Norm: AngG §26 Z4 III4b
Rechtssatz: Trifft der Arbeitgeber, ohne rechtlich verpflichtet zu sein, Maßnahmen, um künftige Streitigkeiten zwischen seinen Arbeitnehmer zu verhindern, ist eine Verständigung des beleidigten Arbeitnehmers darüber entbehrlich. Entscheidungstexte 9 ObA 59/87 Entscheidungstext OGH 02.09.1987 9 ObA 59/87 Schlagworte... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4b
Rechtssatz: Wurden die in der Erregung gemachten beleidigenden Äußerungen eines Arbeitnehmers durch das Verhalten des anderen Arbeitnehmers hervorgerufen und sind sie als entschuldbare Reaktion anzusehen, hat der beleidigte Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Schutz durch den Arbeitgeber. Entscheidungstexte 9 ObA 59/87 Entscheidungstext OGH 02.09.1987 9 ObA ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162 IAcAngG §26 II2
Rechtssatz: Die gemeinsame Postensuche des Arbeitgebers und Arbeitnehmers ist ein Verhalten, welches den Schluß auf eine übereinstimmend gewollte, mit jenem Zeitpunkt wirksame Beendigung des Dienstverhältnisses rechtfertigt, zu dem es dem Arbeitnehmer gelungen ist, tatsächlich eine andere Stelle zu finden (§ 863 ABGB) (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer, der wegen Gefährdung seiner Gesundheit durch die von ihm zu verrichtende Arbeit aus dem Arbeitsverhältnis vorzeitig austreten will, ist verpflichtet, den Arbeitgeber vor Ausübung des Austrittsrechts auf seine Gesundheitsgefährdung aufmerksam zu machen, es sei denn, dass diese Gefährdung dem Arbeitgeber ohnehin bekannt ist oder die Verweisung des Arbeitnehmers... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Die Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers über seinen Gesundheitszustand dem Arbeitgeber gegenüber kommt nur zum Tragen, wenn die Arbeitsunfähigkeit oder die gesundheitliche Gefährdung durch Zuweisung einer anderen Tätigkeit im Rahmen der übernommenen arbeitsvertraglichen Pflichten beseitigt werden kann, also regelmäßig nur dann, wenn die Unfähigkeit (Gefährdung) nur einzelne T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. Mai 1979 bis zum 14. August 1984 als Fleischhauergeselle bei der beklagten Partei beschäftigt. Diese führt in Innsbruck einen Fleischverarbeitungsbetrieb mit mehreren Filialen sowie ein Lebensmittelgeschäft und ein (Selbstbedienungs)Restaurant und beschäftigt insgesamt ca. 320 Arbeitnehmer. Am 14. August 1984 kam der beklagten Partei folgendes Austrittsschreiben des Klägers zu: "Ich, Alfred T***, trete mit 14. August 1984 wegen gesundheitli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit etwa 17 Jahren bei der Beklagten, die einen Brennstoffhandel betreibt, als Kraftfahrer beschäftigt. Zu Beginn seiner Tätigkeit war der Kläger als Tankwagenfahrer eingesetzt; er hatte von der ÖMV in Schwechat Heizöl zu holen und an Kunden in der Obersteiermark und in Kärnten auszuliefern. Zufolge des Arbeitsbeginns um drei Uhr morgens kam es zu langen Arbeitszeiten. Zu deren Abgeltung erhielt der Kläger neben dem Grundlohn ein Überstundenpau... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Ein vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach vollzogenem Austritt unterbreitetes Anbot einer zumutbaren, dem bisherigen Arbeitsvertrag entsprechenden Beschäftigung hat auf die bewirkte Lösung des Arbeitsverhältnisses keinen Einfluß mehr. (siehe oben Arb 6757). Entscheidungstexte 9 ObA 38/87 Entscheidungstext OGH 01.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.April 1984 als Geschäftsführer für das Geschäftslokal der Beklagten in Innsbruck, Innrain 100, angestellt. Nach dem zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Dienstvertrag umfaßte seine Tätigkeit die gesamte Geschäftsführung mit Einkauf und Verkauf, die Betreuung des Kundenstockes sowie die Akquirierung neuer Kunden und Aufträge. Vereinbarungsgemäß sollte der Kläger das Umsatzvolumen von 5 Mio S im ersten Jahr auf 5,6 Mio S und im zweiten... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Gebraucht ein Angestellter bei Einräumung einer Nachfrist für das längst fällige Entgelt den Ausdruck "Überweisung", so ist im Zweifel darunter zu verstehen, daß er spätestens zu diesem Zeitpunkt über sein Geld verfügen will. Entscheidungstexte 14 ObA 49/87 Entscheidungstext OGH 17.06.1987 14 ObA 49/87 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war sei 1. Mai 1983 bei der AKB Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH, in der Folge kurz als AKB bezeichnet, als Abteilungsleiter für Hochbau angestellt. Er bezog ein monatliches Gehalt von S 32.100,-- brutto zuzüglich Bauzulage und Trenngeld. In seinen Tätigkeitsbereich fielen die Führung und Überwachung von Baustellen, die Bearbeitung der Angebote, die Überwachung der Kalkulation und die Verhandlung mit Bauherren. Unter anderem unterstand dem Kläger e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten seit 9. Juli 1984 mit einem Monatsgehalt von S 13.000, 14 mal jährlich, als Angestellte beschäftigt. Die Auszahlung des Gehalts erfolgte auf ein Gehaltskonto. Da ihr der Beklagte das Gehalt für November 1984 samt anteiligen Sonderzahlungen in Höhe von S 19.624 netto nicht überwies, erklärte sie mit Schreiben vom 3. Dezember 1984 ihren vorzeitigen Austritt. