Norm
AngG §26 Z1 III1aRechtssatz
Bei der Rechtfertigung des vorzeitigen Austrittes aus Gesundheitsgründen kommt es nicht auf eine zumutbare anderweitige, sondern auf die bisher ausgeübte Tätigkeit des Angestellten an.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Verweisung, Versetzung, Ersatzarbeitsplatz, Arbeitsplatzwechsel, Wechsel, Erkrankung, Krankheit, Angestellte, Ende, Beendigung, Auflösung, Bedrohung, Gefahr, Gefährdung, Beeinträchtigung, arbeitsvertragliche VerpflichtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0028782Dokumentnummer
JJR_19571015_OGH0002_0040OB00116_5700000_004