Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Auf § 82 a lit a GewO 1859 sind bei Austritt wegen Gesundheitsgefährdung die von Lehre und Rechtsprechung zu § 26 Z 1 AngG entwickelten Grundsätze sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 41/75 Entscheidungstext OGH 23.09.1975 4 Ob 41/75 Veröff: SozM IA/d,1140 = ZAS 1976,180 (Marhold) = Arb 9376 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEABGB §1152 EAngG §26 Z2 III 2c
Rechtssatz: Die durch die Versetzung in den Innendienst bewirkte Senkung des reinen Aufwandsersatzcharakters nicht überschreitenden Kilometergeldes ist kein Austrittsgrund. Entscheidungstexte 4 Ob 53/75 Entscheidungstext OGH 23.09.1975 4 Ob 53/75 Schlagworte SW: Angestellte, vorzeitig... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIVABGB §1162 IBbABGB §1162 IIIBAngG §26 Z1
Rechtssatz: Die Gefährdung der Gesundheit des Dienstnehmers bei Fortsetzung einer bestimmten Tätigkeit ist ein Dauerzustand, auf den sich der Dienstnehmer jederzeit zur Rechtfertigung einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses berufen kann. Entscheidungstexte 4 Ob 41/75 Entscheidungstext OGH 23.09.1975 4 Ob 4... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaABGB §1162 IBaAngG §26 IAngG §27 A5AngG §27 D
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass ein Arbeitsverhältnis nur dann sofort aufgelöst werden kann, wenn die Interessen des Vertragspartners so schwer verletzt werden, dass eine weitere Zusammenarbeit auch nicht für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zugemutet werden kann, ist dort von Bedeutung, wo Zweifel darüber bestehen, ob ein wichtiger Grund in jenen Fällen vorliegt, in d... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a litaStmk LAO §32 lita
Rechtssatz: Vom Arbeitnehmer kann nicht verlangt werden, daß er vor Lösung des Dienstverhältnisses wegen Gefährdung seiner Gesundheit an den Dienstgeber mit dem Wunsch nach anderweitiger Verwendung herantritt (vgl 4 Ob 76/71 Arb 8917). Entscheidungstexte 4 Ob 51/74 Entscheidungstext OGH 24.09.1974 4 Ob 51/74 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aStmk LAO §32 lita
Rechtssatz: Für den Austrittsgrund ist nicht allgemein schlechthin erforderlich, daß neben der Erkrankung besondere Umstände gegeben sind, die eine Einhaltung der Kündigungsfrist nicht zumutbar erscheinen lassen. Es ist nicht erforderlich, daß ein Schade bereits eingetreten ist, es genügt vielmehr, daß ein solcher bei Fortsetzung der Arbeit befürchtet werden muß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aStmk LAO §32 lita
Rechtssatz: Die Frage, ob dem Arbeitnehmer die Fortsetzung der Arbeit während der Kündigungsfrist noch zumutbar gewesen wäre, ist nur zu prüfen, wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob eine Beeinträchtigung oder eine bereits gegenwärtige Bedrohung der Gesundheit durch Fortsetzung der Arbeit während der Kündigungsfrist gegeben ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIVABGB §1162 IBbABGB §1162 IIIBAngG §26 Z2 III2aAZG §10
Rechtssatz: Weigert sich der Arbeitgeber bereits geleistete Überstunden abzugelten, so ist ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden, während dessen Dauer das Recht zum vorzeitigen Austritt nicht mehr durch bloßen Zeitablauf verwirkt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 98/73 Entscheidungstext OGH 11.12.1973 4 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIABGB §863 GIVABGB §1162 IIIBAngG §26 II2
Rechtssatz: Verschweigung von Austrittsgründen tritt nicht ein, wenn es sich bei den Tatbeständen um einen rechtswidrigen Zustand handelt, der so lange zum vorzeitigen Austritt berechtigt, als er andauert. Entscheidungstexte 4 Ob 98/73 Entscheidungstext OGH 11.12.1973 4 Ob 98/73 Veröff: SozM IA/d,1122 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z2 III2aAZG §10
