Rechtssatz: Um ein Altfahrzeug als Abfall einzustufen, ist, sofern nicht die anderen Voraussetzungen nach § 1 Abs 3 AWG für eine Behandlung als Abfall vorliegen, die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der nachhaltigen Nutzung von Wasser erforderlich (§ 1 Abs 3 Z 3). Daher ist beim Abstellen eines Altfahrzeuges der Straftatbestand des § 137 Abs 2 Z 4 WRG, nämlich die Herbeiführung der Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Außerachtlassung der Sorgfaltspflicht nach § 31 Abs 1 WRG, bereit... mehr lesen...
Mit dem aus den Sprüchen ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der G g M GmbH, W 206, G, und somit als gemäß § 9 VStG satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, dass diese zumindest im Zeitraum vom 18.02.2004 bis 18.06.2004 1. ohne Zustimmung des Kanalisationsunternehmens der Stadt G und 2. ohne wasserrechtliche Bewilligung im Rahmen deren betrieblicher Tätigkeit auf den Grund... mehr lesen...
Rechtssatz: Konsumtion zweier Verwaltungsstraftatbestände liegt vor, wenn eine wertende Beurteilung ergibt, dass der Unwert des einen Deliktes von der Strafdrohung gegen das andere Delikt miterfasst wird, wie dies insbesondere im Falle der Verletzung desselben Rechtsgutes anzunehmen ist. Die Zustimmung des Kanalisationsunternehmens nach § 32 b Abs 2 WRG zur Einleitung von Betriebsabwässern, die im Produktionsprozess einer galvanotechnischen Metallveredelung entstanden, war Voraussetzung fü... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Graz hat mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis über den Berufungswerber wegen Verwaltungsübertretungen gemäß 1. § 60 Abs 3 iVm § 99 Abs 3 lit a StVO und 2. § 66 Abs 1 StVO iVm § 1 Abs 1 Z 1, 2, 3 und 4 der Fahrradverordnung, BGBl. II, 2001/146 iVm § 99 Abs 3 lit a StVO Geldstrafen von 1. ? 40,00 (18 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) und 2. ? 50,00 (ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt, weil er am 05.04.2005, um 20.30 Uhr, in G III., H gegenüber Haus Nr. 112... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Bestrafung von Übertretungen nach § 66 StVO iVm § 1 Abs 1 Z 3 und 4 Fahrradverordnung, wonach bei einem bei Dunkelheit gelenkten Fahrrad das Vorderlicht und das Rücklicht funktionslos waren, ist der Straftatbestand nach § 60 Abs 3 StVO, wonach das gelenkte Fahrzeug bei Dunkelheit nicht beleuchtet war und weder das Rücklicht, noch das Vorderlicht eingeschaltet waren, konsumiert. Beide vorgeworfenen Delikte sind gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet. Schlagworte Konsump... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber hinsichtlich der Tatzeit 30.09.2004, 20.40 Uhr, mit dem Tatort Gemeinde M, A, Fahrtrichtung W, StrKm in seiner Funktion als Lenker des Kraftfahrzeuges Pkw, zur Last gelegt, er habe 1. die auf der Fahrbahn angebrachte Sperrlinie überfahren und habe hiedurch eine Übertretung des § 9 Abs 1 StVO begangen und wurde hiefür eine Geldstrafe in Höhe von ? 72,00 (36 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. 2. habe er trotz Rotlich... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Aufforderung zum Anhalten im Sinne des § 97 Abs 5 StVO liegt nicht vor, wenn das Straßenaufsichtsorgan einem PKW-Lenker, der sich einem nur einspurig befahrbaren Straßentunnel mit Gegenverkehr nähert, nur deshalb mittels Anhaltestab ein deutlich sichtbares Zeichen zum Anhalten gibt, weil der Lenker das Rotlicht der Vorampel missachtet hatte und durch das Zeichen daran gehindert werden sollte, auch an der auf Rotlicht geschalteten Hauptampel vorbei in den Tunnel einzufahren... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Straferkenntnissen wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, als Dienstgeber eines Transportunternehmens trotz mehrmaliger nachweislicher Aufforderungen des zuständigen Krankenversicherungsträgers es unterlassen zu haben, die Beitragsnachweise über die an Dienstnehmer und Lehrlinge gezahlten Entgelte für die Beitragszeiträume Juli 2003 (GZ.: 15.1 4140/2003, UVS GZ.: 30.13-71/2005) und November 2003 (GZ.: 15.1 354/2004 UVS GZ.: 30.13-70/2005) binnen fünfzehn Tagen nach Abla... