Norm
AngG §26 Z4 III4aRechtssatz
Die vom Dienstgeber einem in der Gebarung und Abrechnung fremder Gelder äußerst nachlässigen Inkassanten gegenüber gemachte Äußerung, er müsse zwischen Mein und Dein unterscheiden können, berechtigt diesen nicht zum vorzeitigen Austritt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Auflösung, wichtiger Grund, Kritik, erhebliche Ehrverletzung, Beleidigung, Vorwurf, Verschulden, Mitverschulden, Rüge, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0028868Dokumentnummer
JJR_19591027_OGH0002_0040OB00109_5900000_001