatvorwurf "Begutachtungsplakette am Anhänger abgelaufen..." in Verbindung mit dem richtig wiedergegebenen Lenkzeitpunkt und Ort "A 2, Strkm 96", ausreichend konkretisiert und geeignet war, eine Verwechslungsgefahr (Doppelbestrafung) und Einschränkung der Verteidigungsrechte wegen dieser F... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 32 Abs. 2 VStG ist Verfolgungshandlung jede von einer Behörde gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung (Ladung, Vorführungsbefehl, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung, Auftrag zur Ausforschung, Strafverfügung u.dgl.) und zwar auch dann, wenn die Behörde zu dieser Amtshandlung nicht zuständig war, die Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht oder der Beschuldigte davon keine Kenntnis erlangt hat. Auch im Zurkenntnisbringen einer Anzeige, in der die... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem vorgelegten Verwaltungsstrafakt geht einwandfrei hervor, dass das Objekt S, als Teil des "Ensembles S" mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 13.3.1986 unter Denkmalschutz gestellt wurde. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8.8.1996, wurde dem Antrag des Bw auf Veränderung des Objektes S, (Umbau und Adaptierung) unter bestimmten Auflagen stattgegeben. Bei einem Lokalaugenschein des Stadtbauamtes des Magistrates Steyr vom 8.7.1997 wurde festgestellt, dass bereits um... mehr lesen...
I. Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber eine Übertretung des § 103 Abs 1 KFG iVm Art. 8 (1) EG-Verordnung 3820/85 zur Last gelegt und hiefür gemäß § 134 Abs 1 KFG eine Geldstrafe von S 1.000,-- (ein Tag und 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hinsichtlich des Tatvorwurfes enthält der Strafbescheid den Verweis "siehe Kopie der Anzeige der Bundespolizeidirektion Leoben vom 8.2.1997". Gegen diesen Strafbescheid erhob Herr M S fristgerecht das Rechtsmittel der B... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Anzeige kann nur dann zur tauglichen Verfolgungshandlung erhoben werden, wenn sie alle Merkmale einer solchen Verfolgungshandlung aufweist und dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG entspricht. Diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn die Anzeige mehrere Delikte enthält, die unterschiedlichen Beschuldigten zugeordnet sind, ohne dass die Behörde dem Berufungswerber konkret vorgehalten hat, welche Punkte der Anzeige ihn betreffen und welches Delikt er in welcher Begeh... mehr lesen...