Norm: AngG §26 Z2 III2aGewO 1859 §82a litd
Rechtssatz: Erklärt der Arbeitnehmer nach Duldung wiederholter Zahlungsverzögerungen, er werde dies nicht mehr hinnehmen, sondern von seinem Auflösungsrecht zu Lasten des Arbeitgebers Gebrauch machen, kann daraus, daß der Arbeitnehmer nach pünktlicher Zahlung des nächsten Gehaltes nicht auf die erste Zahlungsverzögerung mit Auflösungserklärung reagierte, noch nicht erschlossen werden, er werde an seine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die unter dem Revisionsgrund des § 503 Abs 1 Z 3 ZPO bekämpften Feststellungen sind durch die vorliegenden Beweisergebnisse gedeckt. Die dazu erstatteten Ausführungen zeigen keine Aktenwidrigkeit auf; es wird vielmehr damit in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft. Ein Eingehen hierauf ist dem Revisionsgericht verwehrt. Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 6. April 1987 bei der beklagten Partei als Bürokaufmann tätig. Sie hatte nach der Hauptschule eine dreijährige kaufmännische Lehre bei der Firma K*** absolviert, war in verschiedenen Abteilungen, darunter auch in der Buchhaltung, jeweils über mehrere Monate ausgebildet worden und hatte die Lehre erfolgreich mit der Lehrabschlußprüfung abgeschlossen. Beim Vorstellungsgespräch mit dem Beklagten erklärte dieser der Klägerin, daß es ihre Aufgab... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2aGewO 1859 §82a litd
Rechtssatz: Hat der Arbeitnehmer nur sein Gehalt unter Austrittsdrohung urgiert, ist er - wenn dieses rechtzeitig ausbezahlt wurde - nicht berechtigt, wegen vorenthaltener Provision auszutreten, insbesondere wenn er an deren Ermittlung mitzuwirken hat. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 15/89 Entscheidungstext OGH 08.02.1989 9 ObA 1... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2dGewO 1859 §82a litd
Rechtssatz: Keine wesentliche Vertragsverletzung liegt vor, wenn sich der Arbeitnehmer zwar weigert an einem verunreinigten Platz im Freien ohne Kälteschutzkleidung zu arbeiten, wenn die beanstandete Geruchsbelästigung an dem verschmutzten Platz aber kein unzumutbares Ausmaß erreichte, der Arbeitnehmer keinen weiteren Auftrag zum Betreten des Kühlwagens erhalten hatte und überdies nicht zu erkennen gab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Was die rechtliche Beurteilung betrifft, genügt es, auf die zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichtes zu verweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen des Revisionswerbers ist ergänzend folgendes zu entgegnen: Es kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger als Verkaufsfahrer Angestellter im Sinne des § 1 AngG war, weil für die vom Kläger geltend gema... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1a
Rechtssatz: Die Gefährdung der Gesundheit des Angestellten bei Fortsetzung einer bestimmten Tätigkeit ist ein Dauerzustand, auf den er sich jederzeit zur Rechtfertigung einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berufen kann. Entscheidungstexte 9 ObA 307/88 Entscheidungstext OGH 25.01.1989 9 ObA 307/88 9 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Soweit unter diesen Revisionsgründen die Auffassung des Berufungsgerichtes bekämpft wird, die Erklärungen des Klägers vom 15. Jänner 1986 seien dem Beklagten zugegangen, wendet sich der Revisionswerber nicht gegen vom Berufungsgericht getroffene Feststellungen, sondern gegen die Lösung einer Rechtsfrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. März 1987 bis 2. Juni 1987 bei der Beklagten als reisender Vertreter beschäftigt. Der Kläger begehrt die Zahlung eines Betrages von 70.923 S brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung. Er sei von der Beklagten ungerechtfertigt entlassen worden. Er habe dem Geschäftsführer der Beklagten am Entlassungstag mitgeteilt, daß ihm für die Zeit vom 7. bis 28. Juli 1987 ein Kuraufenthalt in Bad Schalle... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1162 IIABGB §1162cAngG §25AngG §26AngG §27 BAngG §32