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine nach § 34 Abs 2 ASVG erforderliche Beitragsnachweisung vom Dienstgeber nicht fristgerecht (bis zum 15. des Folgemonats) übermittelt, liegt ein Dauerdelikt vor. So ist nach dem Schutzzweck dieser Bestimmung nicht nur die Herbeiführung des rechtswidrigen Zustandes, sondern auch seine Aufrechthaltung pönalisiert. Die Verfolgungsverjährungsfrist nach § 31 Abs 2 VStG beginnt daher erst ab jenem Zeitpunkt zu laufen, an dem die Verpflichtung nachgeholt wird oder dem zuständi... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe bezüglich des Tatortes: Gemeinde S, W, eine Fleckviehkalbin, geb. 20.07.2003, mit der Ohrmarkennummer AT, im Zeitraum 09.11.2004 bis 10.02.2005 im Freien gehalten. Während des angeführten Zeitraumes sei das Tier vor widrigen Witterungsbedingungen nicht geschützt worden, zumal es Anfang Februar trotz tiefwinterlicher Verhältnisse (bis 50 cm Schnee und Temperaturen bis -20 Grad Celsius) auf der Wei... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber wurde zum Einen wegen einer Übertretung nach § 19 TierschutzG bestraft, da er eine Fleckviehkalbin bei tiefwinterlichen Verhältnissen auf der Weide gehalten hatte, ohne das außerhalb einer Unterkunft gehaltene Tier vor den widrigen Witterungsbedingungen zu schützen. So hätte diese Haltung die Errichtung eines überdachten Witterungsschutzes mit trockener eingestreuter Liegefläche auf der Weide erfordert (Sachverständigengutachten). Zum Anderen wurde auch eine... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zu Last gelegt, ihm sei mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 27.11.2000, GZ.: 11.1 445/2000 aufgetragen worden, alle sechs Monate einen BZTB+Hba1C-Befund sowie jedes Jahr einen Augenfachbefund der Behörde vorzulegen. Er habe es zumindest bis zum 03.03.2005 unterlassen, diesen Befundvorlagen für die Jahre 2003 und 2004 nachzukommen. Wegen Verletzung des § 37 Abs 1 FSG iVm dem angeführten Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Zuge einer Befristung der Lenkberechtigung wegen bedingter gesundheitlicher Eignung aufgetragen, alle sechs Monate einen BZTP...Befund sowie jedes Jahr einen Augenfacharztbefund der Behörde vorzulegen, stellt das Nichtentsprechen dieser Anordnungen nach § 37 Abs 1 FSG kein Dauerdelikt dar. So ist nach Ablauf jeder Vorlagefrist ein neuer Untersuchungsbefund erforderlich und damit das Nachbringen früherer Befunde nicht mehr zielführend und geboten. Daher handelt es sich b... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe in der Zeit von 2.2.2004 bis 6.2.2004 an der Fassade des Eckhauses R /D, auf Grundstück Nr., der KG G und somit im Schutzgebiet (Zone III nach dem GAEG) folgende bauliche Anlagen ohne behördliche Bewilligung errichtet und dadurch das Objekt in seinem äußeren Erscheinungsbild verändert. An der Fassade R: 1.) Unter dem Stockwerksgesimse eine Werbeanlage (in Kastenform, Länge ca: 7,0 m, Höh... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Anbringen je einer Fahne an zwei Hausfassaden zur Wahlwerbung mit der bildlichen Darstellung des beworbenen Kandidaten, wobei die Fahnen ca sechs Meter lang waren und in senkrechter Länge am Dach montiert wurden, stellte zwei bewilligungspflichtige Werbeeinrichtungen im Sinne des § 118 Abs 2 Z 2 Stmk. BauG dar. So lag keine bewilligungsfreie Wahlwerbung im Sinne des § 21 Abs 1 Z 6 BauG vor, da das Montieren mehr als sechs Wochen vor dem Wahltag erfolgt war. Weiters wurden m... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin in ihrer Funktion als handelsrechtliche Geschäftsführerin der H H-BgesmbH mit dem Sitz in G A zur Last gelegt, sie habe anlässlich einer Kontrolle des Arbeitsinspektorates Graz am 25.07.2002 dem Arbeitsinspektionsorgan auf Verlangen keine Unterlagen über die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren nach § 4 ASchG zur Einsichtnahme vorgelegt und 2.) Unterlagen über die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren laut dem § 2a MSch... mehr lesen...
