Norm
ABGB §1162 IBcRechtssatz
Eine vorübergehende, durch Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit des Dienstnehmers bildet keinen wichtigen Austrittsgrund im Sinne des § 26 Z 1 AngG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitnehmer, Erkrankung, Unfähigkeit, Angestellte, Ende, Beendigung, Auflösung, Gesundheit, Bedrohung, Beeinträchtigung, Gefahr, Gefährdung, DienstunfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0028813Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.07.2016