Norm
GAngG §26 Z3Rechtssatz
Im Rahmen des bestehenden Dienstvertrages ist der Dienstgeber berechtigt, dem Dienstnehmer einen angemessenen Posten anzuweisen, der bei einer gehobenen Stellung des Dienstnehmers mit erheblicher Verantwortung verbunden ist. Ein Dienstnehmer ist nicht berechtigt, die Übernahme eines anderen Wirkungskreises im Rahmen seines Dienstverhältnisses von der Abstellung behaupteter Mißstände abhängig zu machen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitsvertrag, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0061176Dokumentnummer
JJR_19580318_OGH0002_0040OB00025_5800000_001