Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger vom Beklagten S 47.802,80 brutto sA an Abfertigung (S 42.622,80) und an restlichem Urlaubszuschuß (S 5.180,--). Er habe das Arbeitsverhältnis ohne Schaden für seine Gesundheit nicht mehr fortsetzen können und daher unter Vorlage eines ärztlichen Attests gekündigt. Sein Anspruch auf Urlaubszuschuß ergebe sich aus Art. XII Z 1 des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs (kurz KV). Der Beklagte beantrag... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer muß darüber aufklären, daß seine bisherige Tätigkeit seine Gesundheit gefährdet; er darf den Arbeitgeber durch seine Kündigung nicht überraschen. Entscheidungstexte 9 ObA 93/88 Entscheidungstext OGH 11.05.1988 9 ObA 93/88 Veröff: RdW 1988,359 9 ObA 175/89 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Ausführungen der Revisionswerberin über die Verletzung der Teilrechtskraft der erstgerichtlichen Entscheidung durch das Berufungsgericht sind durch dessen Berichtigungsbeschluß vom 7. April 1988 überholt. Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung des vorzeitigen Austritts der Klägerin richtig gelöst. Es reicht daher aus, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 19. Dezember 1979 bis 30. April 1986 als Angestellter bei der Beklagten beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Austritt des Klägers, der seit 25. Juni 1984 Mitglied des Betriebsrates war. Der Kläger begehrte von der Beklagten 352.428,92 S brutto sA an Kündigungsentschädigung, Abfertigung, Urlaubsentschädigung und anteiligem 16. Bezug für das Jahr 1986. Er habe bei der Beklagten 16 Monatsgehälter im Jahr bezogen. Bei der Auszahlung se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung des vorzeitigen Austritts der Klägerin richtig gelöst. Es reicht daher aus, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß entgegen der Ansicht des Revisionswerbers hinsichtlich des Tages ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2aABGB §1412ABGB §1419
Rechtssatz: Die Zahlung eines Entgeltteils (16. Monatsbezug) unter Vorbehalt der Rückforderung für den Fall der Verneinung eines diesbezüglichen Rechtsanspruches durch das Gericht darf vom Arbeitnehmer nicht zurückgewiesen werden, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten will. Eine derartige Zahlung unter Vorbehalt berechtigt daher nicht zum Austritt gemäß § 26 Z 2 AngG. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2c
Rechtssatz: Eine ohne Zustimmung des Arbeitnehmers vorgenommene vertragsändernde Versetzung an einen anderen Arbeitsort rechtfertigt den vorzeitigen Austritt. Entscheidungstexte 9 ObA 34/88 Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 ObA 34/88 Schlagworte SW: Angestellte, Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der in Klagenfurt wohnhafte Kläger war vom 16. Mai 1978 bis 22. Juli 1985 bei der beklagten Partei als Montagetischler beschäftigt. Der vereinbarte Arbeitsort war das Auslieferungslager der beklagten Partei in Klagenfurt. Auf dieses Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für Handelsarbeiter Anwendung. Für die im Werk Villach in der Fertigung beschäftigten Tischler gilt der Kollektivvertrag für Industriearbeiter. Nach den genannten Kollektivverträgen sind I... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1a
