Rechtssatz: Aufgrund von § 22 Abs 1 VStG (Zusammentreffen von strafbaren Handlungen) ist zu prüfen, ob bei Übertretungen des § 52 Z 15 (Gebotszeichen - "Vorgeschriebene Fahrtrichtung") und des § 52 Z 2 StVO (Verbotszeichen - "Einfahrt verboten") zwei verschiedene Tatbilder gegeben sind, die einander nicht ausschließen, da jedes für sich allein und beide gleichzeitig verwirklicht werden können oder ob mit der Verurteilung wegen des einen Deliktes auch der Unrechtsgehalt des anderen Tatbesta... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 12.11.1994 gegen 07.00 Uhr im Eigenjagdrevier W. Nr. 2, EZ 235, KG St. Johann/Tauern Sonnseite, Gem. St. Johann/Tauern, Gr.Nr. 201, Bez. Judenburg, mit einem Jagdgewehr, Steyr-Mannlicher, Teilmantelgeschoß des Kaliber .243 Win., Geschoßgewicht 6,5 Gramm, auf einen Rothirsch der Klasse III geschossen, diesen hiedurch angeschossen, woraufhin der Hirsch auf einem Fo... mehr lesen...
Rechtssatz: § 58 Abs 4 Stmk JG (Verfolgungsverbot eines angeschossenen Wildes in ein fremdes Jagdgebiet ohne Wildfolgeübereinkommen) ist zu § 52 Abs 1 Stmk JG (unbefugtes Durchstreifen von Jagdgebieten) die besondere Bestimmung. Während sich nämlich das Verbot des § 52 Abs 1 Stmk JG gegen jedermann richtet, betrifft jenes des § 58 Abs 4 leg cit den Jagdberechtigten eines benachbarten Jagdgebietes. Liegt ein Sachverhalt nach der besonderen Bestimmung vor, ist eine zusätzliche Bestrafung nac... mehr lesen...
Von der belangten Behörde wurde der Berufungswerberin folgender Sachverhalt laut dem angeführten Straferkenntnis vorgeworfen: Sie habe in ihrem Betrieb "M.", dessen Geschäftsführerin sie sei bzw. als Inhaberin der Konzession für das Gastgewerbe der Betriebsart "Bar" mit Sitz in W. 40 nicht deutlich sichtbar darauf hingewiesen und weiters im Rahmen ihrer Möglichkeit durch sonstige geeignete Maßnahmen (Verweigerung des Eintrittes) nicht dafür gesorgt, daß die örtlichen Bestimmungen und die a... mehr lesen...
Rechtssatz: § 16 Abs 2 Stmk. JSchG enthält zwei gesondert zu bestrafende Gebotsnormen, nämlich die Pflicht des Unternehmers, deutlich auf die Beschränkungen nach diesem Gesetz hinzuweisen, sowie die Pflicht, im Rahmen der Möglichkeiten durch sonstige geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, daß die gesetzlichen Bestimmungen von Minderjährigen beachtet werden. Der Verstoß gegen das Gebot, auf die Beschränkungen nach dem Gesetz deutlich sichtbar hinzuweisen (das Gebot gilt unabhängig davon, ob J... mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 13.5.1996 waren über Herrn A. M. wegen Übertretung des § 4 Abs 4 Pyrotechnikgesetz auf Rechtsgrundlage des § 31 leg cit 1.) eine Geldstra... mehr lesen...
Rechtssatz: Sowohl eine ungebührliche Lärmerregung nach § 1 zweiter Fall Stmk LGBl 158/75, als auch eine Übertretung nach § 4 Abs 4 PyrotechnikG, nämlich die verbotene Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II im Ortsgebiet, werden begangen, wenn der Berufungswerber am 31.1.1995 um 01.30 Uhr Schweizer Kracher aus dem Fenster seiner Wohnung am Zufahrtsweg zu zwei Hauseingängen wirft. Schlagworte Lärmerregung Knallkörper Kumulation mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 10.04.1995, um 07.20 Uhr, in Modriach und Edelschrott, auf der Südautobahn A 2, aus Richtung Klagenfurt kommend, in Richtung Graz, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen G 76 JSC (Kombi) 1.) die durch Straßenverkehrszeichen im dortigen Bereich (kurz vor dem Herzogbergtunnel) erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um mindestens 40 km/h überschritten und 2.) den Lenker... mehr lesen...
