Norm: ABGB §285AngG §26 I
Rechtssatz: Der Arbeitgeber hat sofort nach der Austrittserklärung des Arbeitnehmers eine entsprechende Datensicherung durchzuführen, um einen späteren Verlust von Daten zu verhindern, zumal wenn bekannt war, daß eine Projektübergabe - die von Seite des Arbeitgebers im übrigen gar nicht angeordnet wurde - nicht stattgefunden hatte. Entscheidungstexte 9 ObA 182/90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der deutscher Staatsbürger ist, war seit 13.4.1984 bei der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer angestellt (schriftlicher Geschäftsführervertrag vom 7.6.1985) und seit 7.1.1985 neben Josef S*** und Dr.Sonja S*** als selbständig vertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 15 Abs 1 GmbHG) im Handelsregister eingetragen. Eine Ausländerbeschäftigungsbewilligung wurde dem Kläger erst am 14.1.1985 erteilt. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da auch in Arbeitsrechtssachen die Rekursbeschränkung des § 528 Abs.2 Z 3 ZPO gilt - lediglich die Rekursbeschränkungen des § 528 Abs.1 und 2 Z 1 und 2 ZPO gelten gemäß § 47 Abs.1 ASGG nicht - ist die Revision, soweit sie sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes richtet, unzulässig. Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils, was die im Revisionsverfahren strittige Berechtigung des Austritts der Klä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVABGB §1423AngG §26 Z2 III2bAO §20a
Rechtssatz: Unzumutbarkeit der Mitwirkung des Arbeitnehmers an der Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgeldes, wenn er Gefahr läuft, die Sicherung für seine Ansprüche aus der zu erwartenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzubüßen. Entscheidungstexte 9 ObA 124/90 Entscheidungstext OGH 13.06.1990 9 ObA 124/90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist hinsichtlich eines Betrages von 1.356 S s.A. unzulässig, weil der diesbezügliche Zuspruch des Erstgerichtes mangels Anfechtung durch die beklagte Partei in Rechtskraft erwachsen ist. Im übrigen ist auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Anders als in dem der Entscheidung Arb. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Das Schreiben der beklagten Partei vom 18. Jänner 1988 wurde vom Berufungsgericht nur auf Grund seines Textes ausgelegt; die dabei gewonnenen Schlußfolgerungen sind als rechtliche Beurteilung und nicht als Tatsachenfeststellung zu bekämpfen. Im übrigen ist auf die zutreffende rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die unter dem Revisionsgrund des § 502 Abs. 1 Z 3 ZPO erstatteten Ausführungen zeigen keine Aktenwidrigkeit auf; sie sind vielmehr selbst aktenwidrig. Das Berufungsgericht hat die - im Revisionsverfahren unangreifbare - Feststellung des Erstgerichtes übernommen, daß nicht festgestellt werden kann, ob der Kläger die beiden genannten Rechnungen kassiert und absichtlich nicht abgeliefert hat (S 7, siehe auch S 11). Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 3.September 1982 bis 5.November 1985 bei der beklagten Partei beschäftigt, und zwar bis Ende Mai 1983 als Bezirksleiter, danach bis Ende Mai 1984 als Verkaufsleiteranwärter und ab 1.Juni 1984 als Verkaufsleiter. Abschnitt XV (Reisekosten- und Reiseaufwandsentschädigung) des Kollektivvertrages der Handelsangestellten enthält unter anderem folgende Bestimmungen: "1. Die Bestimmungen dieses Abschnittes finden keine Anwendung, wenn durch Betrieb... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2aKollV der Handelsangestellten AbschnXV Z1Gehaltsordnung zum KollV der Handelsangestellten AbschnDb
Rechtssatz: Langt das Entgelt innerhalb der vom Arbeitnehmer gesetzten Nachfrist auf dessen Gehaltskonto ein, wird aber auf Grund eines vom Arbeitgeber nicht veranlaßten Mißverhältnisses einer Angestellten der das Gehaltskonto führenden Bank dem Arbeitnehmer mitgeteilt, der Betrag sei gesperrt und stehe nicht zu seiner Verfü... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2aKollV der Handelsangestellten AbschnXV Z1Gehaltsordnung zum KollV der Handelsangestellten AbschnDb
Rechtssatz: Erhält der Arbeitnehmer einen bestimmten Prozentsatz der Provision als pauschalierte Abgeltung seiner Reisekosten, dann ist dieser Betrag bei Ermittlung, ob das kollektivvertragliche Mindestentgelt erreicht wurde, nicht zu berücksichtigen, wohl aber sonstige Entgeltteile, die keinen Aufwandsersatzcharakter haben,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1.August 1987 als Turnusarzt beschäftigt. Er hat einschließlich der Zulagen ein monatliches Bruttogehalt von S 19.827. Für seine Tätigkeit im Mai 1988 erhielt er zusätzlich S 5.206,50 an Nachtdienstzulage und S 1.737 an Aufwandsentschädigung für den Nachtdienst. Ein Kollektivvertrag besteht nicht. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger insgesamt S 20.309,81 sA an restlichem Entgelt. Er habe im Mai 1988 165 Normalarb... mehr lesen...