Rechtssatz: Die Fälligstellung des Überstundenentgeltanspruches setzt Bekanntgabe der Überstunden, allenfalls auch das dafür geforderten Entgelts voraus, wenn dessen Höhe nicht ohne weiteres ermittelt werden kann. Ist der Arbeitgeber nicht bereit, schon geleistete Überstunden zu entlohnen und kann mit einer freiwilligen Leistung des Entgelts nicht gerechnet werden, muß es dem Arbeitnehmer unbenommen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z2 III2d
Rechtssatz: Tätigt der Arbeitgeber aus der von einem Angestellten zu führenden Handkasse Entnahmen, ohne diese verläßlich ersichtlich zu machen, so bildet das so entstehende Risiko mit der Kassenführung einen Austrittsgrund. Entscheidungstexte 4 Ob 98/73 Entscheidungstext OGH 11.12.1973 4 Ob 98/73 Veröff: SozM IA/d,1122 ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2
Rechtssatz: Durch eine bloß objektive Rechtswidrigkeit, insbesonders also, wenn über das Bestehen des Anspruches verschiedene Rechtsmeinungen vertreten werden können und daher der Ausgang eines diesbezüglichen Rechtsstreites nicht abzusehen ist, wird der Tatbestand des § 26 Z 2 AngG nicht erfüllt. Entscheidungstexte 4 Ob 94/72 Entscheidungstext OGH 09.01.1973 4 Ob 94/... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Von einer ungebührlichen Schmälerung oder einem ungebührlichen Vorenthalten des Entgeltes kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber gewusst hat oder infolge der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht hätte wissen müssen, dass seine Vorgangsweise unrechtmäßig ist. Entscheidungstexte 4 Ob 94/72 Entscheidungstext OGH 09.01.1973 4 Ob 94/72 Veröf... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2cDO.A §76DO.A §78
Rechtssatz: Nichtgewährung einer Abordnungszulage, wenn überwiegendes Interesse des Dienstnehmers an der Versetzung besteht, kein Austrittsgrund (vgl auch 4 Ob 65/70 Arb 8779). Entscheidungstexte 4 Ob 94/72 Entscheidungstext OGH 09.01.1973 4 Ob 94/72 Veröff: Arb 9082 Schlagworte SW: Arbeitneh... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1a
Rechtssatz: Trifft der Arbeitgeber trotz Zusage während einer erheblichen Zeitspanne - hier sechs Wochen - keine Maßnahmen, die Angestellte von der für sie gesundheitsschädigenden Arbeit zu befreien, bleibt ihr das Austrittsrecht im Sinne des § 26 Z 1 AngG gewahrt, da das Hinauszögern als Nichteinhaltung der Versetzungszusage auf einen leichteren Posten gewertet werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1a
Rechtssatz: Bei der Lösung der Frage nach der Berechtigung des vorzeitigen Austritts gemäß § 26 Z 1 AngG kommt es nicht auf das der Berufsbezeichnung des Dienstnehmers entsprechende Berufsbild, sondern auf die vom Dienstnehmer verlangte oder zumindest ihm zugemutete und von ihm tatsächlich verrichtete Tätigkeit an. Entscheidungstexte 4 Ob 91/72 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AngG §26AZG §6 Abs2
Rechtssatz: Die auf Verlangen des Arbeitgebers erfolgte ständige und erhebliche Überschreitung der nach der Arbeitszeitordnung zulässigen Arbeitszeit kann dem Arbeitnehmer auch dann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung geben, wenn er zunächst bereit war, verbotene Mehrarbeit zu verrichten. Wenn der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen darf, daß dieser nicht bereit ist, die Schutzvorschrif... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Berechtigter Austritt eines Angestellten wegen vertragswidriger einseitiger Aufhebung eines vereinbarten Überstundenpauschales durch den Dienstgeber. Entscheidungstexte 4 Ob 59/71 Entscheidungstext OGH 12.10.1971 4 Ob 59/71 Veröff: IndS 1973 3-4,864 = SozM IA/d,995 Schlagworte SW: Arbeitgeber, Au... mehr lesen...
Norm: AngG §20 I4AngG §23 Abs7AngG §26GewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Einem Dienstnehmer, der berechtigt ist, das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden, kann nicht verwehrt werden, dieses Recht in einer für den Dienstgeber regelmäßig günstigeren Form dadurch auszuüben, dass er sich mit einer größeren oder kleineren Lösungsfrist zufrieden gibt, wenn aus dem Inhalt seiner Erklärung deutlich erkennbar ist, dass er für sich einen wicht... mehr lesen...
