Norm
AngG §27 Z1 E1aRechtssatz
Wenn ein Dienstnehmer Holz, für das er als Vertreter des Dienstgebers bereits ein günstiges Kaufanbot hatte, um einen geringen Preis an sich löst und dann um etwa den dreifachen Preis an den Anbotsteller im eigenen Namen und zu eigenem Nutzen weiterveräußerte, setzt er einen Entlassungsgrund.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellter, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Vertrauensunwürdigkeit, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Verkauf, Ansichlösen, Vertrauensverwirkung, Arbeitgeber, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0029772Dokumentnummer
JJR_19561002_OGH0002_0040OB00114_5600000_001