Befassung der Schlichtungsstelle § 12 Abs 1 ermöglicht dem Antragsteller, die Angelegenheit vor Einbringung einer Klage einer geeigneten Schlichtungsstelle zu unterbreiten. Die Vorschaltung einer Schlichtung soll nach den Materialien einerseits der Entlastung der Gerichte dienen und an...
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1 Kommentar zu § 12 IWG
Kommentar zum § 12 IWG von Dr. Johannes Oehlboeck LL.M.
Befassung der Schlichtungsstelle § 12 Abs 1 ermöglicht dem Antragsteller, die Angelegenheit vor Einbringung einer Klage einer geeigneten Schlichtungsstelle zu unterbreiten. Die Vorschaltung einer Schlichtung soll nach den Materialien einerseits der Entlastung der Gerichte dienen und an... mehr lesen...