RS OGH 1960/3/8 4Ob9/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1960
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Norm

AngG §26 Z4 III4a

Rechtssatz

Wenn einer leitenden Angestellten unrichtigerweise zur Last gelegt wird, sie haben ihre Stellung dazu mißbraucht, um gegen das Unternehmen durch Herabsetzung in einem Zeitungsartikel Sabotage zu betreiben, so liegt darin der Vorwurf einer solchen Ungehörigkeit und eines solchen Vertrauensmißbrauches, daß damit der Austrittsgrund des § 26 Z 4 AngG hergestellt ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 9/60
    Entscheidungstext OGH 08.03.1960 4 Ob 9/60
    Veröff: SozM IA/d,437

Schlagworte

SW: erhebliche Ehrverletzung, wichtiger Grund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Medien, Anschwärzung, Betrieb

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0028883

Dokumentnummer

JJR_19600308_OGH0002_0040OB00009_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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