Rechtssatz: Die schriftlichen Aufforderungen des Arbeitsinspektorates, die Aufzeichnungen für einen bestimmten Zeitraum vorzulegen, unterbrechen den Fortsetzungszusammenhang auf jeden Fall, da die hinsichtlich jeder gesonderten Aufforderung folgende Nichtentsprechung einen speziellen Willens- und Tatentschluß der Arbeitgeberin hervorrufen mußte und es somit an dem für die Annahme des Vorliegens eines fortgesetzten Deliktes notwendigen einheitlichen Willensentschlusses mangelt. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer gleichzeitigen Unterlassung der An- und Abmeldung mehrerer Personen stellt sich diese Mehrzahl einzelner Tathandlungen als eine Tateinheit und sohin als ein fortgesetztes Delikt dar, die eine gesonderte Bestrafung wegen jeder einzelnen Teilhandlung ausschließt. Keine Verletzung des Verbotes der reformatio in peius, wenn durch die Berufungsentscheidung die Strafe für dieses fortgesetzte Delikt zwar höher als die von der Erstbehörde für eine einzelne Teilhandlung verhän... mehr lesen...
Rechtssatz: Zwei selbständige Übertretungen des § 2 Stmk. Parkgebührengesetz liegen vor, wenn beim Parken an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am selben Ort die für den jeweiligen Tag auf dem Parkschein angekreuzte Zeit überschritten wird. So liegt ein Dauerdelikt nicht vor, da durch das Ausfüllen des neuen Parkscheines für den zweiten Tag vorübergehend legal geparkt wurde. Schlagworte landesges. Abgabenstrafrecht Kumulation Parkschein mehr lesen...
Rechtssatz: Zwei gesonderte Übertretungen des § 7 Abs 3 i.V. mit § 103 Abs 1 KFG 1967 liegen vor, wenn die erforderlichen Unterlegkeile am Zugfahrzeug und am Anhänger fehlen (ähnlich VwGH 04.07.1975, 959/74). Schlagworte Kraftfahrgesetz Kumulation mehr lesen...
Rechtssatz: In Fällen, wo das Kumulationsprinzip des § 22 Abs. 1 VStG maßgeblich ist, kann im Zuge der Strafbemessung das sonach zustandegekommene Gesamtergebnis der Strafhöhe nicht unberücksichtigt bleiben. Proportionale Herabsetzung der Strafe, um ein insgesamt gerecht erscheinendes Ergebnis zu erzielen. Teilweise Stattgabe. mehr lesen...
Dem Beschuldigten wurde über Anzeige des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Rechtsabteilung 8, vom 13.5.1991 zur Last gelegt, er habe insgesamt 4 Übertretungen nach der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 1981 i. d. g. F. zu verantworten. In den Strafpunkten 2.), 3.) und 4.) wurden für den Betriebsstandort R-straße Nr. 3 wie für den Standort K-siedlung Nr. 139 nicht eindeutig gesonderte Straftatbestände herangezogen. Dieser Umstand wurde in dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltung... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein fortgesetztes Delikt liegt nicht vor, wenn die zum Schutz von Leben und Gesundheit dienenden Bestimmungen des § 77 j Abs 1, 77 k Abs 1 und 77 k Abs 3 Stmk Landarbeitsordnung (Fehlen von Mitteln für Erste Hilfeleistung, Abortanlagen sowie Wasch- und Umkleideräumen) in mehreren Betriebsstandorten übertreten werden. Damit ist für jeden Standort eine gesonderte Strafe auszusprechen. mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Strafbarkeit wegen einer Einzelhandlung, wenn die Beschuldigte durch mehrere Handlungen dasselbe Delikt mehrmals verwirklicht hat, sich aber die einzelnen Handlungen nur als Teilhandlungen darstellen, die rechtlich insofern eine Einheit bilden, als durch jede dieser Handlungen die Genehmigungspflicht nach § 81 Abs. 1 GewO ausgelöst worden wäre. Stattgabe. Schlagworte Fortgesetztes Delikt; unechte (scheinbare) Realkonkurrenz; Kumulationsprinzip; Mehrfachahndung, unzul... mehr lesen...