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin vom Beklagten an restlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei, einem Unternehmen der Schwerindustrie, seit 31. Jänner 1977 als Arbeiter beschäftigt. Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Hall i.T. vom 16. April 1986, U 116/86-12, wurde er der Vergehen der versuchten Körperverletzung und der fahrlässigen Körperverletzung nach den §§ 15, 83 Abs 1 und 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Das Strafgericht legte ihm zur Last, daß er am 22. Oktober 1985 in der Firmenunterkun... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2aAngG §27 A5AngG §27 C
Rechtssatz: Ob ein bestimmtes Verhalten die Annahme der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung im konkreten Fall rechtfertigt, ist von der Dauer der Kündigungsfrist beziehungsweise von der Zeitspanne, die im Einzelfall bis zum Ende der Vertragsdauer noch verstreichen müsste, und von der Gelegenheit, die dienstlichen Interessen in Zukunft wieder zu verletzen, unabhängig. Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, am 5.April 1985 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Er begehrt aus diesem Rechtsgrund an Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Differenz zwischen der Urlaubsentschädigung und der erhaltenen Urlaubsabfindung zuletzt einen der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von insgesamt 113.030,72 S brutto sA. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist im Produktionsbetrieb der beklagten Partei in Enns als sogenannter "ständiger Arbeiter" beschäftigt. Die beklagte Partei, die ihre Zentrale in Wien hat, verfügt über zwei weitere Produktionsbetriebe in Hohenau und Leopoldsdorf. Ihre Rechtsvorgängerin, die S*** Zuckerfabriken Gesellschaft mbH, hatte schon vor dem Jahre 1975 in ihrem Werk Hohenau eine Darlehensaktion in der Form eingeführt, daß sie Firmendarlehen mit einer Gesamtlaufzeit von zehn ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 II2
Rechtssatz: Auch für den Austritt gilt der Grundsatz der unverzüglichen Geltendmachung. Entscheidungstexte 14 Ob 215/86 Entscheidungstext OGH 17.02.1987 14 Ob 215/86 9 ObA 103/87 Entscheidungstext OGH 18.11.1987 9 ObA 103/87 Vgl auch; Beisatz: Es kann der Arbeitnehmer aber (hier: wegen des auf die Kürzung ihre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Schwester des Inhabers der beklagten Partei, Herbert B***. Sie begehrt von der beklagten Partei die Zahlung eines Betrages von insgesamt S 178.212,47 s.A. an Abfertigung sowie Kündigungs- und Urlaubsentschädigung mit der Behauptung, das Arbeitsverhältnis am 5. Juli 1983 durch vorzeitigen Austritt gerechtfertigt beendet zu haben. Sie begehrt ferner die Feststellung der Verpflichtung der beklagten Partei zur Zahlung - unter Anrechnung gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Folgender Sachverhalt steht außer Streit: Der Erstkläger war im Unternehmen der beklagten Partei vom 4.5.1971 bis 15.11.1985 als Fassader beschäftigt; der Zweitkläger ist seit über 20 Jahren als Bauhilfsarbeiter in diesem Unternehmen beschäftigt. Vom Beginn der Arbeitsverhältnisse an zahlte die beklagte Partei an die Kläger das Übernachtungsgeld im Sinne des § 9 III. Z 1 des Kollektivvertrages für Bauindustrie und Baugewerbe (KV). Seit dem 1.3.1983 weigert sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind die eingeantworteten Erben (Ehegattin und Kinder) des am 6. August 1985 verstorbenen Richard A***, welcher Arbeitnehmer der beklagten Partei war. Sie begehren die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses des Richard A*** zur beklagten Partei über den 7. März 1985 hinaus; sie begehren ferner die Zahlung eines Bruttobetrages von S 111.976,55 sA an Gehalt für die Zeit vom 8. März bis 6. August 1985, an anteiligem Urlaubszuschuß und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war mit dem Beklagten vom 16.Oktober 1965 bis 12. April 1984 verheiratet. Nach der Scheidung dieser