Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 3.4.1993, um 7.30 Uhr, in Hofstätten/R, auf der A 2, in Fahrtrichtung Graz, auf Höhe des Strkm 156,4, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen W 382.224 (Pkw), die durch Straßenverkehrszeichen im dortigen Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 35 km/h überschritten. Hiedurch habe er eine Übertretung des § 52a Z 10a StVO begangen und wurde eine Geldstrafe in... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine ausreichende Konkretisierung des Beschuldigten im Sinne des § 32 Abs 2 VStG sowie ein bloßer Schreibfehler nach § 62 Abs 4 AVG liegen vor, wenn der Zuname mit "Plückmann" statt "Plückhahn" wiedergegeben wird und Vorname, Titel, Geburtsdatum und Adresse richtig angeführt sind. Schlagworte Bescheiderlassung Verfolgungshandlung mehr lesen...
Rechtssatz: Als Verfolgungshandlungen können nur solche Akte der Behörde gewertet werden, die vor Erlassung des Straferkenntnisses gesetzt wurden. Die niederschriftliche Einvernahme des Meldungslegers erst nach Erhebung der Berufung und mit dem Ziel, die mit dieser aufgezeigten Mängel des Verfahrens durch Erlassung eines Berichtigungsbescheides gemäß §62 Abs. 4 AVG zu korrigieren, stellt keine taugliche Verfolgungshandlung dar. Stattgabe. mehr lesen...
1.) Der Berufungswerberin wurde mit Anzeige vom 4.2.1993, GZ.: P 140/93, des Landesgendarmeriekommandos (im folgenden LGK) Steiermark, Verkehrsabteilung, Außenstelle Hartberg, eine Übertretung der verordneten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 53 km/h zur Last gelegt. Die Behörde erließ eine alle Tatbestandselemente umfassende taugliche Verfolgungshandlung mit Strafverfügung vom 22.2.1993. Diese wurde an Frau Burchart B, St. J 130, St. J/R gesandt. Das Zustellorgan des Postamtes St. J/R... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein bloßer Schreibfehler nach 62 Abs 4 AVG und eine taugliche Verfolgungshandlung nach 32 Abs 2 VStG liegt vor, wenn zwar der Schreibname der Beschuldigten "Burchhart" mit nur einem "h" geschrieben wurde, jedoch deren Identität durch die richtige Wiedergabe von Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift eindeutig feststellbar ist. Schlagworte Verfolgungshandlung Schreibfehler mehr lesen...
Aufgrund einer Privatanzeige aus Anlaß mehrerer grober Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und der daraufhin durchgeführten Erhebungen der Gendarmerie des Postens P******* war der Beschuldigte verdächtig, am 30.1.1991 in der Zeit zwischen 19,00 und 20,00 Uhr einen dem Kennzeichen nach näher bezeichneten PKW auf der B * von B************* über W****-I********, P*********, W***** bis nach R******** zum Gasthaus K*** in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. Der ... mehr lesen...
Die Berufungswerberin wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 23.6.1993 mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 60 Stunden) bestraft, weil sie als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einem näher bezeichneten, unmittelbar bei einer Bushaltestelle und mehreren Hauszufahrten gelegenen Tatort die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit gemessenen 129 km/h erheblich und somit unter besonders gefährlichen Verhältnissen ü... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens eines "Amtsarztes im Hause" ist keine nach außen gerichtete Verfolgungshandlung. mehr lesen...
Rechtssatz: Keine taugliche Verfolgungshandlung mangels Außenwirkung, wenn jeglicher Nachweis darüber fehlt, daß dem Beschuldigten die Ausdehnung des Tatvorwurfes durch die im Wege der Amtshilfe ersuchte Behörde auch tatsächlich und in einer dem § 44a Z. 1 VStG entsprechenden Weise zur Kenntnis gebracht wurde. Nichtnachweisbarkeit der Tat ist anzunehmen, wenn sich der einzige Zeuge schon im erstbehördlichen Verfahren nicht mehr an die erforderlichen Einzelheiten des Sachverhaltes zu erinne... mehr lesen...
Mit dem in Anfechtung gezogenen Straferkenntnis hat die Erstbehörde den Berufungswerber als nach §9 VStG für die G R GesmbH Verantwortlichen schuldig erkannt, daß in der in S*********** befindlichen Filiale am 22.4.1991 nicht dafür vorgesorgt wurde, daß die dort in Verkehr gebrachten Lebensmittel nicht durch äußere Einwirkungen hygienisch nachteilig beeinflußt werden, obwohl dies nach dem Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar war, da im Verkaufsrau... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 13.6.1992, Zl 3- -91, wurde über den Beschuldigten wegen Übertretung nach §5 Z2 iVm §189 Abs1 Z2 bis 4 und §366 Abs1 Z2 der Gewerbeordnung 1973, gemäß §366 Abs1 Einleitungssatz Gewerbeordnung 1973 iVm §366 Abs1 Z2 der Gewerbeordnung 1973 eine Geldstrafe von S 3.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 9 Tagen verhängt. Als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens wurde gemäß §64 Abs2 des Verw... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs. 2 VStG, wenn in der Niederschrift kein Hinweis darauf, zu welchem sachverhaltsbezogenen Tatvorwurf die Einvernahme des Berufungswerbers erfolgte, enthalten ist bzw. diese Vernehmung nicht von der ersuchten Behörde selbst, sondern lediglich von deren Hilfsorgan durchgeführt wurde. Keine Spruchkorrektur durch den UVS, wenn zwischenzeitlich Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Läßt sich die Identität der widerrechtlich beschäftigten Auslän... mehr lesen...
