Begründung: Unbestritten ist, daß der Berufungswerber das zitierte KFZ am Vorfallsort außerhalb der Bodenmarkierung abgestellt hat. Der Berufungswerber wendet im wesentlichen ein, daß ihm diese Verwaltungsübertretung erstmalig im Straferkenntnis angelastet worden wäre und daß er zum Abstellen des KFZ nach §25 der Bodenmarkierungsverordnung berechtigt gewesen wäre, weil es sich um einen Parkplatz handle. Der dem Straferkenntnis zugrundeliegende Sachverhalt blieb demnach zur Gänze unbestritt... mehr lesen...
Rechtssatz: Streicht der Beschuldigte anläßlich seiner Einvernahme die in der Niederschrift enthaltene Anlastung durch, so ändert dies nichts an deren Gültigkeit als Verfolgungshandlung. Schlagworte Verfolgungshandlung, Gleichgültigkeit, Nicht zur Kenntnis nehmen, Durchstreichen einer Anlastung mehr lesen...
Rechtssatz: Behebung wegen Unzuständigkeit. Eine Abtretung gemäß § 27 VStG begründet keine Zuständigkeit der Wohnsitzbehörde. Wenn nach Begehung einer Verwaltungsübertretung ein Wohnsitzwechsel des Beschuldigten erfolgt ist, ist nur eine Abtretung gemäß § 29a VStG, nicht jedoch gemäß § 27 VStG an die für den neuen Wohnsitz zuständige Behörde zulässig. Der Beschuldigte hatte eine nicht dem Gesetz entsprechende - falsche - Lenkerauskunft erteilt. Diese Auskunft war von dem in weiterer Folge ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Sie das Straferkenntnis vom 23. August 1991, Zl xx, erlassen. Darin wurde Ihnen zur Last gelegt, Sie hätten den Kombi KZ xx am 24. Dezember 1990 um 12,55 Uhr im Ortsgebiet von xx auf der xx Nr xx in Fahrtrichtung Ost schneller als mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (Radarmessung 61 km/h) gelenkt. Aus diesem Grund hat die Bezirkshauptmannschaft über Sie eine Verwaltungsstrafe in Höhe von S 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Stunden)... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Rechtshilfeersuchen an eine andere Behörde mit dem allgemeinen Inhalt, den Beschuldigten über einen angezeigten Sachverhalt einzuvernehmen, ohne ausdrücklich darzulegen, welche strafbare Handlung dem Beschuldigten angelastet werden soll, unterbricht die Verfolgungsverjährung nicht. Der Verweis auf die Aktenlage reicht dazu nicht aus. Auch bei der Zitierung der Gesetzesbestimmung des §20 Abs2 StVO handelt es sich nicht um ein innerhalb der Verjährungsfrist zu verfolgendes Sa... mehr lesen...
Rechtssatz: Verfolgungshandlungen innerhalb der Verfolgungsverjährungszeit lediglich in Richtigung § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht aber auch in Richtung der Möglichkeit, daß der Ausländer allenfalls im Besitze eines Befreiungsscheines (§ 15 leg cit) war, bewirken keine Unterbrechung dieser Verjährungszeit, weil letzteres nur dann der Fall ist, wenn sich die Verfolgungshandlungen auf alle der Bestrafung zugrunde liegenden Sachverhalte bzw Tatbestandselemente bezogen haben. Die... mehr lesen...