Norm
ABGB §863 GIIRechtssatz
Die durch ordnungsmäßige Lösung des Dienstverhältnisses erworbenen Rechte werden durch nachträglich eingetretene Umstände nicht beeinträchtigt. Ist ein Dienstnehmer wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig ausgetreten, so kann es seinem Abfertigungsanspruch keinen Abbruch tun, wenn sich nachträglich eine gewisse Besserung seines Gesundheitszustandes einstellt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Ende, Beendigung, Auflösung, Angestellte, Austritt, Verlust, Entfall, Verfall, Krankheit, ErkrankungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0028325Dokumentnummer
JJR_19581216_OGH0002_0040OB00103_5800000_001