Ehe heiratete sie Manfred M***. Die Klägerin war vom 1.März 1978 bis zu ihrem mit Schreiben vom 19.Oktober 1983 erfolgten vorzeitigen Austritt im Tischlereibetrieb des Beklagten angestellt. Sie begehrt vom Beklagten die Bezahlung einer Abfertigung von neun Monatsentgelten in der Höhe von insgesamt 206.064,60 S netto (nach Abzug der darauf entfallen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der beklagten Partei, ihrer ehemaligen Arbeitgeberin, mit der Behauptung, am 29.2.1984 ungerechtfertigt und überdies verspätet entlassen worden zu sein, die Zahlung eines Betrages von S 77.619,49 sA brutto an Überstundenentgelt, Kündigungsentschädigung, Urlaubszuschuß, Weihnachtsremuneration und Urlaubsentschädigung abzüglich eines Betrages von S 15.737,25 netto. Der Abzug des Nettobetrages beruhe auf einer Gegenforderung der beklagt... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Ein vorzeitiger Austritt kann nach dem § 26 Z 4 AngG auch dann berechtigt sein, wenn der Arbeitgeber eine Tätlichkeit oder eine erhebliche Ehrverletzung gegen einen Angehörigen eines Arbeitnehmers gerichtet hat. Entscheidungstexte 14 Ob 201/86 Entscheidungstext OGH 16.12.1986 14 Ob 201/86 Schlagworte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 27.Oktober 1982 bei der beklagten Partei als Verkaufsleiter angestellt und sollte in dieser Eigenschaft gemäß dem Angestelltendienstvertrag vom 31.August 1982 sowohl Aufgaben der beklagten Partei als auch der "Tetap-Wohnshop A.R*** KG, Filiale Innsbruck" (im folgenden: "T***") wahrnehmen. Auf sein Dienstverhältnis findet der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs (im folgenden: KV) Anwendung. Die Streitteile vereinbarten e... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2aAZG §10
Rechtssatz: Wird der Zeitausgleich erst mit dem Austritt des Arbeitnehmers endgültig undurchführbar, kann der Arbeitnehmer den vorzeitigen Austritt nicht auf das Vorenthalten dieses Entgeltteils stützen, weil ein Geldanspruch erst als Folge des Austritts entstanden ist. Entscheidungstexte 14 Ob 6/86 Entscheidungstext OGH 02.12.1986 14 Ob 6/86 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und Widerbeklagte (im folgenden: Kläger) war vom 2.11.1976 bis 3.9.1982 im Installationsunternehmen der beklagten und wiverklagenden Partei (im folgenden: beklagte Partei) als Außendienstmitarbeiter angestellt. Er hat dieses Arbeitsverhältnis durch vorzeitigen Austritt beendet. Mit der Behauptung, daß seine Austrittserklärung deshalb gerechtfertigt gewesen sei, weil die beklagte Partei wesentliche Punkte des schriftlichen Arbeitsvertrages nicht zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Erkenntnis der Disziplinarkammer am Sitze der Bundesbahndirektion Linz vom 27.11.1984 entlassen. Er wurde mit diesem Erkenntnis schuldig gesprochen, zwischen seinem angeblichen Arbeitsunfall vom 8.3.1984 und den Verletzungssymptomen vom 15.3.1984 durch unwahre Angaben einen ursächlichen Zusammenhang herzustellen versucht zu haben und weiters am 15.3.1984 dem dienstlichen Auftrag, sich vor dem Aufsuchen des Krankenhauses beim Bahnbetriebsar... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Aus welchem Grund der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, das Entgelt rechtzeitig auszuzahlen, ob dies infolge Benachteiligungsabsicht, Nachlässigkeit oder aus Unvermögen des Arbeitgebers geschieht, ist für die Tatbestandsmäßigkeit des Austrittsgrundes nach § 26 Z 2 AngG ohne Bedeutung (so schon 4 Ob 70/78; 4 Ob 139/80; 4 Ob 140/80; 4 Ob 141/80; 4 Ob 140/81; 4 Ob 77/82; 4 Ob 78/82 siehe Karte 4 Ob 94/72). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt aus dem Rechtsgrund eines gerechtfertigten vorzeitigen Austritts vom beklagten Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der ehemaligen Arbeitgeberin des Klägers die Zahlung eines der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von S 441.763,80 brutto sA an restlichem Gehalt, Provision, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung, Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuß und Abfertigung. Zur
Begründung: brachte er vor, er habe nach Eröffnung des Konku... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Aus dem zunächst stillschweigenden Dulden der verspäteten Auszahlung von drei Monatsgehältern durch den Insolvenzentgeltsversicherungsfonds kann eine auch nur schlüssige Vereinbarung des Arbeitnehmers mit dem Masseverwalter über eine Stundung seiner Gehaltsforderungen für die Zukunft nicht abgeleitet werden. Nur eine solche Vereinbarung könnte aber einem Austrittsrecht allenfalls entgegenstehen. ... mehr lesen...