RS OGH 1956/10/2 4Ob114/56

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Veröffentlicht am 02.10.1956
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Norm

AngG §27 Z1 E1a
AngG §27 Z1 E1c
GAngG §26 Z1

Rechtssatz

Wenn ein Dienstnehmer Holz, für das er als Vertreter des Dienstgebers bereits ein günstiges Kaufanbot hatte, um einen geringen Preis an sich löst und dann um etwa den dreifachen Preis an den Anbotsteller im eigenen Namen und zu eigenem Nutzen weiterveräußerte, setzt er einen Entlassungsgrund.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 114/56
    Entscheidungstext OGH 02.10.1956 4 Ob 114/56

Schlagworte

SW: Angestellter, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Vertrauensunwürdigkeit, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Verkauf, Ansichlösen, Vertrauensverwirkung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0029772

Dokumentnummer

JJR_19561002_OGH0002_0040OB00114_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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