Norm
ABGB §1162 IAbRechtssatz
Ein Gutsangestellter, der Brennholz verbotswidrig verkaufte und den Erlös nicht verrechnete, sondern eigenmächtig zur Bezahlung von Auslagen verwendete, die vom Dienstgeber nicht bewilligt worden waren, setzt den Entlassungsgrund der Vertrauensverwirkung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: wichtiger Grund, Vertrauensunwürdigkeit, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Untreue, Holz, Eigenmacht, strafbare Handlung, falsche Verrechnung, Abrechnung, Angestellte, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0029525Dokumentnummer
JJR_19581216_OGH0002_0040OB00099_5800000_001