Norm: AngG §26 II2
Rechtssatz: Auch wenn der Dienstnehmer mit der Austrittserklärung zögert, weil er sich vorerst versichern will, daß er einen anderen Arbeitsplatz findet, geht das Austrittsrecht verloren, bringt er doch durch die weitere Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses ungeachtet von bestehenden Austrittsgründen zum Ausdruck, daß ihm ein weiterer Verbleib im Unternehmen zumindest für die Dauer der Kündigungsfrist nicht unzumutbar is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Die von der Revision in den Vordergrund gestellte Bedeutung der Besprechung vom 26. Mai 1988, bei der wesentliche organisatorische Probleme erörtert werden sollten, wurde durch das Verhalten des Beklagten sehr relativiert, der den Kläger und die mit diesem zum vereinbarten Te... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 5. August 1974 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Mit Schreiben vom 27. April 1988 (Beilage A=2/1) kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 27. Mai 1988 auf und forderte die Beklagte gleichzeitig auf (Beilage B=2/2), die ihm für Februar bis März 1988 zustehenden Überstundenzuschläge - es handelte sich um Zuschläge für Nachtstunden (wegen Beginns der Arbeitszeit vor 6 Uhr früh) - bis spätestens 6. Mai 1988 nachzuverrechnen und auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes über den (ungerechtfertigten) vorzeitigen Austritt der Klägerin zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Die Klägerin befand sich ab 23. September 1987 im Krankenstand. Gegenstand ihres Anrufes in der ersten Oktoberwoche war das Verlangen auf Überweisung des sonst bar ausbezahlten Gehaltes auf ihr Konto. Nachdem es ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit die Revisionswerberin die Feststellungen der Vorinstanzen als unrichtig bekämpft, ist ihr zu erwidern, daß der Oberste Gerichtshof auch im Verfahren in Arbeitsrechtssachen nicht Tatsacheninstanz ist. Was die rechtliche Beurteilung betrifft, genügt es, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu entgegn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers, die am 12. August 1988 vom Kläger abgegebenen Erklärungen seien als Austritt zu werten, folgendes zu entgegnen: Die Austrittserklärung ist dem Empfänger gegenüber bestimmt, deutlich und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise abzugeben. D... mehr lesen...
