Norm
AngG §26 Z1 III1aRechtssatz
Wenn ein Angestellter nach § 26 Z 1 AngG seinen vorzeitigen Austritt erklärt und dann, obwohl der Dienstgeber dem Angestellten einen anderen, gesundheitlich und arbeitsrechtlich zumutbaren Posten im Betrieb anbietet, auf seinem Austritt beharrt, ist der vorzeitige Austritt als unberechtigt zu qualifizieren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Verweisung, Anzeigepflicht, Informationspflicht, Bekanntgabe, Pflicht, Angestellte, Arbeitsplatzwechsel, Wechsel, Ersatzarbeitsplatz, Ende, Auflösung, Beendigung, Erkrankung, Krankheit, Gefahr, Gefährdung, Bedrohung, berechtigt, gerechtfertigt, Versetzung, Arbeitnehmer, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0028678Dokumentnummer
JJR_19571217_OGH0002_0040OB00124_5700000_001