Norm: AngG §26 II1
Rechtssatz: Die Mitteilung eines Dienstnehmers, daß er infolge Erkrankung einen anderen Posten annehmen müsse, und die Äußerung, daß es am besten wäre, es bei seinem Ausscheiden aus der Firma des Dienstgebers beruhen zu lassen, sind als Erklärung des vorzeitigen Austrittes gemäß § 26 Abs 1 AngG zu werten. Entscheidungstexte 4 Ob 79/61 Entscheidungstext OGH 26.09.1... mehr lesen...
Norm: AngG §26 IAngG §29
Rechtssatz: Ein gemäß § 26 Abs 1 AngG begründeter vorzeitiger Austritt des Dienstnehmers lässt keinen Anspruch auf Kündigungsentschädigung entstehen, da § 29 Abs 1 AngG diesen Anspruch dem Dienstnehmer nur dann zuerkennt, wenn den Dienstgeber ein Verschulden am vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers trifft. Entscheidungstexte 4 Ob 79/61 Entscheidungstext OGH 26.... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Wenn einer leitenden Angestellten unrichtigerweise zur Last gelegt wird, sie haben ihre Stellung dazu mißbraucht, um gegen das Unternehmen durch Herabsetzung in einem Zeitungsartikel Sabotage zu betreiben, so liegt darin der Vorwurf einer solchen Ungehörigkeit und eines solchen Vertrauensmißbrauches, daß damit der Austrittsgrund des § 26 Z 4 AngG hergestellt ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Die vom Dienstgeber einem in der Gebarung und Abrechnung fremder Gelder äußerst nachlässigen Inkassanten gegenüber gemachte Äußerung, er müsse zwischen Mein und Dein unterscheiden können, berechtigt diesen nicht zum vorzeitigen Austritt. Entscheidungstexte 4 Ob 109/59 Entscheidungstext OGH 27.10.1959 4 Ob 109/59 Veröff: Arb 7133 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Der Vorwurf der Veruntreuung stellt einen Austrittsgrund dar, wenn der Vorwurf nicht durch das Verhalten des Angestellten entschuldbar wird. Entscheidungstexte 4 Ob 34/59 Entscheidungstext OGH 21.04.1959 4 Ob 34/59 Schlagworte SW: Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältn... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs7 VIIAngG §25AngG §26KO §46 Z3
Rechtssatz: Das im § 25 KO normierte Recht des Dienstnehmers, im Falle des Konkurses des Dienstgebers das Dienstverhältnis ohne Kündigung zu lösen, bedeutet einen über die Austrittsgründe des § 26 AngG hinausgehenden weiteren Austrittsgrund des Angestellten, bei dessen Vorliegen dem Angestellten der Abfertigungsanspruch nach § 23 Abs 7 AngG nicht verlorengeht. Der Abfertigungsanspruch des Angeste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1cGAngG §26 Z1
Rechtssatz: Ein Gutsangestellter, der Brennholz verbotswidrig verkaufte und den Erlös nicht verrechnete, sondern eigenmächtig zur Bezahlung von Auslagen verwendete, die vom Dienstgeber nicht bewilligt worden waren, setzt den Entlassungsgrund der Vertrauensverwirkung. Entscheidungstexte 4 Ob 99/58 Entscheidungstext OGH 16... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIAngG §23 Abs1 IAAngG §26 Z1
Rechtssatz: Die durch ordnungsmäßige Lösung des Dienstverhältnisses erworbenen Rechte werden durch nachträglich eingetretene Umstände nicht beeinträchtigt. Ist ein Dienstnehmer wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig ausgetreten, so kann es seinem Abfertigungsanspruch keinen Abbruch tun, wenn sich nachträglich eine gewisse Besserung seines Gesundheitszustandes einstellt. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1a
Rechtssatz: Nur eine Dienstunfähigkeit, die voraussichtlich längere Zeit anzudauern droht, bildet einen wichtigen Austrittsgrund gemäß § 26 Z 1 AngG. Es ist jedoch rechtlich gleichgültig, wie sich der Gesundheitszustand des Ausgetretenen nach erfolgt Auflösungserklärung weiter entwickelt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 103/58 Entscheidungstext OGH 16.12.1958 4 ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Zum Austrittsgrund nach § 26 Z 4 AngG. Entscheidungstexte 4 Ob 98/58 Entscheidungstext OGH 21.10.1958 4 Ob 98/58 Schlagworte SW: Angestellte, erhebliche Ehrverletzungen, wichtiger Grund,
vorzeitige Auflösung, Austritt, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis,
Dienstverhältnis European... mehr lesen...