Rechtssatz: Als verjährungsunterbrechende Verfolgungsschritte gelten alle Handlungen der Behörde, die nach Art und Bedeutung die Absicht der Behörde zum Ausdruck bringen, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat bestehenden Verdacht auf eine im Verwaltungsstrafgesetz vorgeschriebene Weise zu prüfen, wobei eine Verfolgungshandlung nur dann die Verjährung unterbricht, wenn sie sich auf alle der Bestraftung zugrunde liegenden Sachverhaltselemente bezogen hat. Bei der Umschre... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verfolgungshandlung unterbricht nur dann die Verjährung, wenn sie sich auf alle der Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente bezogen hat. Dazu gehört auch, daß Tatort und Tatzeit entsprechend dem konkreten Fall möglichst präzise anzugeben sind. Diesem Erfordernis ist in Ansehung des Tatortes dann nicht entsprochen, wenn im erstinstanzlichen Verfahren der Vorwurf einen Hirsch in einem bestimmten Jagdgebiet geschossen zu haben, nicht zur Last gelegt wurde. Eine Spru... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 21.9.1988, Zl. 88/03/0042. Rechtssatz: Innerhalb der Verjährungsfrist ergangene und alle Elemente des § 44a VStG beinhaltende Strafverfügung stellt eine taugliche Verfolgungshandlung dar, die den Eintritt der Verjährung hemmt, wenn diese die Behördensphäre auch tatsächlich verlassen hat, selbst wenn sie dem Berufungswerber letztlich nicht wirksam zugestellt werden konnte. Schlagworte Strafbemessung: einschlägige Vormerkung wegen Haltens auf einem Behi... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Anonymverfügung handelt es sich um keine Verfolgungshandlung nach § 32 Abs 2 VStG. mehr lesen...
Begründung: Unbestritten ist, daß der Berufungswerber das beanstandete Kraftfahrzeug als Lenker gegenüber Stephansplatz Nr 6 abgestellt hat. Der Berufungswerber führte ergänzend aus, daß sich der Abstellort neben der Ausfahrt der Stephansplatzgarage befand (an der gleichen Stelle wie im Akt MA 70 - 9/207/89/Str). Der Berufungswerber fuhr nach seinen Angaben, von der Churhausgasse kommend, zunächst zu Stephansplatz 5 zum Zweck der Durchführung einer Ladetätigkeit und nach deren Abschluß zum... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist eine Straßenstelle nur (im Sinne von ausschließlich) durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreichbar, so stellt sich die nähere Ausführung der demonstrativen Aufzählung im Klammerausdruck des §24 Abs1 litn StVO 1960, dem Sinn des Gesetzes entsprechend, nicht als notwendiges Tatbestandselement dar. Der Sinn des Gesetzes liegt nämlich darin, daß ein an einer solchen Stelle angezeigter Absteller eines Kraftfahrzeuges, welcher aufgrund seiner folgenden verfahrensrechtlic... mehr lesen...
Rechtssatz: Die seitliche Anbringung eines Straßenverkehrszeichens in einem Abstand von mehr als 2 m ist nicht nur dann zulässig, wenn die Einhaltung dieser Grenze schlicht unmöglich ist, sondern immer dann, wenn Umstände vorliegen, die in ihrer Gesamtheit die Anbringung des Verkehrszeichens außerhalb dieser Zone zweckmäßig erscheinen lassen, wobei primäres Kriterium der Zweckmäßigkeit die leichte und rechtzeitige Erkennbarkeit ist. Aus der Zweckbestimmung einer Fußgängerzone ergibt sich, ... mehr lesen...
Rechtssatz: In Berücksichtigung des Umstandes, daß in einer beschilderten Fußgängerzone die Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehsteig naturgemäß nicht gleich wichtig ist, wie auf einer Straße mit frequentem Fahrzeugverkehr, ist an die objektiven Abgrenzungskriterien ein weniger strenger Maßstab anzulegen. Deshalb ergibt sich, daß die durch Fremdenverkehrshinweisschild, Kandelaber, Telefonzelle und die Regenrinne gebildete Verlängerung des außerhalb der Fußgängerzone vorhandenen Randsteines... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Berufungswerber vermeint, eine Zufahrt durch Einfahren zur erlaubten Ladetätigkeit in die Fußgängerzone und Ausfahren zum anschließenden Abstellen am Anzeigeort wäre eine zulässige Zufahrt, so ist ihm zu entgegnen, daß sich aus §24 Abs1 litn StVO 1960 nicht entnehmen läßt, daß das Verbot dann nicht mehr gelte, wenn zunächst die Einfahrt zu einem erlaubten Zwecke erfolgt ist. Der Berufungswerber konnte ja die Straßenstelle zum (nachher erfolgten) Abstellen (Halten- oder... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 6. September 1991, 3- -91, wurde über den Beschuldigten K H wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) (Punkt 1) des Straferkenntnisses) und wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z3 zweiter Fall GewO 1973 eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden) (Punkt 2) des Straferken... mehr lesen...