Rechtssatz: Bei zuletzt lebensbedrohenden Asthmaanfällen infolge Unverträglichkeit von Chemikalien am Arbeitsplatz ist auch die Versetzung in die Verwaltungsabteilung nicht zumutbar, wenn der Kontakt mit den Chemikalien nicht ausgeschlossen werden kann. Entscheidungstexte 9 ObA 211/87 Entscheidungstext OGH 24.02.1988 9 ObA 211/87 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß entgegen der Ansicht der Revisionswerberin bei Fortsetzung der Tätigkeit auch in dem anderem von der Beklagten angebotenen Bereich ein konkreter und nicht bloß "abstrakter" Kontakt mit der im Betrieb der Beklagten verwendeten, für den Kläger infolge seiner allergis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1.August 1975 bis 31. Juli 1978 als Einzelhandelslehrling und anschließend als Angestellter beschäftigt. Sein Gehalt betrug zuletzt 11.060 S brutto. Das Dienstverhältnis endete am 4.April 1985 durch Entlassung. Der Kläger begehrt 80.412 S brutto samt Anhang an Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Urlaubsentschädigung. Er habe den Lagerleiter Johann R*** gebeten, einen Rasenkamm mitnehmen und in der nächsten Woche bezahl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 2.November 1970 bei der Beklagten als Versicherungsangestellter im Außendienst beschäftigte Kläger war seit 1976 als Organisations-Bereichsleiter für den Bereich Judenburg, wo die Beklagte ein Stadtbüro unterhält, tätig. Mit Dienstvertrag vom 17.August 1979 vereinbarten die Streitteile eine Beschäftigung des Klägers als Inspektor im Außendienst, und es wurde ihm das etwa 10 km von Judenburg entfernte Zeltweg zur unmittelbaren Werbung und Betreuung von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit Mai 1982 beim Beklagten als zahnärztliche Assistentin angestellt. Seit Jänner 1985 betrug ihre wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden und ihre Entlohnung 7.500 S brutto monatlich, das entspricht 8/10 des kolllektivvertraglichen Gehaltes. Auf das gegenständliche Arbeitsverhältnis kommt der zwischen der Österreichischen Ärztekammer sowie der Österreichischen Dentistenkammer und dem ÖGB, Gewerkschaft der Privatangestellten, abgeschlossene Kolle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die in der Revision allein aufgeworfene Frage des Vorliegens eines Austrittsgrundes nach § 26 Z 2 AngG wurde vom Berufungsgericht zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend sei noch bemerkt, daß die Revisionswerberin selbst einräumt, daß ihr der nach § 15 AngG spätestens am Letzten des Monats fällig gewordene Anspruch der Kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß der Neuverhandlungsgrundsatz nach § 25 Abs 1 Z 3 ArbGG in das ASGG nicht übernommen wurde (vgl. Kuderna, Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz 346). Die Frage, ob das Berufungsgericht eine Beweiswiederholung für notwendig hält, gehört aber der im Revisionsverfahren nicht angreifbaren Beweiswürdigung an (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die in der Revision allein aufgeworfene Frage der Wertung des Gesamtverhaltens des Klägers als vorzeitigen Austritt zutreffend gelöst (vgl. DRda 1986/22). Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung ist in § 52 Abs. 2 ZPO begründet. Anmerkung E12622 Europe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, welche eine gebürtige Philippinin ist und die deutsche Sprache im Wort nur mangelhaft und in der Schrift überhaupt nicht beherrscht, war bei der Beklagten seit 4. März 1981 als Stubenmädchen beschäftigt. Mit der Behauptung, sie habe mit Schreiben vom 15. November 1984 ihren berechtigten Austritt erklärt, begehrte sie letztlich den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von S 35.150,50 brutto sA an Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Nachdem sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 22.11.1983 bis Ende Juni 1984 bei den Beklagten, die sich zur "A*** F*** B***, P***-H***-H***-W***" zusammengeschlossen hatten, als Maurervorarbeiter beschäftigt. Wie mit den anderen Arbeitnehmern hatten die Beklagten mit dem Kläger einen Auslands-Dienstvertrag abgeschlossen, der im Punkt 1.1 die Bruttobezüge enthielt und dessen Punkt 7.1 vorsah, daß von diesen Bruttobezügen die Sozialversicherungsbeiträge nach dem ASVG abgezogen werden. Unt... mehr lesen...