Rechtssatz: Nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung nach § 52 a Z 10 a StVO liegt auch dann vor, wenn der Berufungswerber kurzfristig seine Geschwindigkeit verlangsamen mußte und dies ausschließlich unbeabsichtigt erfolgte (langsam fahrender LKW). Daher vermochte auch diese Unterbrechung nichts daran zu ändern, daß von ihm im Verlauf einer längeren Strecke quasi ohne Unterbrechung der Entschluß, mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit weiterzufahren, ständig aufrechterhalten wurde (vgl. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Nichtdurchführung der jährlich wiederkehrenden Prüfungen (hier nach § 94 Abs 3 ADSV von Hebebühnen) ist ein Zustandsdelikt, welches jedesmal schon mit dem Zeitpunkt beendet ist, in dem spätestens die jährliche Prüfung vorzunehmen gewesen wäre. Eine bis Jahresende durchzuführende wiederkehrende Prüfung kann daher im nächsten Jahr nicht nachgeholt werden. Gleiches gilt auch für die unterbliebene Durchführung der Abnahmeprüfung (etwa vor Inbetriebnahme, VwGH 23.10.1968, 1853/6... mehr lesen...
Rechtssatz: Die unterbliebene Durchführung der Überprüfungen (hier nach § 94 Abs 2 ADSV von Hebebühnen) und die Nichtführung der betreffenden Vormerke (hier nach § 93 Abs 4 letzter Satz ADSV) sind gesondert strafbare Handlungen, wobei die Nichtdurchführung der erforderlichen Abnahme - bzw. wiederkehrenden Prüfungen das logischerweise damit verbundene Unterbleiben der Vormerke nicht rechtfertigt (VwGH 8.7.1994, 94/02/0094 u.a.). Auch ein Vormerk über die Nichtdurchführung der zeitgerechten ... mehr lesen...
Mit dem am 24.11.1994 mündlich verkündeten Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber im Punkt 1.) eine Übertretung des § 8 Abs 2 ANSchG und in den Punkten 2.) bis 7.) eine Übertretung des § 94 Abs 3 iVm § 93 Abs 4 Allgemeine Dienstnehmerschutzverordnung zur Last gelegt und die über ihn wegen dieser Verwaltungsübertretungen im Punkt 1.) eine Geldstrafe von S 3.000,--, in den Punkten 2.) bis 7.) eine Geldstrafe von je S 1.000,-- verhängt. Mit seiner am 09.12.1994 rechtzeitig eingebrachten, ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er "halte sich ständig in St. L., Sch. 17, auf, wobei Sie sich seit Ihrer Abmeldung aus St. L. (12.9.1994) bis zum heutigen Tage beim zuständigen Gemeindeamt nicht wieder angemeldet haben" und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 3 Abs 1 Meldegesetz 1991 begangen. Hiefür wurde gemäß § 22 Abs 1 leg cit eine Geldstrafe in der Höhe von S 500,-- (im Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag) verhängt... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Tatzeit der Unterlassung der Anmeldung nach § 3 Abs 1 MeldeG war mit "seit der Abmeldung am 12.9.1994 bis 23.4.1996" nicht ausreichend im Sinne des § 44 a Z 1 VStG umschrieben. So beginnt die in § 3 Abs 1 MeldeG bestimmte 3-Tagesfrist am Tag nach der Unterkunftnahme (und daher nicht bereits am Tag der vorangegangenen Abmeldung). Weiters könnten im konkreten Fall mehrere Übertretungen nach § 3 Abs 1 MeldeG vorliegen, da dieser Aufenthalt nach ständiger Verantwortung des Beru... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 10.08.1995 ist dem Berufungswerber zur Last gelegt worden, er habe am 10.08.1994, um 08.34 Uhr, in Graz, Bahnhofgürtel - Kalvariengürtel in Richtung Norden als Lenker des Kraftfahrzeuges G 170.925, den Fahrstreifen gewechselt, ohne sich vorher überzeugt zu haben, daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich sei, sowie den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens nicht angezeigt, sodaß sich andere Straßenbenützer auf... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Übertretungen nach § 11 Abs 1 und Abs 2 sowie § 26 Abs 5 StVO sind kumulativ zu bestrafen, da sie unabhängig voneinander verwirklicht werden können, zumal kein Delikt notwendig oder in der Regel mit dem anderen verbunden ist (vgl. VwGH 25.5.1983, 81/10/0002). Schlagworte Kumulation Fahrstreifenwechsel Einsatzfahrzeug mehr lesen...