Norm: AngG §26 III5AngG §29
Rechtssatz: Eine für den Arbeitgeber zum Zwecke der Sanierung seiner Unternehmungen erforderlich gewordene Auflösung eines Angestellten von seiner Geschäftsführerfunktion, eine daraus resultierende Beschränkung des Tätigkeitsbereiches dieses Angestellten sowie eine schließlich durch das oppositionelle dienstliche Verhalten des Angestellten ausgelöste vorübergehende einseitige Beurlaubung desselben unter Weitergewähru... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Wiederholung einer Beleidigung ("Ich sage Ihnen noch einmal, Sie sind blöd!") als Austrittsgrund. Entscheidungstexte 4 Ob 25/67 Entscheidungstext OGH 18.04.1967 4 Ob 25/67 Veröff: SozM IA/d,746 = Arb 8389 9 ObA 120/88 Entscheidungstext OGH 01.06.1988 9 ObA 120/88 Vgl auch; Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Gerechtfertigter Austritt einer Verwaltungsangestellten eines Sozialversicherungsträgers wegen bewußter Ablehnung ihrer richtigen Einstufung nach der DO.A durch den Dienstgeber. Der Dienstgeber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Dienstnehmer dem Kollektivvertrag (DO.A) entsprechend eingestuft und entlohnt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 15/67 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIAngG §26 II1
Rechtssatz: Der Austritt aus einem Dienstverhältnis kann auch stillschweigend im Sinne des § 863 ABGB erfolgen; insbesondere kann im Fernbleiben vom alten Dienstplatz und im Antritt eines neuen Dienstverhältnisses ein solcher stillschweigender vorzeitiger Austritt aus dem (alten) Dienstverhältnis gelegen sein. Entscheidungstexte 4 Ob 1/67 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1a
Rechtssatz: Nur eine gegenwärtige Bedrohung der Gesundheit des Angestellten bilden den Austrittsgrund nach § 26 Z 1 AngG. Entscheidungstexte 4 Ob 87/66 Entscheidungstext OGH 12.12.1966 4 Ob 87/66 Veröff: SozM IA/d,723 4 Ob 51/74 Entscheidungstext OGH 24.09.1974 4 Ob 51/74 Beisatz: Die bloße Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §897ABGB §1295 Abs2AngG §26 Z2 III2aAngG §29
Rechtssatz: Vereinbarung einer "Treueprämie", die dem Dienstnehmer nur dann ausgezahlt werden soll, wenn er zu einem bestimmten Zeitpunkt noch ungekündigt in den Diensten des Unternehmens steht. Trifft diese Voraussetzung nicht zu, dann käme ein Anspruch auf Auszahlung der Treueprämie nur dann in Betracht, wenn es der Dienstgeber geradezu darauf angelegt hätte, den Dienstnehmer um die Treu... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten als erheblich ehrverletzend anzusehen ist, kann ein im betreffenden Personenkreis etwa üblicher freier Umgangston an sich erheblich Ehrverletzungen in einem milderen Licht erscheinen lassen. Entscheidungstexte 4 Ob 124/63 Entscheidungstext OGH 17.12.1963 4 Ob 124/63 Veröff: SozM IA/d,551 = Arb ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2dGewO 1859 §82a litd
Rechtssatz: Eine Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung gemäß § 82 a lit d GewO liegt vor, wenn der Dienstgeber den Lohn für etwa drei Wochen vorenthält, obwohl schon von früher her über S 2000.- an Lohn offen sind. Das Angebot des Dienstgebers, den Lohnrückstand ratenweise abzustatten, schließt das Recht des Dienstnehmers zum vorzeitigen Austritt nicht aus. Der bloße Hinweis auf eine angebli... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2d
Rechtssatz: Nicht jede, sondern nur eine wesentliche Vertragsverletzung berechtigt zum Austritt; wesentlich ist aber eine Vertragsverletzung nur dann, wenn dem Angestellten die weitere Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 124/62 Entscheidungstext OGH 13.11.1962 4 Ob 124/62 Veröff: SozM ID,375 = Arb 7644... mehr lesen...
Norm: AngG §26 IAngG §27AngG §32
Rechtssatz: Erfolgt eine Entlassung zu Recht, nachdem der Dienstgeber einen Austrittsgrund gesetzt hat, so wird durch das Austrittsrecht des Dienstnehmers nicht etwa das Entlassungsrecht des Dienstgebers vernichtet, sondern es ist vielmehr in einem solchen Fall ein Verschulden beider Teile an der Lösung des Dienstverhältnisses anzunehmen. Entscheidungstexte 4 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IB6AngG §26 III5
Rechtssatz: Die Weigerung des Dienstgebers, den Dienstnehmer zur Sozialversicherung anzumelden, bildet für den Dienstnehmer einen wichtigen Grund zum vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis. Entscheidungstexte 4 Ob 35/62 Entscheidungstext OGH 03.04.1962 4 Ob 35/62 Veröff: SozM IA/d,483 Schlagworte ... mehr lesen...