RS OGH 1955/3/22 4Ob129/54, 14ObA49/87

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Veröffentlicht am 22.03.1955
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Norm

ABGB §1162 IBb
AngG §26 Z2 III2a

Rechtssatz

Die Mitteilung des Dienstgebers, dem Dienstnehmer, dem ein höherer Gehalt vertraglich zusteht, ab der nächsten Gehaltsauszahlung nur mehr den kollektivvertraglichen Mindestgehalt zu zahlen, berechtigt diesen, sofort auszutreten, ohne die nächste Gehaltszahlung abzuwarten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Entgelt, Lohn, Angestellte, vorzeitige Auflösung, Austritt, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, Vorenthalten, Schmälerung, wichtiger Grund

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0028763

Dokumentnummer

JJR_19550322_OGH0002_0040OB00129_5400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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