Norm: GAngG §26 Z3
Rechtssatz: Im Rahmen des bestehenden Dienstvertrages ist der Dienstgeber berechtigt, dem Dienstnehmer einen angemessenen Posten anzuweisen, der bei einer gehobenen Stellung des Dienstnehmers mit erheblicher Verantwortung verbunden ist. Ein Dienstnehmer ist nicht berechtigt, die Übernahme eines anderen Wirkungskreises im Rahmen seines Dienstverhältnisses von der Abstellung behaupteter Mißstände abhängig zu machen. ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4aAngG §27 Z6 E6
Rechtssatz: Auch eine einmalige empfindliche Beleidigung kann einen Entlassungsgrund oder Austrittsgrund darstellen. Entscheidungstexte 4 Ob 121/57 Entscheidungstext OGH 17.12.1957 4 Ob 121/57 Veröff: EvBl 1958/136 S 214 = Arb 6787 = SozM IA/d,299 2 Ob 499/53 Entscheidungstext OGH 26.06.1953 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1a
Rechtssatz: Wenn ein Angestellter nach § 26 Z 1 AngG seinen vorzeitigen Austritt erklärt und dann, obwohl der Dienstgeber dem Angestellten einen anderen, gesundheitlich und arbeitsrechtlich zumutbaren Posten im Betrieb anbietet, auf seinem Austritt beharrt, ist der vorzeitige Austritt als unberechtigt zu qualifizieren. Entscheidungstexte 4 Ob 116/57 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4b
Rechtssatz: Der vom Bevollmächtigten des Dienstgebers beleidigte Angestellte hat nicht beim Beleidiger, sondern beim Dienstgeber Abhilfe zu suchen. Entscheidungstexte 4 Ob 121/57 Entscheidungstext OGH 17.12.1957 4 Ob 121/57 Veröff: EvBl 1958/136 S 214 = Arb 6787 = SozM IA/d,299 Schlagworte SW: Arbeitgeber, erh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBcAngG §26 Z2 III2d
Rechtssatz: Eine Arbeitsniederlegung wegen Nichtgewährung einer Erhöhung des vereinbarten Akkordsatzes ist ohne wichtigen Grund erfolgt. Entscheidungstexte 4 Ob 87/57 Entscheidungstext OGH 17.12.1957 4 Ob 87/57 Veröff: Arb 6786 = SozM IA/e,271 Schlagworte SW: Angestellte, Niederlegung, Akkordlo... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1a
Rechtssatz: Der Austrittsgrund nach § 26 Z1 AngG ist bereits dann gegeben, wenn der Angestellte seine bisherige Tätigkeit ohne Schaden für seine Gesundheit nicht fortsetzen kann; ob er zur Leistung einer anderen Tätigkeit noch tauglich wäre, braucht nicht untersucht zu werden. Entscheidungstexte 4 Ob 116/57 Entscheidungstext OGH 15.10.1957 4 Ob 116/57 Ve... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1a
Rechtssatz: Bei der Rechtfertigung des vorzeitigen Austrittes aus Gesundheitsgründen kommt es nicht auf eine zumutbare anderweitige, sondern auf die bisher ausgeübte Tätigkeit des Angestellten an. Entscheidungstexte 4 Ob 116/57 Entscheidungstext OGH 15.10.1957 4 Ob 116/57 Veröff: SozM IA/d,275 = Arb 6722 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBaAktG §75 Abs4AngG §26 III 2d
Rechtssatz: Nicht jede Vertragsverletzung berechtigt zum sofortigen Austritt. Wesentlich ist die Vertragsverletzung nur, wenn dem Angestellten unter solchen Umständen die weitere Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. In anderen Fällen kann er sich gegen die Vertragsverletzung wehren, etwa eine Feststellungsklage einbringen, er kann aber nicht das Dienstverhältnis ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 II2AngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Indirekte Diebstahlsbeschuldigung. Eine Lösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen liegt auch dann vor, wenn sie nicht unverzüglich vor sich geht, da lediglich maßgebend ist, ob sich beide Vertragsteile darüber im klaren sind, daß ein wichtiger Lösungsgrund geltend gemacht wird. Entscheidungstexte 4 Ob 25/57 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Eine vertragswidrige Herabsetzung eines Entgeltteiles (Fahrtspesenpauschale) seitens des Dienstgebers begründet einen Austrittsgrund. Entscheidungstexte 4 Ob 95/56 Entscheidungstext OGH 05.02.1957 4 Ob 95/56 Veröff: SozM IA/e,201 = Arb 6594 Schlagworte SW: Arbeitgeber, Angestellte, Lohn, Gehalt, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIBAngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Keine Verwirkung des Austrittsrechtes eines Dienstnehmers, der einmal auf eine Verzögerung oder Unpünktlichkeit in der Auszahlung der Bezüge, sei es aus Entgegenkommen oder unter dem Druck der wirtschaftlichen Verhältnisse oder aus anderen Motiven nicht mit dem sofortigen Austritt reagiert. Entscheidungstexte 4 Ob 76/56 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1cGAngG §26 Z1
