Norm
ABGB §1162 IBaRechtssatz
Ob ein Tatbestand einen wichtigen Austrittsgrund darstellt, ist nicht nach der subjektiven Einschätzung des Dienstnehmers, sondern stets nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Maßstab, Grund, Lohn, Gehalt, Zahlungsrückstand, RückstandEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0028673Dokumentnummer
JJR_19551206_OGH0002_0040OB00170_5500000_001