Norm
AngG §26 Z4 III4aRechtssatz
Auch eine einmalige empfindliche Beleidigung kann einen Entlassungsgrund oder Austrittsgrund darstellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Delikt, Tatbestand, gesetzlicher Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, erhebliche EhrverletzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0028819Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.08.2019