Rechtssatz: Als verjährungsunterbrechende Verfolgungsschritte gelten alle Handlungen der Behörde, die nach Art und Bedeutung der Absicht der Behörde zum Ausdruck bringen, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat bestehenden Verdacht auf eine im Verwaltungsstrafgesetz vorgeschriebene Weise zu prüfen, sohin den behördlichen Verfolgungswillen in Richtung einer bestimmten strafbaren Handlung zu verwirklichen. Eine Verfolgungshandlung muß, damit sie den Eintritt der Verfolgung... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerberin wurde in dem von ihr angefochtenen Straferkenntnis angelastet, am 3.6.1991 um 18.20 Uhr in Wien 4, Johann Strauß-Gasse 37 Krzg Kolschitzkygasse als Lenkerin des dem Kennzeichen nach bestimmten KKW den Vorrang gegenüber einem Fahrzeug, das von rechts kam, nicht beachtet zu haben. Sie habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach §19 Abs1 StVO 1960 begangen. Dazu wird in rechtlicher Hinsicht ausgeführt,daß der §19 Abs1 StVO 1960 keine Tatbestände enthält, di... mehr lesen...
Rechtssatz: §19 Abs1 StVO enthält kein Gebot oder Verbot, sondern nur eine Vorrangregel. Der Verstoß gegen eine solche Vorrangregel ist nur dann strafbar, wenn die Tatbestandselemente des §19 Abs7 StVO hinzutreten, also der Umstand, daß der Wartepflichtige den Vorrangberechtigten zum unvermittelten Bremsen oder zum Ablenken seines Fahrzeuges nötigt. Schlagworte Vorrangregel, Vorrangverletzung, Anlastung, wesentliche Tatbestandselemente mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 32 Abs 2 VStG ist Verfolgungshandlung jede von einer Behörde gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung (Ladung, Vorführungsbefehl, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung, Auftrag zur Ausforschung, Strafverfügung udgl) uzw auch dann, wenn die Behörde zu dieser Amtshandlung nicht zuständig war, die Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht oder der Beschuldigte davon keine Kenntnis erlangt hat. Für die Qualifikation als Verfolgungshandlung genügt allerd... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist berechtigt, die von der Erstinstanz vorgenommene unzutreffende Feststellung hinsichtlich der Erscheinungsform des Delikts - hier: Beihelfer statt richtig Mittäter (unmittelbarer Täter) - richtigzustellen, da in der Verfolgungshandlung die Ausführungshandlungen des Beschuldigten korrekt umschrieben wurden. Schlagworte Erscheinungsform des Delikts, Beihilfe statt unmittelbare Täterschaft, Entscheidungsbefugnis der Berufungsbehörde mehr lesen...
Rechtssatz: Mit dem oben angeführten Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als Jagdnutzungsberechtigter die für sein Jagdgebiet festgesetzten Mindestabschüsse nicht erfüllt. Im Tatvorwurf wurde auch die entsprechende Abschußverordnung mit den darin festgesetzten Mindestabschüssen sowie die Anzahl des tatsächlich abgeschossenen Wilds angeführt. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte in der zur Last gelegten Tat eine Übertretung des §68 Abs1 litg in Verbindung mit §39 Ab... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist dem Tatvorwurf im angefochtenen Straferkenntnis keine dem Gesetz entsprechende Verfügungshandlung - eine solche liegt nur vor, wenn sie sich auf alle der Bestrafung zugrundegelegten Sachverhaltselemente bezieht - durch die erkennende Behörde vorausgegangen und wurde die, vom Beschuldigten zur Last gelegte Tat erstmalig, nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist vorgehalten, ist das angefochtene Erkenntnis zu beheben und das Verfahren einzustellen. mehr lesen...
Rechtssatz: Ist dem Tatvorwurf im angefochtenen Straferkenntnis keine dem Gesetz entsprechende Verfügungshandlung - eine solche liegt nur vor, wenn sie sich auf alle der Bestrafung zugrundegelegten Sachverhaltselemente bezieht - durch die erkennende Behörde vorausgegangen und wurde die, vom Beschuldigten zur Last gelegte Tat erstmalig, nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist vorgehalten, ist das angefochtene Erkenntnis zu beheben und das Verfahren einzustellen. mehr lesen...