RS UVS Steiermark 2004/03/17 30.12-2/2004

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Veröffentlicht am 17.03.2004
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Rechtssatz

Ist in einer Buschenschank die Silikonfuge bei der Schank mit Schwarzschimmel behaftet und auch das Innere einer Eiswürfelmaschine von der gleichen Verunreinigung betroffen, liegen zwei selbständige Taten im Sinn des § 22 Abs 1 VStG vor: im erstgenannten Fall eine Übertretung des Abschnittes I Z 2 lit b ("Allgemeine Anforderungen an Betriebsstätten") des Anhanges zur LebensmittelhygieneV, im zweitgenannten ein Verstoß gegen Abschnitt V lit a ("Gerätespezifische Anforderungen") des genannten Anhanges.

Schlagworte
Lebensmittelhygiene Verunreinigungen Kumulation
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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