Rechtssatz: Die unterlassene Vorlage mehrerer gemäß § 8 Abs 1 ArbIG verlangter Unterlagen ist nicht kumulativ strafbar, auch wenn es sich um Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente sowohl nach § 4 und 5 ASchG, als auch nach § 2a Abs 5 MSchG handelt. Dies folgt aus der Tatsache, dass sich § 8 Abs 1 ArbIG auf alle Unterlagen bezieht, die mit dem Arbeitnehmerschutz in Zusammenhang stehen; damit erfasst er auch Unterlagen nach § 2a Abs 5 MSchG, für die keine gesonderte Vorlagepflicht vorge... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 16.04.2004, 21.40 Uhr, Tatort: Gemeinde W, Landesstraße, Freiland, Strkm 62.35 als Lenker des Kraftfahrzeuges: Sattelkraftfahrzeug 1.) als Lenker, obwohl es ihm zumutbar gewesen wäre, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von ihm verwendete Fahrzeug den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspreche, da festgestellt worden sei, dass bei dem betroffenen Fahrzeug vier Tagfahrleuch... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine einzige Übertretung nach § 20 Abs 4 iVm §102 Abs 1 KFG liegt auch dann vor, wenn die nicht bewilligten Fernlichtscheinwerfer an der Vorderseite des gelenkten Sattelkraft-fahrzeuges in mehreren Lagen angebracht sind, da es sich um gleichartige Taten handelt. Daher war hinsichtlich der vier Scheinwerfer auf dem Dach, der zwei Scheinwerfer in Blende über der Windschutzscheibe und der vier Scheinwerfer auf Bügel über der Stoßstange nur eine Strafe zu verhängen. Hingegen stellt... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Behörde dem Beschuldigten nach Erteilung einer unvollständigen Lenkerauskunft eine Aufforderung zur Rechtfertigung wegen einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gemäß § 20 Abs 2 StVO übermittelt und hat der Beschuldigte im Zuge dieses Verfahrens die genaue Adresse des Lenkers mitgeteilt, so befreit ihn dies nicht, da die Lenkerauskunft gemäß § 103 Abs 2 KFG binnen 14 Tagen vollständig erteilt werden muss und daher das Delikt bereits vollendet ist. Verfo... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen: ?Sie haben als betreibender Gewerbeinhaber des Rauchfangkehrergewerbes für den Kehrbezirk .. der Salzburger Kehrgebiet-Verordnung am Standort in S, .. zu verantworten, dass Arbeiten, die dem Rauchfangkehrergewerbe unterliegen außerhalb des Kehrbezirkes durchgeführt wurden, so wurde a) am 21.3.2003 eine Installations-Einbaubestätigung für Erdgasanlagen, wonach die Abgasanlage den geltenden ÖNORMEN und d... mehr lesen...
