§ 17 verweist abschließend darauf, dass mit dem IWG die Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) umgesetzt wird. Die PSI-Richtlinie zielt darauf ab, die nationalen Bestimmungen und Verfahren für die... mehr lesen...
Ungeachtet der im IWG verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen, sind seine Bestimmungen für Frauen und Männer gleichermaßen anwendbar (vgl Öhlböck, Kommentar zum IWG, Wien, 2008, S 133). Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. (www.raoe.at) mehr lesen...
Soweit im IWG auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese gem § 15 in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Verwiesen wird etwa auf das Datenschutzgesetz oder allgemein auf Zugangsregelungen. (vgl Öhlböck, Kommentar zum IWG, Wien, 2008, S 133). Rechtsan... mehr lesen...
Die Vollzugszuständigkeit richtet sich nach dem Bundesministeriengesetz (vgl Öhlböck, Kommentar zum IWG, Wien, 2008, S 133). Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. (www.raoe.at) mehr lesen...
Gem § 13 sind zur Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten, die die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen betreffen, die ordentlichen Gerichte zuständig. Die Materialien begründen dies damit, dass die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen ... mehr lesen...
Befassung der Schlichtungsstelle § 12 Abs 1 ermöglicht dem Antragsteller, die Angelegenheit vor Einbringung einer Klage einer geeigneten Schlichtungsstelle zu unterbreiten. Die Vorschaltung einer Schlichtung soll nach den Materialien einerseits der Entlastung der Gerichte dienen und an... mehr lesen...
Allgemeines Um ungerechtfertigte Einschränkungen des Wettbewerbs oder der kommerziellen Verwertung von Dokumenten zu verhindern und allen potentiellen Marktteilnehmern die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen zu diskriminierungsfreien Bedingungen zu ermöglichen, no... mehr lesen...
Grundsatz der Nichtdiskriminierung Das in § 10 Abs 1 festgelegte Gebot dient der Umsetzung von Art 10 Abs 1 der PSI-Richtlinie. Öffentliche Stellen sind demnach im Rahmen der Genehmigung der Weiterverwendung ihrer Dokumente verpflichtet, vergleichbare Kategorien der Weiterverwendung hi... mehr lesen...
Standardbedingungen und Standardentgelte § 9 Abs 1 sieht vor, dass die für die Weiterverwendung von Dokumenten geltenden Standardbedingungen und Standardentgelte von den öffentlichen Stellen im Voraus festgelegt und in geeigneter Weise – soweit möglich und sinnvoll &nda... mehr lesen...
§ 8 IWG dient der Umsetzung von Art 8 Abs 1 der PSI-Richtlinie und gibt für den Fall Grundsätze vor, dass für die Weiterverwendung von Dokumenten Bedingungen festgelegt werden.Falls öffentliche Stellen im Rahmen der Genehmigung der Weiterverwendung Bedingun... mehr lesen...
1. Allgemeines § 7 IWG gibt Grundsätze für den Fall vor, dass öffentliche Stellen für die Weiterverwendung der in ihrem Besitz befindlichen Dokumente Entgelte einheben. Demnach dürfen die Gesamteinnahmen aus der Bereitstellung von Dokumenten oder der Gene... mehr lesen...
§ 6 Abs 1 stellt klar, dass öffentliche Stellen die zur Weiterverwendung verfügbaren Dokumente in den „vorhandenen“ Formaten (zB Printform, Brailleschrift, .xls, .dbf, .txt, .doc, usw) und „Sprachen“ zur Weiterverwendung bereitzustellen haben. In Entsprechun... mehr lesen...
§ 5 IWG regelt in Umsetzung von Art 4 der PSI-Richtlinie die Anforderungen an Weiterverwendungsanträge und deren Bearbeitung, wobei nur solche Fälle umfasst sind, in denen es einer vorherigen Genehmigung der Weiterverwendung bedarf. Nach § 5 Abs 1 sind Anträge schriftlich... mehr lesen...
§ 4 Z 1 regelt über die Definition der „öffentlichen Stelle“ zugleich den persönlichen Geltungsbereich des IWG.§ 4 Z 2 ist weit gefasst, um den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft Rechnung zu tragen. „Dokument umfasst jede im Besitz von ö... mehr lesen...
Die Ausnahmeregelungen zum IWG entstammen der PSI-Richtlinie und sind überaus breit gefächert, wodurch das Gesetz – neben der fehlenden Norm für einen Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors – erheblich entwertet wird. In nicht gerade unerheblichem Ausma&s... mehr lesen...
1.1. § 2 IWG bezieht sich lediglich auf bei der öffentlichen Stelle „vorhandene Dokumente“, zumal durch § 6 Abs 3 keine Verpflichtung besteht, die Erstellung von Dokumenten bestimmter Art im Hinblick auf die Weiterverwendung fortzusetzen. Rechtsvorschriften,... mehr lesen...
1. Durch das IWG wird die PSI-Richtlinie (Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors) auf Bundesebene umgesetzt. Diese Richtlinie ziel... mehr lesen...
1. Vorbemerkungen § 18 UGB wurde durch die „Handelsrechtsreform“ (weg vom Handelsgesetzbuch hin zum Unternehmensgesetzbuch; Handelsrechts-Änderungsgesetz, HaRÄG; BGBl I 2005/120) neu gefasst. Hauptziel der Reform war eine grundlegende Modernisierung des Handelsgesetzbu... mehr lesen...
Kommentar zu § 9 Abs 1 RAO Rechtsdogmatisch ist die Regelung des § 9 Abs 1 RAO innerhalb der Fallgruppe „Handeln in Ausübung einer Rechtspflicht oder eines Rechtes“ als Rechtfertigungsgrund für das Prozessvorbringen durch einen Rechtsanwalt einzuordnen, sofern dies... mehr lesen...
Der geschilderte Fall ist geradezu typisch für interaktive Seiten bzw das Web 2.0, zumal sich der typische User von Plattformen vielfach einfach nicht darum kümmert, ob und wenn ja welche Rechte er durch seinen Upload verletzt. In der Regel ist der User auch schwer bzw nicht greifbar, sodass ma... mehr lesen...