Rechtssatz: Verstöße gegen das Verbot der Beschäftigung eines Arbeitnehmers an mehreren Tagen einer Woche über die gesetzlich festgelegte Tagesarbeitszeit und in dieser Woche über die ebenso bestimmte Wochenarbeitszeit, die Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten, die Unterschreitung der Ruhezeiten, sowie die Überschreitung der Einsatzzeiten in dieser Zeit sind nicht als einzige Übertretung zu beurteilen, sondern jeder erwiesene Verstoß eine selbständig zu ahndende Verwaltungsübertretung,... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis hat die erste Instanz dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe es als das nach §9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ (zu zitieren wäre richtig: als handelsrechtlicher Geschäftsführer) der Firma A - L GesmbH zu verantworten, daß am Standort diese Betriebes in G******, L***** Straße ***, die erlaubte Tagesarbeitszeit von 10 Stunden bei nachstehend angeführten Arbeitnehmern wie folgt überschritten wurde: 1. W B am 2.10.1990, Überschreitung:... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des § 86 Abs 2 Z 1 in Verbindung mit § 75 Abs 1 Schiffahrtsgesetz 1990 zu Pkt 1.) und 2.) eine Geldstrafe von jeweils S 10.000,--, im Uneinbringlichkeitsfall je 10 Tage Ersatzarrest verhängt. Dem Berufungswerber wird zur Last gelegt, er habe als Inhaber der Firma "U. a. D." in der Zeit zwischen Anfang Juni 1990 bis zuletzt 9.6.1991 auf den Flüssen Salza und Enns und zwar 1.) auf dem Salzafluß ab Campingplatz "... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein fortgesetztes Delikt liegt vor, wenn im zeitlichen Zusammenhang (Zeitraum von 1 Monat) mehrere gewerbsmäßige Raftingfahrten ohne die nach § 75 Abs 1 Schiffahrtsgesetz erforderliche Konzession an mehreren Örtlichkeiten durchgeführt werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 22 Abs 1 VStG 1991 sind die Strafen nebeneinander zu verhängen, wenn jemand durch verschiedene selbständige Taten mehrere Vewaltungsübertretungen begangen hat oder eine Tat unter mehrere, einander nicht ausschließende, Strafdrohungen fällt. Strafdrohungen schließen einander dann aus, wenn nicht jedes Tatbild für sich alleine und beide gleichzeitig verwirklicht werden können, also die Verwirklichung des einen Tatbestandes die Verwirklichung des anderen zwingend nach sich... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 5.12.1991, Zl. 3-*****-91, wurde über Frau T H als Arbeitgeberin (Witwenfortbetrieb des Transportunternehmens Internationale Transporte J***** B*********) wegen mehrfacher Übertretungen nach den Bestimmungen der §16 Abs3 AZG, §14 Abs2 AZG und §12 Abs1 AZG, Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 237.000,-- (zweihundertsiebenunddreißigtausend), im Nichteinbringungsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 237 Tagen ge... mehr lesen...
Beachte Dazu: VwGH vom 3. Mai 1993, Zl 93/18/0212, Beschwerde als unbegründet abgewiesen. VfGH vom 28. September 1993, Zl B 651/93-6, Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Rechtssatz: Die Überschreitung der zulässigen Lenkzeit (§14 AZG) zieht die Überschreitung der zulässigen Einsatzzeit (§16 AZG) nicht zwingend nach sich, sodaß zwei Strafen zu verhängen sind. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Zuge einer Fahrt zuerst die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit, dann eine durch Gebotszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit überschritten, dann liegen zwei selbständige Delikte vor. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, - nach Ungültigwerden des Führerscheines (keine Erkennbarkeit mehr der Person auf dem Foto) nicht unverzüglich die Ausstellung eines neuen Führerscheines beantragt zu haben (Punkt 1), - am 11.8.1991 um 17,45 Uhr ein Schlauchboot befördert zu haben, wobei dieses derart herunterhing, daß die hintere Kennzeichentafel teilweise verdeckt wurde (Punkt 2), - das Fahrzeug gelenkt und somit in Betrieb genommen zu haben, ohne... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSlg 7509 A/1969; VwGH v. 19.6.1979, Zl.1429/77. Rechtssatz: Im Falle eines fortgesetzten Deliktes liegt lediglich eine einzige selbständig strafbare Handlung vor, die im Falle einer zwischenzeitlichen Rechtsänderung zur Gänze nach jener Rechtslage zu beurteilen ist, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Tathandlung gilt. § 1 Abs. 2 VStG bezieht sich nur auf die Sanktion, nicht aber auf die Frage, welche Rechtsvorschrift anzuwenden ist. Unterstellen ein und derse... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein fortgesetztes Delikt bezüglich Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeuges liegt dann nicht vor, wenn zunächst (am Morgen) zur Arbeitsstelle gefahren wird und am Abend wieder zurückgefahren wird. Für jede der beiden Inbetriebnahmen bedarf es eines eigenen Willensentschlusses. Schlagworte Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeuges, fortgesetztes Delikt mehr lesen...
Rechtssatz: Die bloße Nichteinholung einer Bewilligung für die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung ist neben der Bestrafung nach § 22 Abs1 Z1 lit.c (i.V.m. § 16 Abs.3) AÜG nicht auch noch gesondert strafbar nach den Tatbeständen gemäß § 22 Abs1 Z1 lit.a i.V.m. § 11 Abs2 und § 8 Abs2 AÜG. Abweisung der Berufung bezüglich des Tatbestandes der konsenslosen grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung; Stattgebung hinsichtlich der beiden weiteren Tatbestände. Die F.T. GesmbH. ha... mehr lesen...
Rechtssatz: Strafdrohungen schließen einander dann aus, wenn nicht jedes Tatbild für sich allein und beide gleichzeitig verwirklicht werden können, also die Verwirklichung des einen Tatbestandes die Verwirklichung des anderen zwingend nach sich zieht. Obschon die tägliche Arbeitszeit ein Teil der Wochenarbeitszeit ist, bedeutet das nicht, daß bei Überschreiten der höchstzulässigen Tagesarbeitszeit dies nicht zwangsläufig zur Folge hat, daß damit auch die höchstzulässige Wochenarbeitszeit n... mehr lesen...