Mit dem oben bezeichneten angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe von S 30.000,--, im Uneinbringlichkeitsfalle eine Ersatzarreststrafe von 6 Tagen, verhängt, weil es der Berufungswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers B. Handels- und BeherbergungsgesmbH. mit dem Sitz in G., Sp.-gasse 22, zu verantworten habe, daß der türkische Staatsangehörige O. D., geb. am 27.02.1966, in der Z... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Beschäftigung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG wird durch die Änderung des Gesellschaftsvertrages, wonach der beschäftigte Ausländer als Gesellschafter einer GesmbH mit einem 25%igen Geschäftsanteil auftreten kann, noch nicht beendet. So werden Änderungen von Gesellschaftsverträgen nach § 49 Abs 2 GmbHG erst mit Eintragung in das Firmenbuch rechtswirksam, weshalb die Ausländerbeschäftigung als fortgesetztes Delikt bis zu diesem Zeitpunkt andauert. Dies gilt auch bei einer ... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 9.3.1995, 10.45 Uhr in Waidring auf der B 312, auf Höhe des Straßenkilometers 47.00, in Richtung St. Johann in Tirol fahrend, den PKW LE-4 DSC gelenkt und somit in Betrieb genommen obwohl 1.) es den hiefür in Betracht kommenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften nicht entsprochen habe, da am Fahrzeug an verschiedenen Stellen an der Karosserie komplette Durchrostungen festgestellt wo... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Tatvorwurf, daß bei einem PKW Blinkleuchten und Bremsleuchten zum Teil nicht funktionstüchtig bzw. die Gläser beschädigt waren, läßt sich im Sinne des § 44 a Z 1 VStG nicht entnehmen, welche Blink- und Bremsleuchten nicht funktioniert haben und bei welchen Leuchten lediglich die Gläser beschädigt waren und welche allen einschlägigen Bestimmungen entsprochen haben (vgl. VwGH 12.12.1986, 86/18/0176). Außerdem wäre nach dem im § 22 VStG normierten Kumulationsprinzip die Übertr... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Übertretung nach § 51 a Z 2 StVO (Verkehrszeichen Einfahrt verboten) ist dann durch die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 52 a Z 3 b StVO (Rechtsabbiegeverbot) konsumiert, wenn vor einer Baustelle das Verbotszeichen nach § 52 a Z 3 b StVO aufgestellt ist, sodaß ein Abbiegen nach rechts in die E. Straße untersagt ist, und am Beginn der E. Straße sich links und rechts der Fahrbahn Verbotszeichen nach § 52 a Z 2 StVO befinden. Mißachtete sohin ein Fahrzeuglenker das Recht... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe einer an ihn als Zulassungsbesitzer gerichteten schriftlichen Aufforderung der Bundespolizeidirektion W. vom 18.11.1993 auf Bekanntgabe binnen zwei Wochen, wer ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug an einem näher bestimmten Ort und einer näher bestimmten Zeit in W. abgestellt hat, binnen zwei Wochen nach Zustellung nicht befolgt und dadurch eine Verwaltungsübertr... mehr lesen...
Rechtssatz: Nur eine Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG wird begangen, wenn die zwei an den Zulassungsbesitzer (offenbar EDV-unterstützten) Lenkererhebungen inhaltlich völlig gleichlautend sind und ein und denselben Tatort sowie ein und dieselbe Tatzeit betreffen. In so einem Falle kann nämlich nur eine Nichterteilung derselben Auskunft (also ein Delikt) verfolgt und bestraft werden. Hinsichtlich des Tatortes der Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG wird auf VwGH 31.1.1996, 93/03/0156, verwiesen... mehr lesen...