Norm: AngG §26 II1
Rechtssatz: Die Äußerung, "den Fuß nicht mehr in die Firma zu setzen" und "die beiden Meister könnten ihn vergessen", lassen sich objektiv nur als Austrittserklärung deuten. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 9 ObA 150/87 Entscheidungstext OGH 04.11.1987 9 ObA 150/87 9 ObA 148/91 Entscheidungstext OGH 20.11.1991... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des angefochtenen Urteils ist zutreffend, so daß es genügt, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 41 und 50 ZPO. Anmerkung E12385 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:009OBA00150.87.1104.000 Dokumentnummer JJT_19871104_OGH0002_009OBA00150_8700000_0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutreffend ist, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG), wobei allerdings die vom Berufungsgericht unter anderem zitierte Entscheidung Arb. 9.092 keine der hier relevanten Rechtsfragen betrifft. Ergänzend sei bemerkt, daß von der gemäß § 1298 ABGB behauptungs- und beweisp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des angefochtenen Urteils ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung ist in den §§ 41 und 50 ZPO begründet. Anmerkung E12151 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:009OBA00112.87.1021.000 Dokumentnummer JJT_19871021_OGH0002_009OBA00112_8700... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob die Klägerin wegen der vom Ehegatten der Beklagten mit ihrem Wissen wiederholt fälschlich erhobenen Beschuldigungen des Diebstahls und des Betrugs das Lehrverhältnis begründet vorzeitig auflöste, zutreffend beantwortet. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1. März 1977 als Maschinenarbeiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 21. Mai 1984 erklärte er seinen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis, da er die Arbeit ohne Schaden an seiner Gesundheit nicht fortsetzen könne. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach unstrittigen Betrag von S 73.506,82 brutto sA an Abfertigung, anteiliger Weihnachtsremuneration, anteiligem Urlaubszuschuß, Urlaubsentschädigung und Treu... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Hat ein Arbeitnehmer die Erstattung einer Strafanzeige durch den Arbeitgeber seinem eigenen Verhalten zuzuschreiben, das mit Recht das Mißtrauen des Arbeitgebers hervorrufen mußte (Weigerung die Herkunft eines den Erzeugnissen des Arbeitgebers ähnelnden Gegenstandes offenzulegen) ist der von ihm deshalb gemäß § 26 Z 4 AngG erklärte vorzeitige Austritt unberechtigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer kann sich auf den Austrittsgrund der Gesundheitsgefährdung dann nicht berufen, wenn der Arbeitgeber ihm eine andere, seiner Gesundheit nicht abträgliche Arbeit anbietet, die im Rahmen des Arbeitsvertrages liegt, und der Arbeitnehmer dies zurückweist. Entscheidungstexte 14 ObA 79/87 Entscheidungstext OGH 16.09.1... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Wäre es möglich gewesen, dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages eine gesundheitsunschädliche Tätigkeit zuzuweisen, erfolgte sein für den Arbeitgeber überraschender Austritt ungerechtfertigt. Entscheidungstexte 14 ObA 79/87 Entscheidungstext OGH 16.09.1987 14 ObA 79/87 Veröff: WBl 1988,160 9 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Entscheidung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzt sei lediglich, daß sich der Geschäftsführer der beklagten Partei mit der Erklärung des Klägers, der bei einem Konkurrenzunternehmen gekaufte Spiegel könne auf Grund des Schliffes der Kanten nicht von der beklagten Partei stammen, nicht zufriedengeben mußte. Der Geschäftsfü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. Februar 1954 Hausbesorgerin für das Haus Wien 21., Hermann Bahrstraße 1-3/Gerichtsgasse 4, dessen Eigentümerin die Beklagte ist. Mit der Behauptung, die Beklagte habe ihr regelmäßig ausgezahltes Hausbesorgerentgelt ab Dezember 1984 einseitig und rechtswidrig um S 2.440,04 brutto monatlich verkürzt, verlangte die Klägerin den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von insgesamt S 19.520,32 brutto sA von der Beklagten. Die Beklagte beantrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. Februar 1974 bis 23. Jänner 1985 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Angestellter beschäftigt. Bei der Konstituierung des Betriebsrates am 30. Juni 1983 wurde der Kläger zum Betriebsratsobmann gewählt. Der Kläger begehrt 96.675,11 S brutto sA an Kündigungsentschädigung und brachte vor, daß er am 23. Jänner 1985 den vorzeitigen Austritt erklärt habe, weil er am 11. Jänner 1985 anläßlich einer Vorsprache in seiner Funktion al... mehr lesen...