Norm: AngG §12AngG §26 Z2
Rechtssatz: Eröffnet der Arbeitgeber das für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit des angestellten Gebietsvertreters erforderliche Geschäftslokal und Ausstellungslokal nicht zum vorgesehenen Termin, ist ein vorzeitiger Austritt nur dann gerechtfertigt, wenn auch eine angemessene, unter Austrittsdrohung gesetzte Nachfrist ungenützt verstreicht oder der Ersatz des aus der Verzögerung entstandenen, vom Arbeitnehmer gel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu entgegnen: Schon die ausschließliche Tätigkeit des Klägers für das Unternehmen der beklagten Partei spricht für das Vorliegen eines (abhängigen) Arbeitsverhältnisses; zieht man darüber hinaus noch in Betracht, daß die beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung des vorzeitigen Austritts des Klägers zutreffend gelöst (vgl Arb. 9.376, 10.144, 10.671 ua). Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Zur Gelt... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Für die Rechtzeitigkeit der Lohnzahlung ist der Arbeitgeber beweispflichtig. Entscheidungstexte 9 ObA 201/89 Entscheidungstext OGH 30.08.1989 9 ObA 201/89 Schlagworte SW: Beweislast, Gehalt, Entgelt, Beweislast, Schmälerung,
Vorenthalten, wichtiger Grund, Austritt, vorzeitige Auflösung,
Beweispflicht, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren als Mietwagenchauffeure, und zwar der Erstkläger ab 1.10.1982, der Zweitkläger ab 5.7.1980 und der Drittkläger ab 22.2.1982 bei der beklagten Partei beschäftigt. Die Kläger arbeiteten ausschließlich als Mietwagenfahrer. Mit Schreiben vom 12.5.1984 erklärten die Kläger ihren vorzeitigen Austritt, weil ihnen zustehende Entgelte trotz Mahnung nicht gezahlt worden seien; der Drittkläger überdies, weil er am 8.5.1984 vom mit der Geschäftsführung be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 8.Februar 1970 geborene Klägerin begann am 12.Juli 1985 beim Beklagten ein Lehrverhältnis als Kochlehrling, dessen Ende für den 11.Juli 1988 vereinbart war. Beim Einstellungsgespräche, an dem die Klägerin und ihre Mutter teilnahmen, wurde vereinbart, daß die Klägerin vom Beklagten Kost und Quartier erhält und auch für sie gewaschen wird. Der Beklagte erklärte, daß die Klägerin genausoviel an Lehrlingsentschädigung erhalten werde wie die übrigen Lehrling... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb2bbAngG §26 Z2 III2aBAG §15 Abs4 litbGewO 1859 §82a litdKollV für Arbeiter im Hotel - und Gastgewerbe Pkt6KollV für Arbeiter im Hotel - und Gastgewerbe Pkt8
Rechtssatz: Vorzeitige Auflösung des Lehrvertrages ohne Nachfristsetzung, wenn der Lehrberechtigte die dem Lehrling laut KollV zustehende Lehrlingsentschädigung ganz offenbar bewußt erheblich schmälert - durch einen im Verhältnis zur Lehrlingsentschädigung von S 3000,-- e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 2.Mai 1984 als Betriebsschlosser beschäftigt. Am 29.Jänner 1988 wurde er vom Geschäftsführer Adolf B*** entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrt er insgesamt S 43.725,70 brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Abfertigung. Er sei zu Unrecht entlassen worden, da er am 25.Jänner 1988 zwar den Betrieb zu Mittag verlassen habe, doch habe er einen Arbeitskollegen ersucht, dem Produktionsleiter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Austritts der Klägerin im Sinne des § 82 a lit. a GewO 1859 zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß die Revisionswerberin nicht vom maßgeblichen Sachverhalt ausgeht, soweit sie unterstellt, daß die Klägerin ihr Arbeitsverhältnis schon aufgel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auf die Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu entgegnen: Da der Beklagte am 25. Februar 1987 bei dem zufälligen Zusammentreffen während des Krankenstandes des Klägers diesem zwar Vorwürfe machte, weil sich der Kläger in alkoholisiertem Zustand die den Krankenstand aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1. Juni 1982 als Spenglervorarbeiter beschäftigt. Am 30. November 1987 erklärte er seinen vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis. Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger S 109.625,40 brutto sA an Weihnachtsremuneration, Urlaubsentschädigung, Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Rückzahlung einer zu Unrecht abgezogenen "Werkzeugpauschale". Er sei berechtigt ausgetreten, da ihm die Beklagte beim Junientgel... mehr lesen...
Norm: AngG §26 II2
Rechtssatz: Der Grundsatz der Unverzüglichkeit der vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund gilt auch für Dauertatbestände, falls das Unterbleiben der Auflösungserklärung zu der zwingenden Annahme des Unterganges des Auflösungsrechts durch Verzicht oder zum Wegfall des Tatbestandsmerkmals der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung führen müßte. Entscheidungstexte 9 ObA ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 28. August 1978 bis 30. November 1987 bei der beklagten Partei als Werkzeugmacher angestellt. Bei der beklagten Partei kam es seit Jahren zu unpünktlichen Gehaltszahlungen. Der Kläger erhielt sein Gehalt für Mai erst am 11. Juni 1987, das für Juni am 9. Juli 1987, das Urlaubsgeld statt am 15. Juli erst am 22. Juli 1987 und das Augustgehalt am 7. September 1987. Im Juli 1987 erklärte der Kläger dem Geschäftsführer der Beklagten, daß er das Ge... mehr lesen...