Rechtssatz: Erklärt der Arbeitnehmer im Zuge einer Auseinandersetzung (über das Verlangen des Arbeitgebers auf Verlegung eines bewilligten Kuraufenthaltes) "dann gehe ich" und stellt unmittelbar danach die Frage, ob er morgen auf Tour fahren müsse, dann ist sein Verhalten so widersprüchlich, daß ihm kein objektiver Erklärungswert im Sinn der Ausübung eines sofortigen L... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aABGB §863 GIIIAngG §20 I2AngG §25AngG §26
Rechtssatz: Eine gegenüber dem Vorgesetzten abgegebene Lösungserklärung (Austritt) gilt grundsätzlich als dem Arbeitgeber zugegangen. Die Räumung des Büros durch den Arbeitnehmer mit der gegenüber dem Vorgesetzten abgegebenen Erklärung "es reicht mit jetzt, ich gehe" ist als vorzeitiger Austritt zu werten. Entscheidungstexte 9 ObA 25... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung der angefochtenen Entscheidung zutreffend ist, reicht es aus, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Revisionsausführungen folgendes entgegenzuhalten: Selbst wenn der Kläger durch die bloße Kenntnisnahme des Anbots der Beklagten, er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat von 1956 bis 1960 bei den Steirischen Gußstahlwerken eine Lehre als Maschinenschlosser absolviert und war anschließend bis 1975 im Federnwerk des genannten Unternehmens beschäftigt, das 1975 von der V*** AG übernommen wurde. Der Kläger arbeitete bis 31. Dezember 1983 im Federnwerk der V*** AG, Werk Judenburg, und war Mitglied des Betriebsrats. Seit 1.Jänner 1984 ist der Kläger bei der beklagten Partei beschäftigt und ist seit April 1984 Mitglied... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist folgendes auszuführen: Gemäß dem § 82 a lit. a GewO 1859, der nach § 376 Z 47 GewO 1973 noch weiterhin gilt, kann ein Arbeitnehmer die Arbeit vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Kündigung verlassen, wenn er die Arbeit ohne erweislichen Schaden für seine Gesundheit ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Soweit die Revisionswerberin - mit einem Großteil ihrer zur Rechtsrüge erstatteten Ausführungen - die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft oder nicht vom festgestellten Sachverhalt ausgeht, erübrigt sich eine Stellungnahme. Die weitere Argumentation, die Kl... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2d
Rechtssatz: Der Entzug des auch für private Zwecke zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeuges bei schwerwiegendem, nicht entkräftetem Verdacht, der Arbeitnehmer habe es in alkoholisiertem Zustand gelenkt, ist subjektiv nicht rechtswidrig und berechtigt den Arbeitnehmer nicht zum Austritt. Entscheidungstexte 9 ObA 152/88 Entscheidungstext OGH 31.08.1988 9 ObA ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen ist auf die zutreffende rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auf die Ausführungen der Revision folgendes zu entgegnen: Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungstatbestandes der Vertrauensunwürdigkeit nicht deswegen verneint, weil dem Kläger nur fahrlässiges Verhalten anzulaste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers folgendes zu entgegnen: Die vom Revisionswerber zitierte Zusammenfassung der Feststellungen im Rahmen der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes "feststeht, daß der Kläger während seiner Arbeitszeit für einen Kollegen eine Arbeit verrichtete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des angefochtenen Urteils ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß der Kläger in seinem Schreiben an den Landes-Rettungskommandanten (vertretungsbefugtes Organ der Dienstgeberin) vom 2.12.1986 zwar auf verschiedene Unzukömmlichkeiten (insgesamt 10 Punkte) hingewiesen hat, aber gerade bei der Erwähnung der zum Anlaß des späteren A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 25.Juli 1966 als Kraftfahrer beschäftigt. Mit Schreiben vom 10.Oktober 1986 erklärte er seinen vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis. Mit der vorliegenden Klage begehrt er den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von S 224.740 brutto sA an restlicher Urlaubsentschädigung, Entgeltdifferenz (Überstunden) und Abfertigung. Die Beklagte habe bei Berechnung des Urlaubsentgeltes und des Krankengeldes stets die während der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Den Ausführungen der Revision, das Vorenthalten eines Teiles des Entgeltes sei keine gravierende Vertragsverletzung, ist zu entgegnen, daß es schon vorher zu Zahlungsverzögerungen gekommen war und es sich um nicht unerhebliche, schon längst fällige Beträge ha... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Der zur Erfüllung des Tatbestandes nach § 26 Z 2 AngG erforderliche Schuldvorwurf kann dem Arbeitgeber dann nicht gemacht werden, wenn sich auf Grund des Gesetzestextes (hier § 3 Abs 2 ArbVG) die Zulässigkeit der getroffenen Entgeltvereinbarung nicht eindeutig verneinen läßt und auch die vorliegende Judikatur des Obersten Gerichtshofes keine ausreichende Handhabe zur Lösung dieser Frage bietet. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen ist die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes zutreffend. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß das Gericht alle vom Arbeitnehmer im Prozeß zur
Begründung: seines Austritts genannten Umstän... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82 litaKollV für die Landarbeiter in den bäuerlichen Betrieben im Bundesland Kärnten §19 Z3 I litaKrnt LAO §39
Rechtssatz: Löst der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auf, so hat das Gericht im Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber (über Abfertigungsansprüche) das Vorliegen eines Austrittsgrundes nach der zitierten, § 26 Z 1 AngG wörtlich entsprechenden Kollektivvertragsbestimmung unabhängig davon zu prüfen, ob dem ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 II2ZPO §226 IIIBZPO §405 C
Rechtssatz: Das Gericht hat alle vom Arbeitnehmer im Prozeß zur
Begründung: seines Austritts genannten Umstände auf deren Tatbestandsmäßigkeit zu prüfen, ohne daß es an eine vom Arbeitnehmer vorgenommene rechtliche Qualifikation gebunden wäre. Entscheidungstexte 9 ObA 120/88 Entscheidungstext OGH 01.06.1988 9 ObA 120/88 ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Die Behauptung des Arbeitnehmers er sei durch den Arbeitgeber einem "Psychoterror" ausgesetzt gewesen, um ihn zur Kündigung zu veranlassen, seine Arbeit sei ständig grundlos beanstandet worden, er sei fälschlich der Begehung von Dienstverfehlungen geziehen worden, ihn fälschlich beschuldigt und er sei falschen Unterstellungen ausgesetzt gewesen, enthalten auch den Vorwurf einer erheblichen Ehrverletzung im Si... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Zu den Ausführungen des Rekurswerbers ist ergänzend folgendes zu bemerken: In § 19 Z 3 I lit. b des hier anzuwendenden Kollektivvetrages für die Landarbeiter in den bäuerlichen Betrieben im Bundesland Kärnten ist zwar die Erreichung oder Überschreitung der Altersgrenze für die Alterspension oder die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit zu verweisen (§ 48 ASGG). Zu den Ausführungen des Revisionswerbers ist folgendes ergänzend zu bemerken: Die Nichtgewährung einer Dienstfreistellung durch den Arbeitgeber würde nur dann einen Austrittsgrund bilden, wenn damit der Tatbestand des § 26 Z 2 AngG - Verletzung anderer wesentlicher Vertragsbestimmungen - erfüll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit welcher der Revisionswerber in unzulässiger Weise lediglich die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes bekämpft, liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die in der Revision allein aufgeworfene Frage der Berechtigung des Klägers zum vorzeitigen Austritt gemäß § 26 Z 1, zweiter Fall AngG zutreffend gelöst. Es reicht dahe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Der Arbeitgeber ist vor dem Austritt in die Lage zu versetzen, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, daß das Leben und die Gesundheit des Arbeitnehmers möglichst geschützt sind. Entscheidungstexte 9 ObA 93/88 Entscheidungstext OGH 11.05.1988 9 ObA 93/88 Veröff: RdW ... mehr lesen...