I.) Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurden dem Berufungswerber drei Verwaltungsübertretungen nach dem KFG 1967 zur Last gelegt. Er habe am 4.2.1995 und 12.30 Uhr in Graz 4, Wienerstraße Nr. 74, als Lenker des Kombis mit dem Kennzeichen G 19.962, 1.) am KFZ dieses Probefahrtkennzeichen geführt, obwohl diese Fahrt keine Probefahrt gewesen sei; 2.) das Fahrzeug gelenkt, obwohl es nicht den Vorschriften des KFG 1967 und den dazu erlassenen Verordnungen entsprochen h... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Übertretung gemäß § 49 Abs 6 KFG, wonach am Kraftwagen hinten die vorgesehene Kennzeichentafel mit dem für das Fahrzeug zugewiesenen Kennzeichen nicht angebracht gewesen sei, wird nicht begangen, wenn entgegen § 45 Abs 4 zweiter Satz KFG die Probefahrtkennzeichen außerhalb einer Probefahrt zum Abstellen eines Fahrzeuges auf einer öffentlichen Verkehrsfläche verwendet werden, weil mangels Vorliegens einer Probefahrt und mangels Zulassung des Fahrzeuges zum Verkehr kein Kenn... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 9.9.1994 um 09.47 Uhr in N. auf der A 2 in Fahrtrichtung Villach als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen X (PKW) 1.) die durch Straßenverkehrszeichen im dortigen Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 63 km/h überschritten (auf Höhe des km 153.600), 2.) die durch Straßenverkehrszeichen im dortigen Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 78 km/h üb... mehr lesen...
Rechtssatz: Übertritt der Lenker eines Fahrzeuges § 52 Z 10 a StVO dadurch, daß er eine Strecke, auf der in unmittelbarer Aufeinanderfolge Geschwindigkeitsbeschränkungen mit erlaubten Höchstgeschwindigkeiten verschiedener Höhe zu beachten sind, mit einer gegenüber diesen verschiedenen erlaubten Höchstgeschwindigkeiten überhöhten Geschwindigkeit in einem Zug befährt, so handelt es sich nicht um verschiedene selbständige Taten im Sinne des § 22 VStG, sondern ist im Hinblick auf den zeitliche... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde vom 18.12.1995 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 23.12.1994, um 14.15 Uhr, in Graz, an der Kreuzung Lazarettgürtel - Karlauergürtel - Triesterstraße, in südlicher Richtung als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen HB 4 ZOA a) sich auf dem Fahrstreifen für Linksabbieger eingeordnet, die Fahrt jedoch nicht im Sinne der Richtungspfeile fortgesetzt, sondern das Fahrzeug auf den Fahrstreifen für den geradeaus fa... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Übertretungen nach § 11 Abs 1 StVO (verkehrsgefährdender Fahrstreifenwechsel), § 11 Abs 2 StVO (nicht rechtzeitige Anzeige der bevorstehenden Änderung der Fahrtrichtung) und § 9 Abs 6 StVO (nicht Fortsetzung der Fahrt im Sinne der Richtungspfeile) können nebeneinander begangen werden. So schließen diese Tatbestände einander nicht aus, und kann die Übertretung nach § 9 Abs 6 StVO ohne die konkreten Gefährdungsmomente des § 11 Abs 1 und 2 StVO verwirklicht werden. In diesem S... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben als Zivildienstleistender bei der Einrichtung K-Spital in Wien, K-straße 1.) den Dienst jeweils anstelle um 7.00 Uhr a) am 12.4.1994 erst um 10.00 Uhr b) am 18.4.1994 erst um 9.00 Uhr c) am 20.4.1994 erst um 9.00 Uhr d) am 16.8.1994 erst um 9.00 Uhr e) am 29.8.1994 erst um 8.00 Uhr angetreten und 2.) durch Ihr gesetztes Verhalten innerhalb der Gemeinschaft, in der Sie Ihre Dienstleistung erbringen, nicht ein... mehr lesen...