Norm
ABGB §1162 IBbRechtssatz
Der Vorwurf der Veruntreuung stellt einen Austrittsgrund dar, wenn der Vorwurf nicht durch das Verhalten des Angestellten entschuldbar wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, erhebliche Ehrverletzung, Straftat, strafrechtlicher Tatbestand, Vermögensdelikt, Delikt, wichtiger Grund, HandlungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0028794Dokumentnummer
JJR_19590421_OGH0002_0040OB00034_5900000_001