§ 8 IWG dient der Umsetzung von Art 8 Abs 1 der PSI-Richtlinie und gibt für den Fall Grundsätze vor, dass für die Weiterverwendung von Dokumenten Bedingungen festgelegt werden.Falls öffentliche Stellen im Rahmen der Genehmigung der Weiterverwendung Bedingun...
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1 Kommentar zu § 8 IWG
Kommentar zum § 8 IWG von Dr. Johannes Oehlboeck LL.M.
§ 8 IWG dient der Umsetzung von Art 8 Abs 1 der PSI-Richtlinie und gibt für den Fall Grundsätze vor, dass für die Weiterverwendung von Dokumenten Bedingungen festgelegt werden.Falls öffentliche Stellen im Rahmen der Genehmigung der Weiterverwendung Bedingun... mehr lesen...