Rechtssatz: Verwaltungsübertretungen im Zusammenhang mit unbefugter Gewerbeausübung werden, sofern mehrere von einem einheitlichen Tatwillen umfasste Tathandlungen gegeben sind, als fortgesetztes Delikt gewertet. Auch Rauchfangkehrertätigkeiten außerhalb des Kehrgebietes sind nicht anders zu beurteilen. Schlagworte § 368 GewO; fortgesetztes Delikt; Rauchfangkehrertätigkeiten außerhalb des Kehrgebietes mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom ** ** ****, Zl 3-*****-**, wurde der Berufungswerber wegen drei Übertretungen gemäß §28 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz mit Geldstrafen in Höhe von jeweils ? 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen jeweils 216 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, dass der Berufungswerber zu näher bezeichneten Zeiten drei namentlich bezeichnete slowakische Staa... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein fortgesetztes Delikt ist in Ansehung eines unberechtigt beschäftigten Ausländers dann anzunehmen, wenn die inkriminierten Tathandlungen in zeitlich nicht weit auseinander liegenden Fällen, jeweils im örtlichen Nahebereich und hinsichtlich der selben Personen begangen werden, sodass diese gleichartigen Einzeltathandlungen und die sich wiederholenden Angriffe auf ein identisches Rechtsgut (nämlich den inländischen Arbeitsmarkt) auch das Vorliegen eines einheitlichen Willensko... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Gesetzeswortlaut des § 9 Abs.3 GütbefG ist ersichtlich, dass in dieser Bestimmung dem Unternehmer mehrere Verpflichtungen auferlegt werden, nämlich a. dem Fahrer eine entsprechende Anzahl von Ökopunkten zu übergeben, b. sich davon zu überzeugen, dass ausreichend Ökopunkte zur Verfügung stehen, c. sich davon zu überzeugen, dass der Umweltdatenträger einwandfrei funktioniert und d. den Fahrer darüber zu belehren, welche Maßnahmen dieser zur Einhaltung der Ökopunkteverordn... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung warf der nunmehrigen Berufungswerberin mit Straferkenntnis Folgendes vor: Sie sind als Inhaberin der Buschenschank F in S Ihrer Verpflichtung, für die Einhaltung der im Anhang der Lebensmittelhygieneverordnung 1998 angeführten Hygienevorschriften zu sorgen, nicht nachgekommen, da am 28.08.2003 um 11.15 Uhr zum Tatzeitpunkt bei einer Kontrolle im Betrieb festgestellt wurde, dass 1. Übertretung beim Handwaschbecken in der Schank kein Mittel zum Händew... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist in einer Buschenschank die Silikonfuge bei der Schank mit Schwarzschimmel behaftet und auch das Innere einer Eiswürfelmaschine von der gleichen Verunreinigung betroffen, liegen zwei selbständige Taten im Sinn des § 22 Abs 1 VStG vor: im erstgenannten Fall eine Übertretung des Abschnittes I Z 2 lit b ("Allgemeine Anforderungen an Betriebsstätten") des Anhanges zur LebensmittelhygieneV, im zweitgenannten ein Verstoß gegen Abschnitt V lit a ("Gerätespezifische Anforderungen") ... mehr lesen...
Mit dem Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er sei schuldig, Verwaltungsübertretungen nach 1.) § 9 Abs 2 StVO und 2.) § 19 Abs 7 iVm § 19Abs 4 StVO begangen zu haben, weil er am 18.11.2002 um 09.55 Uhr in Graz 4, an der Kreuzung Eggenberger Straße - Asperngasse, als Lenker des LKW mit dem Kennzeichen einem Radfahrer, der sich auf einer Radfahrüberfahrt befunden habe, nicht das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn ermöglicht h... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn ein nach rechts einbiegender LKW-Lenker einem Radfahrer, der sich auf einer Radfahrerüberfahrt befindet, nicht das ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglicht, begeht er auch dann nur eine Übertretung nach § 9 Abs 2 StVO und nicht auch eine Vorrangverletzung nach § 19 Abs 7 iVm § 19 Abs 4 StVO, wenn vor der Kreuzung das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" angebracht ist. Auf einer Radfahrerüberfahrt wird der Vorrang der Radfahrer gegenüber anderen Fahrzeugen in der spez... mehr lesen...
Rechtssatz: Die vom Beschuldigten begangenen Sperrstundenübertretungen sind in ihrer Begehungsform sowie hinsichtlich der äußeren Begleitumstände gleichartig. Auch ist durchaus ein zeitlicher Zusammenhang erkennbar, welcher vom Willensentschluss des Beschuldigten, die gegenständliche Gaststätte trotz einer mit 02.00 Uhr festgelegten Sperrstunde bis 04.00 Uhr offen zu halten, getragen ist. Zum einen war er der Ansicht, dass das Offenhalten trotz gegenteiliger Mitteilung der Gemeinde gestatt... mehr lesen...