Rechtssatz: Grundsätzliches zum Entlassungsgrund der Vertrauensverwirkung. (Fälschung von Berufsdiplomen). (Hinsichtlich des dienstlichen Bereiches entgegengesetzt zu: 4 Ob 3/53, 4 Ob 32/54, 4 Ob 98/55, 4 Ob 180/57) Entscheidungstexte 4 Ob 93/56 Entscheidungstext OGH 02.10.1956 4 Ob 93/56 Veröff: SozM IA/d,213 = Arb 6511 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1cGAngG §26 Z1
Rechtssatz: Wenn ein Dienstnehmer Holz, für das er als Vertreter des Dienstgebers bereits ein günstiges Kaufanbot hatte, um einen geringen Preis an sich löst und dann um etwa den dreifachen Preis an den Anbotsteller im eigenen Namen und zu eigenem Nutzen weiterveräußerte, setzt er einen Entlassungsgrund. Entscheidungstexte 4 Ob 114/56 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157ABGB §1162 IIIBAngG §26 Z3
Rechtssatz: Ein Dienstnehmer, der den Dienstgeber auf die ihm gesetzlich obliegenden Schutzverpflichtungen aufmerksam macht, muß dem Dienstgeber eine angemessene Zeit zur Durchführung der Maßnahmen zubilligen. Er hat nicht das Recht, sofort den vorzeitigen Austritt zu erklären. Entscheidungstexte 4 Ob 15/56 Entscheidungstext OGH 08.05.1956 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §26 II1GewO 1859 §82a
Rechtssatz: Wenn der Dienstnehmer auf Vorhaltungen des Dienstgebers sagt "Gib mir meine Papiere", so ist darin eine vorzeitige Austrittserklärung zu erblicken. Entscheidungstexte 4 Ob 195/55 Entscheidungstext OGH 24.04.1956 4 Ob 195/55 Veröff: SozM IA/d,207 = Arb 6412 Schlagworte SW: Arbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBaAngG §26 I
Rechtssatz: Ob ein Tatbestand einen wichtigen Austrittsgrund darstellt, ist nicht nach der subjektiven Einschätzung des Dienstnehmers, sondern stets nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 170/55 Entscheidungstext OGH 06.12.1955 4 Ob 170/55 Hiezu Schwarz, Zum vorzeitigen Austritt eines Angestellten wegen Schmälerung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIBAngG §26 II2
Rechtssatz: Auch der Dienstnehmer ist verpflichtet, seinen vorzeitigen Austritt nach Bekanntwerden des Austrittsgrundes unverzüglich zu erklären. Entscheidungstexte 4 Ob 170/55 Entscheidungstext OGH 06.12.1955 4 Ob 170/55 Hiezu Schwarz, Zum vorzeitigen Austritt eines Angestellten wegen Schmälerung oder Vorenthalten des Entgelts. DRdA 1957 4-5,110 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBcAngG §26 Z1 III1a
Rechtssatz: Eine vorübergehende, durch Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit des Dienstnehmers bildet keinen wichtigen Austrittsgrund im Sinne des § 26 Z 1 AngG. Entscheidungstexte 4 Ob 170/55 Entscheidungstext OGH 06.12.1955 4 Ob 170/55 Veröff: Arb 6350; hiezu Schwarz, Zum vorzeitigen Austritt eines Angestellten wegen Schmälerung oder Vorenthalt... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1b
Rechtssatz: Dieser Austrittsgrund liegt nur vor, wenn der Schutz des Dienstgebers erfolglos angerufen, verweigert oder nicht sofort gewährt wurde. Dieser Schutz kann, muß aber nicht in der Entlassung des die Verletzung der Sittlichkeit verschuldenden Mitbediensteten bestehen, ob und welche Schutzmaßnahmen dem Dienstgeber bei einer Verletzung der Sittlichkeit an einem Dienstnehmer durch einen Mitbediensteten zugemutet wer... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Die Mitteilung des Dienstgebers, dem Dienstnehmer, dem ein höherer Gehalt vertraglich zusteht, ab der nächsten Gehaltsauszahlung nur mehr den kollektivvertraglichen Mindestgehalt zu zahlen, berechtigt diesen, sofort auszutreten, ohne die nächste Gehaltszahlung abzuwarten. Entscheidungstexte 4 Ob 129/54 Entscheidungstext OGH 22.03.1955... mehr lesen...